Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2007 - L 6 U 182/04 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 25.05.2004 - S 2 U 175/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2007 - L 6 U 182/04
- BSG, 07.04.2008 - B 2 U 20/08 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Berlin, 18.10.2004 - L 16 U 77/03
Anspruch auf Gewährung einer höheren Verletztenrente; Bedeutung des Gesamtbetrags …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2007 - L 6 U 182/04
Dies gilt auch dann, wenn das voraussichtliche Ausbildungsziel trotz der Unfallfolgen erreicht wurde und gar kein wirtschaftlicher Schaden im Beruf eingetreten ist (…BSG, SozR 2200 8 573 Nr. 11) oder wenn nach Beendigung der Ausbildung gar keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird (LSG Berlin, Urteil vom 18. Oktober 2004 -L 16 U 77/03).
Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - L 6 U 182/04 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 23.11.2004 - S 13 U 184/01
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - L 6 U 182/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - L 6 U 182/04
Der Unfallbegriff soll vor allem der Abgrenzung zur inneren Ursache (Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw.) dienen und vorsätzliche Selbstschädigungen ausschließen (BSG, Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).Eine äußere Einwirkung ist demnach nur dann zu verneinen, wenn die Einwirkung auf Umständen beruht, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Betroffenen oder dessen willentliches Verhalten die wesentliche Ursache war (BSG, Urteil vom 12. April 2005, a.a.O.).
Daher fordert das BSG für die äußere Einwirkung auch kein äußerliches, mit den Augen zu sehendes Geschehen (BSG, Urteil vom 12. April 2005, a.a.O.).
Mithin steht ein Versicherter, der auf ausdrückliche oder stillschweigende Anordnung seines Arbeitgebers zur Ausübung seiner versicherten Tätigkeit eine Kraftanstrengung unternimmt und - den Ursachenzusammenhang nach der Theorie der wesentlichen Bedingung unterstellt - dabei einen Gesundheitsschaden erleidet, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 12. April 2005, a.a.O.).
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R
Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - L 6 U 182/04
Nach dem Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (vgl. Urteile des BSG vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R - und vom 9. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R -) ist festzustellen, ob bei vernünftiger Abwägung aller Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der geltenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse, mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden, sodass das Gericht darauf seine Überzeugung gründen kann. - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R
Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - L 6 U 182/04
Nach dem Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (vgl. Urteile des BSG vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R - und vom 9. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R -) ist festzustellen, ob bei vernünftiger Abwägung aller Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der geltenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse, mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden, sodass das Gericht darauf seine Überzeugung gründen kann. - BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - L 6 U 182/04
Vielmehr genügen alltägliche Vorgänge (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), vgl. nur Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - zitiert nach Juris m.w.N.).