Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 28.09.2017

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39219
OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16 (https://dejure.org/2019,39219)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2019 - 6 U 183/16 (https://dejure.org/2019,39219)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 6 U 183/16 (https://dejure.org/2019,39219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,39219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    Datenpaketverarbeitung

    § 9 S 2 Nr 1 PatG, § 139 Abs 1 PatG, § 140a Abs 1 PatG, § 140a Abs 3 PatG, Art 2 Abs 2 EuPatÜbk
    Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch ein standardessenzielles Patent vermittelten marktbeherrschenden Stellung - Datenpaketverarbeitung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (32)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
    a) Hinsichtlich der an eine widerrechtliche (und schuldhafte) Patentverletzung anknüpfenden, auf Feststellung der Schadensersatzhaftung dem Grunde nach und Auskunft über die Vertriebswege gerichteten Ansprüche hat es von vornherein keine Bedeutung, ob sich aus einer Verletzung der kartellrechtlichen Pflichten des SEP-Inhabers eine Beschränkung des Schadensersatzanspruchs wegen Patentverletzung der Höhe nach ergibt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2019 - 2 U 31/16 Rn. 227 f. - Improving Handover).

    Eine höhenmäßige Beschränkung des patentrechtlichen Schadensersatzanspruchs steht damit nach Auffassung des Senats derzeit - auch für den Zeitraum zwischen Lizenzierungsbitte und Schluss der mündlichen Verhandlung - nicht fest; der SEP-Inhaber verliert daher nicht schon den "vollen" Schadensersatzanspruch und deshalb den "vollen Rechnungslegungsanspruch" (aA. wohl: OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2019 - 2 U 31/16 Rn. 230 - Improving Handover).

    Selbst wenn sich der Schadensersatzanspruch nach § 139 Abs. 2 PatG zukünftig als inhaltlich auf die Höhe der FRAND-Lizenzgebühr beschränkt erweisen sollte, sind in dieser Konstellation Kosten- und Gewinnangaben im Grundsatz als erforderlich und zumutbar anzusehen (aA.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2019 - 2 U 31/16 Rn. 231 - Improving Handover).

    Deshalb trifft nach der hier vertretenen Ansicht nicht zu, dass Geschäftsdaten über Kosten und Gewinne objektiv nicht benötigt werden (so aber OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2019 - 2 U 31/16 Rn. 232 - Improving Handover).

    Weiterhin ist die Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten, weil der Senat - anders als das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 22. März 2019, Az. 2 U 31/16 ("Improving Handover"), dort Rn. 229-232 - in der Situation, dass der SEP-Inhaber seinen Pflichten im Zusammenhang mit dem eigenen FRAND-Lizenzangebot noch nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, keine Grundlage dafür sieht, den inhaltlich auf Angaben zu Kosten und Gewinnen gerichteten Rechnungslegungsantrag abzuweisen.

  • BGH, 31.03.1971 - VIII ZR 198/69

    Voraussetzungen für die Übernahme einer Vergleichsgarantie - Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
    Allenfalls im "besonderen Ausnahmefall", insbesondere wenn die Erteilung einer Auskunft der Sache nach nicht geeignet ist, dem Berechtigten die erforderliche Klarheit zu verschaffen, könnte ein Vorlageanspruch aus § 242 BGB abgeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1971 - VIII ZR 198/69, juris Rn. 10).

    Der bloße Wunsch, nicht auf die Richtigkeit von Angaben einer Partei vertrauen zu müssen, sondern diese überprüfen zu wollen, erweist sich aber als Ausforschung, die es außerhalb des Anwendungsbereichs spezieller Regelungen - wie der im Rahmen von Lizenzvertragsverhandlungen nicht einschlägigen Ansprüche auf Rechnungslegung (bspw. nach § 666 BGB), Vorlage nach § 810 BGB oder auf Buchprüfung (bspw. nach § 87c Abs. 4 HGB) - unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht rechtfertigt, eine Vorlage von Unterlagen zuzubilligen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1971 - VIII ZR 198/69, juris Rn. 12).

  • BGH, 04.06.2019 - X ZB 2/19

    Alirocumab - Erteilung eine Zwangslizenz im Pharmasektor bei öffentlichem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
    (2) Die Anerkennung der "Nachholbarkeit" von Pflichten und Obliegenheiten fügt sich zudem ein in das nationale Prozessrechtsverständnis und korrespondiert mit der Rechtslage bei der Beurteilung der Voraussetzungen einer patentrechtlichen Zwangslizenz nach § 24 PatG (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2019 - X ZB 2/19, Rn. 20 - Alirocumab).

    Vielmehr trägt der Verletzer das Risiko der verspäteten Erfüllung seiner Obliegenheiten, als bspw. bei einer Lizenzbitte kurz vor Schluss der mündlichen Verhandlung vom SEP-Inhaber redlich nicht mehr eine Unterbreitung eines FRAND-Lizenzangebots bis zu diesem Zeitpunkt erwartet werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2019 - X ZB 2/19, Rn. 20 - Alirocumab: "während des Verfahrens gewissermaßen 'in letzter Minute'").

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
    a) Nach der Entscheidung des Unionsgerichtshofs in der Rechtssache "Huawei Technologies/ZTE" (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, GRUR 2015, 764) ist die Einstufung der klageweisen Ausübung der Rechte aus einem von einer Standardisierungsorganisation normierten standardessenziellen Patent (SEP) als missbräuchlich möglich, wenn die Verletzungsklage geeignet ist, zu verhindern, dass Produkte, die dem Standard entsprechen, auf den Markt gelangen oder auf dem Markt bleiben (vgl. EuGH, aaO. Rn. 54, 55 f., 73).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass das Konzept des Unionsgerichtshofs auch von dem Gedanken geprägt ist, dass Lizenzverhandlungenzwischen dem SEP-Inhaber und dem Verletzer als Lizenzsucher nicht unter dem Druck einer drohenden gerichtlichen Verurteilung geführt werden, um zu vermeiden, dass der Verletzer beeinflusst durch diesen Druck ungünstigen Lizenzbedingungen zustimmt (sog. Patent Hold-up; vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 29. November 2014 -C-170/13 Rn. 102; UK Court of Appeal, Urteil vom 23. Oktober 2018, [2018] EWCA Civ 2344 Rn. 272 - "Unwired Planet vs Huawei": "On the other hand, a SEP owner which is holding-up should not be able to use the threat of an injunction to coerce an alleged infringer which is prepared to take a licence on FRAND terms into paying exorbitant licence fees.").

  • LG Mannheim, 10.11.2017 - 7 O 28/16

    Funkstation - Patentverletzung: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
    Die klagende Partei im Patentverletzungsrechtsstreit ist danach regelmäßig gehalten für eine wirksame Erfüllung der Pflichten des SEP-Inhabers auf eine solche Prozesslage hinzuwirken, indem sie das Ruhen des Verletzungsverfahrens gem. § 251 Satz 1 ZPO beantragt (vgl. insoweit schon LG Mannheim, GRUR-RR 2018, 273 Rn. 87) oder ggf. eine einvernehmliche Aussetzung des Rechtsstreits gem. § 148 ZPO im Hinblick auf ein schwebendes Rechtsbestandsverfahren anregt.

    Da die übliche Umsatzrendite bei der Ermittlung eines Ersatzanspruchs im Wege der Lizenzanalogie einzubeziehen sein kann (vgl. zum Kennzeichenrecht: BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 169/07, GRUR 2010, 239, 243 Rn. 50 - BTK), weist das Landgericht Mannheim zutreffend darauf hin (GRUR-RR 2018, 273 Rn. 76), dass in der Fallkonstellation, in der die Höhe der FRAND-Lizenzgebühr in ihren Einzelheiten hochstreitig ist, entgegen dem Grundsatz auch Angaben zu dem beim Verletzer erwirtschafteten Gewinn zur Vorbereitung eines Höheprozesses bei einer Schadensliquidation nach der Methode der Lizenzanalogie Relevanz erlangen und entsprechend gefordert werden können.

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
    Dabei ist unter Berücksichtigung von Beschreibung und Zeichnungen der technische Sinngehalt zu ergründen, der dem Wortlaut des Patentanspruchs aus fachmännischer Sicht beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung).

    Der Grundsatz, dass bei Widersprüchen zwischen Anspruch und Beschreibung der Anspruch Vorrang genießt, weil dieser und nicht die Beschreibung den geschützten Gegenstand definiert und damit auch begrenzt, schließt jedoch umgekehrt nicht aus, dass sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen ein Verständnis des Patentanspruchs ergibt, das von demjenigen abweicht, das der bloße Wortlaut des Anspruchs vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330, Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung).

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
    aa) Der SEP-Inhaber missbraucht seine marktbeherrschende Stellung grundsätzlich dann, soweit er sich weigert, eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen - "fair, reasonable and non discriminatory" - zu erteilen (vgl.EuGH, aaO. Rn. 53 f.; im Ergebnis ebenso unter Verknüpfung mit dem "dolo petit"-Einwand aus § 242 BGB zu einem "defacto-Standard": BGH, Urteil vom 6. Mai 2009 - KZR 39/06, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
    (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 234/02, GRUR 2004, 755 - Taxameter).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
    Die - gegen die Verpflichtungszusage wie auch gegen Art. 102 AEUV verstoßende - Verweigerung einer Lizenz zu FRAND-Bedingungen gegenüber dem insoweit abschlussbereiten Verletzer kann zwar dem patentrechtlichen Schadensersatzbegehren entgegengehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, GRUR 2004, 966, 969 f. - Standard-Spundfass) und den Schadensersatz auf die Höhe der FRAND-Lizenzgebühr beschränken.
  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass diese Angaben für die objektive Schadensermittlung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zumindest im Regelfall nicht erforderlich sind und deshalb grundsätzlich nicht verlangt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1989 - X ZR 26/87, GRUR 1989, 411, 414 - Offenend-Spinnmaschine; BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, GRUR Int 2008, 960 Rn. 33 - Tintenpatrone).
  • BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16

    Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

  • LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08

    Patentverletzung: Anspruch einer Patentverwertungsgesellschaft auf Unterlassung

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

  • LG Mannheim, 28.09.2018 - 7 O 165/16

    SEP-Streit: IP Bridge und HTC gehen in die nächste Runde

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

  • OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18

    Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Zusammensetzung und

  • LG Mannheim, 02.03.2018 - 7 O 18/17
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17

    Anspruch auf Nichtigerklärung eines Streitpatents betreffend eines

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 16/07

    Patentanspruch über einen elektrohydraulischen Maschinensatz mit einem

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

  • BPatG, 26.06.2019 - 5 Ni 38/16
  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung (BGHZ 180, 312 Rn. 22 - Orange-Book-Standard), Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 73 - Huawei/ZTE) oder auf Vernichtung (OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219 Rn. 220; OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 87) gerichtet sind.
  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die u.a. auf Unterlassung gerichtet sind (siehe ferner OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16, GRUR 2020, 166 Rn. 87- Datenpaketverarbeitung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, I-15 U 66/15, GRUR 2017, 1219 Rn. 220- Mobiles Kommunikationssystem).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das nach Klageerhebung unterbreitete Gegenangebot noch rechtzeitig war bzw. nachgeholt werden konnte (Nachholbarkeit der Lizenzbereitschaftserklärung offenlassend BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 94, 97 - FRAND-Einwand; bejahend OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 106 ff., GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, I-15 U 66/15 Rn. 158, GRUR 2017, 1219 - Mobiles Kommunikationssystem; verneinend z.B. LG Düsseldorf, SchlussUrt.

    Vielmehr existiert regelmäßig eine Vielzahl möglicher Vertragsgestaltungen und Lizenzsätze, die fair, vernünftig bzw. angemessen und nicht-diskriminierend sind (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand; OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 95, GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung; UK Court of Appeal, Urt. v. 23.10.2018, [2018] EWCA Civ 2344 Rn. 121 - Unwired Planet v Huawei; a.A. High Court von England und Wales, Urt. v. 05.04.2017, [2017] EWHC 711 (Rat) Rn. 158 ff. - Unwired Planet v Huawei).

    Hiermit ist namentlich nicht nur eine Erläuterung der Lizenzhöhe und der Modalitäten der Berechnung, sondern gerade auch derjenigen Umstände gemeint, die die vertraglichen Vergütungsfaktoren als diskriminierungs- und ausbeutungsfrei ausweisen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16, GRUR 2020, 166 Rn. 122 - Datenpaketverarbeitung).Nur in Kenntnis dieser Umstände ist dem Lizenzsucher eine sinnvolle Bewertung des Lizenzangebots möglich und kann - sofern diese Informationsasymmetrie tatsächlich vorliegt - ein entsprechendes Gegenangebot unterbreitet werden (vgl. BGH Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 75 - FRAND-Einwand; vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 a.a.O. Rn. 122).

    Auch wird erst hierdurch die Chance erhöht, dass die Parteien miteinander ins Gespräch kommen und konstruktiv über die Frage der Lizenzhöhe und Einzelfragen der Ausgestaltung des Lizenzvertrags diskutieren können (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 a.a.O. Rn. 122; LG Mannheim, Urt. v. 28.09.2018, 7 O 165/16 Rn. 66).

    Hat der SEP-Inhaber Drittlizenzverträge mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen abgeschlossen, wird er regelmäßig zumindest jeweils den Inhalt der wesentlichen Lizenzvertragsbedingungen jener Verträge in einem hinreichend belastbaren Maße so darzulegen und zu erläutern haben, dass der Lizenzsucher entnehmen kann, ob, ggf. inwieweit und aus welchen Sachgründen er wirtschaftlich ungleichen Konditionen ausgesetzt ist (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 a.a.O. Rn. 123).

    Umfang und Maß der Substantiierung dieser Erläuterungen und Informationen hängt von der Lizenzierungssituation im Einzelfall ab (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand; OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 a.a.O. Rn. 133).

    Für die Annahme, der SEP-Inhaber müsse sich über den vollständigen Inhalt aller erfolgten Lizenzierungen erklären bzw. alle Lizenzvereinbarungen vorlegen ist im Allgemeinen keine hinreichende Grundlage zu erkennen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 GRUR 2020, 166 Rn. 123).

    Für den Patentverletzungsprozess ist anerkannt, dass eine Aussetzung in erster Instanz im Regelfall nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem Widerruf oder einer Nichtigerklärung des Klagepatents ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1986, X ZR 56/85, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; BGH, Urt. v. 16.09.2014, X ZR 61/13, GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten; zuletzt vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 152 - Datenpaketverarbeitung).

  • BGH, 24.11.2020 - KZR 35/17

    FRAND-Einwand II

    Zudem gibt es in aller Regel nicht den einen FRAND-Bedingungen genügenden Lizenzvertrag, sondern eine Bandbreite möglicher angemessener Lösungen (vgl. High Court von England und Wales [J. Birss], Urteil vom 23. Oktober 2018, [2018] EWCA Civ 2344, GRUR Int. 2019, 357 Rn. 121; OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 95; vgl. zu § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB aF BGHZ 152, 84, 96 - Fährhafen Puttgarden I).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2020 - 6 U 103/19

    Mobilstation - Patentverletzungsverfahren bezüglich eines Patents zur

    Wie der Senat bereits entschieden hat, können beide Parteien ihre Obliegenheiten grundsätzlich noch im anhängigen Rechtsstreit nachholen (GRUR 2020, 166 Rn. 116 ff. - Datenpaketverarbeitung).

    Vielmehr muss sich der Lizenzsucher stets lizenzwillig erweisen und zielgerichtet an den Lizenzvertragsverhandlungen mitwirken (BGH, GRUR 2020, 166 Rn. 83).

    Insbesondere wird der FRAND-Inhalt in der Regel unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls im Rahmen von bilateralen Verhandlungen zwischen Patentinhabern und Patentnutzern konkretisiert, die nach dem Grundsatz des guten Willens durchgeführt werden, zumal die in gutem Glauben verhandelnden Parteien einer SEP-Lizenzvereinbarung am ehesten in der Lage sind, die für ihre jeweilige Situation geeignetsten FRAND-Bedingungen zu bestimmen (vgl. Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 106 mwN - Datenpaketverarbeitung).

    Auch ist die Zulassung der Widerklage, die auf Tatsachen gestützt werden kann, die der Entscheidung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen sind (§ 533 Nr. 2 ZPO), im Berufungsverfahren jedenfalls als sachdienlich anzusehen (§ 533 Nr. 1 ZPO), weil hierdurch ein neues Verfahren vermieden wird und überdies Entscheidungsreife besteht (Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 145 - Datenpaketverarbeitung).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Anspruch auf Vorlage von Drittlizenzverträgen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (vgl. Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 146 ff. - Datenpaketverarbeitung).

    Soweit es der Beklagten zu 2 auch darum geht, nicht auf die Richtigkeit von Angaben der Klägerin vertrauen zu müssen, sondern diese überprüfen zu wollen, hat der Senat bereits entschieden, dass ein solcher Wunsch für sich genommen einen Auskunftsanspruch als Hilfsanspruch zum Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrags zu FRAND-Bedingungen nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 153 - Datenpaketverarbeitung).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2021 - 6 U 130/20

    Wurzelsequenzordnung - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass eine Lizenzbereitschaft noch im laufenden Rechtstreit nachgeholt werden kann und auch in diesem Fall grundsätzlich noch beachtlich ist (Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 106 - Datenpaketverarbeitung).

    Grundsätzlich können Obliegenheiten der Verletzers während des anhängigen Rechtsstreits nachgeholt werden (Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 108 ff. - Datenpaketverarbeitung).

    Selbst wenn der Patentinhaber seine Verhandlungsobliegenheiten nicht erfüllt, begründet dies indes nicht zwangsläufig einen solchen Schadensersatzanspruch, denn mit der Verletzung von Verhandlungsobliegenheiten geht nicht ohne weiteres die Verweigerung einer Lizenz einher, die inhaltlich FRAND-Kriterien entspricht (Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 138 - Datenpaketverarbeitung).

    Aber auch dann, wenn ein gegenläufiger Schadensersatzanspruch des Patentverletzers gegen den Patentinhaber wegen kartellrechtswidriger Verweigerung des Abschlusses einer Lizenzvereinbarung zu FRAND-Bedingungen besteht und daher der Schadensersatzanspruch des Patentinhabers zukünftig auf die Höhe der FRAND-Lizenzgebühr beschränkt wäre, sind Kosten- und Gewinnangaben im Grundsatz als erforderlich und zumutbar anzusehen (Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 139 - Datenpaketverarbeitung; a.A. OLG Düsseldorf GRUR-RS 2019, 6087 = GRUR 2019, 725 Ls., juris-Rn. 231 - Improving Handover).

  • LG Mannheim, 02.03.2021 - 2 O 131/19

    (uplink)-Synchronisation - Angemessenheit eines Gegenangebots in

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung, Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen oder auf Vernichtung gerichtet sind (BGH, Urteil vom 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 68 - FRAND-Einwand; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 87, GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2017, I-15 U 66/15 Rn. 220, GRUR 2017, 1219 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Die Klägerin ist mit Schreiben an die T. Ltd. vom 29.03.2016 zutreffenderweise an die Konzernmutter herangetreten, was den üblichen Verhandlungsgepflogenheiten entspricht (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/166 GRUR 2020, 166 Rn. 100 - Datenpaketverarbeitung).

    Vielmehr existieren regelmäßig eine Vielzahl möglicher Vertragsgestaltungen und Lizenzsätze, die fair, vernünftig bzw. angemessen und nicht-diskriminierend sind (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand; OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 95, GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung; UK Court of Appeal, Urt. v. 23.10.2018, [2018] EWCA Civ 2344 Rn. 121 - Unwired Planet v Huawei).

    Insbesondere wird der FRAND-Inhalt in der Regel unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls im Rahmen von bilateralen Verhandlungen zwischen Patentinhabern und Patentnutzern konkretisiert, die nach dem Grundsatz des guten Willens durchgeführt werden (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 106 mwN - Datenpaketverarbeitung; OLG Karlsruhe Urt. v. 09.12.2020, 6 U 103/19, GRUR-RS 2020, 41067 Rn. 257).

    Für den Patentverletzungsprozess ist anerkannt, dass eine Aussetzung in erster Instanz im Regelfall nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem Widerruf oder einer Nichtigerklärung des Klagepatents ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1986, X ZR 56/85, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; BGH, Urt. v. 16.09.2014, X ZR 61/13, GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten; zuletzt vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019 - 6 U 183/16 Rn. 152 - Datenpaketverarbeitung).

  • LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19

    Technologiezugang bei standardessentiellen Patenten in Wertschöpfungsketten

    Einerseits ist es zwar grundsätzlich möglich und entspricht dem allgemeinen zivilprozessualen Verständnis, dass Parteien auch nach Klageerhebung Pflichten und Obliegenheiten nachholen können (OLG Karlsruhe GRUR 2020, 166 Rn. 111).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

    Bei der Beurteilung im jeweiligen Einzelfall, ob die Durchsetzung von Patentverletzungsansprüchen mit einer solchen Lizenzverweigerung des marktbeherrschenden Patentinhabers gegenüber dem Verletzer einhergeht und danach als Missbrauch der Marktmacht des Patentinhabers erscheint, sind einerseits die den Patentinhaber treffenden, originär aus dem Kartellrecht erwachsenden - und etwaig durch die Lizenzverpflichtungszusage beeinflussten - Verhaltenspflichten in den Blick zu nehmen (vgl. hierzu FRAND I, Rn. 73-81; FRAND II, Rn. 55 f.; OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166, Rn. 94-96 - Datenpaketverarbeitung).

    Sie unterliegt insbesondere dann keinen Bedenken, wenn mit einer Weiterleitung der Verletzungsanzeige an die jeweiligen Tochtergesellschaften, wie hier an die Beklagte, die es in den unterschiedlichen Schutzländern betrifft, zu rechnen ist (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166, Rn. 111; Kühnen, a.a.O., Kapitel E, Rn. 386).

    Aufgabe der Lizenzierungsbitte ist, dem Lizenzgeber - gewissermaßen als Vorfrage - kundzutun, ob der Verletzer grundsätzlich zur Lizenznahme bereit ist oder diese durchweg ablehnt (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166, Rn. 115 - Datenpaketverarbeitung).

    Hat der SEP-Inhaber hingegen Drittlizenzverträge mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen abgeschlossen, wird er regelmäßig zumindest jeweils den Inhalt der wesentlichen Lizenzvertragsbedingungen jener Verträge in einem hinreichend belastbaren Maße so darzulegen und zu erläutern haben, dass der Lizenzsucher entnehmen kann, ob, gegebenenfalls inwieweit, und aus welchen Sachgründen er wirtschaftlich ungleichen Konditionen ausgesetzt ist (OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2020 - 6 U 104/18

    Patentverletzungsverfahren: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung;

    Dem schützenswerten Interesse des Lizenzsuchers an einer druckfreien Verhandlungssituation wird durch die Obliegenheiten des Patentinhabers hinreichend Rechnung getragen, eine solche Verhandlungssituation durch Schaffung einer entsprechenden Prozesslage herbeizuführen, indem er etwa einen Antrag auf Ruhen oder Aussetzung des Verfahrens stellt (vgl. Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 114 - Datenpaketverarbeitung).

    Vielmehr muss sich der Lizenzsucher stets lizenzwillig erweisen und zielgerichtet an den Lizenzvertragsverhandlungen mitwirken (BGH, GRUR 2020, 166 Rn. 83).

    Insbesondere wird der FRAND-Inhalt in der Regel unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls im Rahmen von bilateralen Verhandlungen zwischen Patentinhabern und Patentnutzern konkretisiert, die nach dem Grundsatz des guten Willens durchgeführt werden, zumal die in gutem Glauben verhandelnden Parteien einer SEP-Lizenzvereinbarung am ehesten in der Lage sind, die für ihre jeweilige Situation geeignetsten FRAND-Bedingungen zu bestimmen (vgl. Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 106 mwN - Datenpaketverarbeitung).

    Regelmäßig erforderlich, aber zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes für den Verletzungsbeklagten auch genügend ist es, den Rechtsstreit dann auszusetzen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Rechtsbestandsangriff nicht standhalten wird (vgl. BGHZ 202, 288 = GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten); die bloße Möglichkeit, dass das Klagepatent in einem verletzungsrelevanten Umfang noch für nichtig erklärt werden wird, reicht nicht aus (Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 141 - Datenpaketverarbeitung; Urteil vom 11.02.2015, 6 U 160/13, Rn. 61; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. E Rn. 740).

  • LG München I, 30.10.2020 - 21 O 3891/19

    FRAND-Einwand im Falle einer mehrstufigen Wertschöpfungskette

    Diese Obliegenheiten bestehen jedoch allein gegenüber dem Patentbenutzer, der "ernsthaft und nicht nur in Worten" eine Lizenz erwerben will (OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166, 169, Rn. 94 - Datenpaketvereinbarung).

    Im Interesse konstruktiver Herangehensweisen beider Parteien an Lizenzverhandlungen kann ein solches Verhalten nicht akzeptiert werden (vgl. LG München I, Urteil vom 30.09.2020, 21 O 13026/19; grundsätzlich für die Nachholbarkeit der wechselseitigen Pflichten im Prozess: OLG Karlsruhe GRUR 2020, 166, 172, Rn. 103 bis 116 - Datenpaketverarbeitung).

  • LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 136/18

    Patentverletzung: Kartellrechtlicher Missbrauchseinwand bei nicht den

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20

    Steuerkanalsignalisierung II - Patentverletzungsverfahren: FRAND-Lizenzwilligkeit

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 6/19

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten II

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 48/18

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18

    Decodierverfahren für Datensignale

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zum Decodieren eines empfangenen

  • LG München I, 23.10.2020 - 21 O 11384/19

    Verzögerte Lizenzverhandlung des Endproduktherstellers in der Automobilbranche

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 91/18
  • LG München I, 30.09.2020 - 21 O 13026/19

    Unberechtigte Nutzung eines patentgeschützten Videokompressionsstandards

  • LG Mannheim, 13.10.2021 - 2 O 73/20

    Geheimnisschutzanordnung I - Geheimnisschutz im patentrechtlichen

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

  • LG Mannheim, 14.04.2023 - 7 O 91/22

    Geheimnisschutzanordnung II - Geheimhaltungsanordnung nach GeschGehG im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.09.2017 - 6 U 183/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,40222
OLG Frankfurt, 28.09.2017 - 6 U 183/16 (https://dejure.org/2017,40222)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.09.2017 - 6 U 183/16 (https://dejure.org/2017,40222)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. September 2017 - 6 U 183/16 (https://dejure.org/2017,40222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,40222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3a UWG, § 4 II MPG
    Angebot eines Medizinprodukts mit irreführenden Angaben über dessen Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angebot eines Medizinprodukts mit irreführenden Angaben über dessen Leistung

  • rabüro.de

    Angebot eines Medizinprodukts mit irreführenden Angaben über dessen Leistung ist rechtswidrig

  • rechtsportal.de

    UWG § 3a; MPG § 4 II
    Medizinprodukt; CE-Kennzeichnung; Irreführung

  • rechtsportal.de

    UWG § 3a; MPG § 4 II
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Medizinprodukts mit nicht gegebenen Eigenschaften

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Angebot eines Medizinprodukts mit irreführenden Angaben über dessen Leistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführende Zweckbestimmung eines Medizinprodukts trotz CE-Kennzeichnung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 85 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Angebot eines Medizinprodukts mit irreführenden Angaben über dessen Leistung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 6 U 259/21

    produktiver Husten - Heilmittelwerbung im Internet: Irreführende Bewerbung eines

    (1) Im Streitfall muss die Frage einer möglichen Sperrwirkung der CE-Zertifizierung nicht abschließend beantwortet werden (eine Sperrwirkung verneinend OLG Stuttgart, GRUR-RR 2017, 448 Rn. 56 ff. mwN; OLG Hamburg, GRUR-RS 2019, 40604; OLG Frankfurt a. M., PharmR 2018, 141, 142; KG, MPR 2017, 188, 198; OLG Frankfurt a. M., GRUR-RS 2021, 41663 Rn. 42 ff; Friedrich, in Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Aufl., § 17 Rn. 298; aA LG Hamburg, MPR 2020, 25).
  • LG Hamburg, 19.09.2019 - 403 HKO 43/19

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Medizinprodukt zur Gewichtsreduzierung mit

    Nicht beigetreten werden kann der Auffassung, dass § 4 Abs. 2 Nr. 1 MPG auch hinsichtlich der im Konformitätsverfahren geprüften Zweckbestimmung eine materielle Anforderung stelle, die in jedem Fall erfüllt sein müsse und dass diese materielle Anforderung zusätzlich zu der lediglich formellen Anforderung der CE-Kennzeichnung vorliegen müsse (so aber OLG Frankfurt WRP 2017, 1500, juris-Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht