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   OLG Koblenz, 25.02.1988 - 6 U 1830/87   

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https://dejure.org/1988,7934
OLG Koblenz, 25.02.1988 - 6 U 1830/87 (https://dejure.org/1988,7934)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.02.1988 - 6 U 1830/87 (https://dejure.org/1988,7934)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 6 U 1830/87 (https://dejure.org/1988,7934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werblicher Hinweis auf eine "Eröffnung"; Unterscheidung zwischen "Neueröffnung" und "Wiedereröffnung"; Voraussetzung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 3 H O 111/87
  • OLG Koblenz, 25.02.1988 - 6 U 1830/87

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 36
  • GRUR 1988, 555
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.1988 - 6 U 1830/87
    Sie kann zwar auch durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung entfallen, die der Verletzer einem Dritten gegenüber abgegeben hat (vgl. u.a. BGH, GRUR 1983, 186 = WRP 1983, 264 - Wiederholte Unterwerfung -).
  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der "Neueröffnung" eines Möbelhauses

    Insoweit kann dahinstehen, ob der Teil des angesprochenen Verkehrs, dem das Einrichtungszentrum in I bislang nicht bekannt war, aufgrund der beanstandeten Werbung davon ausgehen konnte, dass es sich um die erstmalige, eben Neu-Eröffnung an dem betreffenden Standort handelte (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.1993 - 2 U 156/93, juris; OLG Koblenz, Urt. v. 25.02.1988 - 6 U 1830/87, juris; Harte/Henning/ Weidert , UWG, 4. Aufl., § 5 D Rn.11), oder ob mit dem verwendeten Sternchenhinweis klar sein musste, dass dies nicht der Fall war.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 55/18

    Unzulässige Verkaufsfördermaßnahmen mit dem Hinweis auf eine Neueröffnung

    Es kann dahinstehen, ob die Werbung mit einer "Neueröffnung" bereits dann irreführend ist, wenn es sich tatsächlich um keine Neu-, sondern um eine Wiedereröffnung handelt (dafür: OLG Koblenz, GRUR 1988, 555; differenzierend: OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.1993, Az.: 2 U 156/93; dagegen: OLG Frankfurt, Urt. v. 30.10.2003, Az.: 6 U 120/02, BeckRS 2003, 17971).
  • LAG Hamm, 18.10.2013 - 10 SaGa 28/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages

    Zum anderen soll er anzeigen, dass als Minus wenigstens ein Verbot entsprechend der konkreten Verletzungsform erstrebt wird (vgl. OLG Hamburg 28. April 2010 - 5 W 36/10 - zu 1 b der Gründe, CR 2010, 496; OLG Koblenz 25. Februar 1988 - 6 U 1830/87 - zu II 5 der Gründe, GRUR 1988, 555) .
  • LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    In diesem Sinne wird das Wort hier von der Beklagten allerdings nicht verwandt, was für den Verkehr erkennbar ist (insoweit liegt der Fall anders als derjenige, der dem Beschluss des OLG Koblenz, GRUR 1988, 555 zugrunde lag).
  • LG Bochum, 18.10.2016 - 12 O 178/16

    Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Bewerbung der Wiedereröffnung

    Der maßgebliche Durchschnittsverbraucher denkt bei der Bewerbung einer "Neueröffnung" zunächst (strenger OLG Koblenz 6 U 1830/87 vom 25.02.1988)an die erstmalige Öffnung eines Geschäftsbetriebes.
  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 4 U 148/04

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Irreführende

    Eine Neueröffnung ist sprachlich eindeutig keine Wiedereröffnung und eine Wiedereröffnung rechtfertigt auch nicht die Erwartung besonders günstiger Einführungspreise (OLG Koblenz GRUR 1988, 555; Baumbach /Hefermehl /Bornkamm, a.a.O., § 5 Rdn. 7.113: Harte/Henning/Weidert, UWG, § 5 Rdn. 510).
  • LG Hagen, 04.07.2019 - 21 O 10/19

    Wettbewerbsrecht: Neueröffnung

    Insoweit kann dahinstehen, ob der Teil des angesprochenen Verkehrs, dem die Verkaufs-Filialen bislang nicht bekannt waren, aufgrund der beanstandeten Werbung davon ausgehen konnte, dass es sich um die erstmalige, eben Neu-Eröffnung handelte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 10.12.1993, Az. 2 U 156/93 = BeckRS 1993, 01326; OLG Koblenz, GRUR 1988, 555; OLG Frankfurt, vom 30.10.2003, Az. 6 U 120/02, zitiert nach juris; Busche, Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl., § 5 Rn. 435) oder ob mit dem Zusatz: "++ Neu: XXX ist jetzt XXX ++" klar sein musste, dass dies nicht der Fall war.
  • LG München II, 12.08.2021 - 1 O 1832/20

    Anspruch auf Einhaltung der Hausordnung gegen mitnutzenden Hausmiteigentümer

    Ist dies nicht der Fall, so kommt ihre Umdeutung in einen Hilfsantrag in Betracht, wenn sich der "Insbesondere"-Zusatz als eine Teilmenge der vorangegangenen Umschreibung darstellt (vgl. OLG Koblenz GRUR 1988, 555).
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