Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 27.10.2005

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   OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04   

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https://dejure.org/2005,15524
OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,15524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,15524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,15524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie auf Ersatz materiellen Personenschadens aus einem Verkehrsunfall; Anforderungen an die Bemessung des Schmerzensgeldes; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; PflVG § 3; ; StVG § 7; ; StVG § 11; ; StVG § 18

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine haftungsrechtliche Zurechnung von therapiebedingten psychischen Schäden nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt stellt nach Unfall falsche Diagnose - Unfallverursacher muss dafür keinen Schadenersatz zahlen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Unfallverursacher haftet nicht für ausschließlich therapiebedingte Schäden eines anderen Unfallbeteiligten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00

    Personenschaden; Verletzungsnachweis für gelten gemachtes HWS-Trauma;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04
    Es fehlt dann nämlich der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, weil Unfall und Gesundheitsverletzung nur in einem äußeren, gleichsam zufälligen Zusammenhang stehen (vgl. Senat r + s 01, 62 = VersR 02, 78; Lemcke r + s 03, 177, 183).
  • OLG Celle, 20.01.2010 - 14 U 126/09

    Zurechnung therapiebedingter Schäden; Anforderungen an die Feststellung eines

    Es fehlt dann der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, weil Unfall und Gesundheitsverletzung nur in einem äußeren, gleichsam zufälligen Zusammenhang stehen (vgl. OLG Hamm, DAR 2007, 705, juris-Rdnr. 22 f. - rechtskräftig aufgrund Beschlusses des BGH vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).
  • OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09

    Schutzzweck der Norm; haftungsrechtlicher Zusammenhang; Gefährdungshaftung

    Diese können schon aus Rechtsgründen nicht auf den Unfall zurückgeführt werden (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, NJW 1989, 2616, juris-Rdnr. 13 f., 18 f.; BGH, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965, Rdnr. 9; ähnlich auch OLG Hamm, DAR 2007, 705 - nachgehend BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).

    Überdies hat der VI. Zivilsenat des BGH (mit Beschluss vom 11.Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Hamm (NJW-RR 2006, 1395) zurückgewiesen, in dem ausgeführt wurde, dass ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsverletzung abzulehnen ist, wenn insoweit nur ein äußerer, gleichsam zufälliger Zusammenhang bestehe (juris-Rdnr. 24).

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   OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04   

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https://dejure.org/2005,14686
OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,14686)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,14686)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,14686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 202 Abs 2 BGB, § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 4 UWG
    Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Werbung mit einer Garantiezusage von 40 Jahren für die Haltbarkeit von Aluminiumdächern

  • Judicialis

    BGB § 202; ; UWG § 3; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de

    BGB § 202; UWG § 3; UWG § 5
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit einer Garantie von 40 Jahren für die Haltbarkeit einer Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit einer Garantie von 40 Jahren für die Haltbarkeit einer Sache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 198/04
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Das Vorbringen der Fa. Y und der Beklagten im Parallelverfahren 6 U 198/04 (LG Frankfurt a.M. - 3/12 O 153/03) waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Das ist hier zu verneinen, obwohl die zum selben Konzern wie die Klägerin gehörende Firma Y zeitgleich mit der vorliegenden Klage und vertreten durch denselben Rechtsanwalt im Parallelverfahren 6 U 198/04 gleichlautende Klageanträge geltend gemacht hat.

    Die Frage der Passivlegitimation war auch Gegenstand des zwischen der Fa. Y und der Beklagten geführten Parallelverfahrens 6 U 198/04; das Parteivorbringen in diesem Parallelverfahren war Gegenstand der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren.

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Die Klage ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die missbräuchliche Mehrfachverfolgung (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 715 - Scanner-Werbung; GRUR 04, 70 - Preisbrecher) nicht im Sinne von §§ 13 Abs. 5 UWG a.F., 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich erhoben worden.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Die Klage ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die missbräuchliche Mehrfachverfolgung (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 715 - Scanner-Werbung; GRUR 04, 70 - Preisbrecher) nicht im Sinne von §§ 13 Abs. 5 UWG a.F., 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich erhoben worden.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Die Klage ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die missbräuchliche Mehrfachverfolgung (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 715 - Scanner-Werbung; GRUR 04, 70 - Preisbrecher) nicht im Sinne von §§ 13 Abs. 5 UWG a.F., 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich erhoben worden.
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Es handelt sich bei diesen Aussagen nicht nur um reine, nicht der Nachprüfbarkeit unterliegende Werturteile oder lediglich reklamehafte Anpreisungen (vgl. hierzu BGH GRUR 02, 182 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Die Klage ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die missbräuchliche Mehrfachverfolgung (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 715 - Scanner-Werbung; GRUR 04, 70 - Preisbrecher) nicht im Sinne von §§ 13 Abs. 5 UWG a.F., 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich erhoben worden.
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 91/92

    Zielfernrohr - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Wie der Bundesgerichtshof bereits unter der Geltung von § 225 Satz 1 BGB a.F. entschieden hat (vgl. BGH GRUR 94, 830 - Zielfernrohr), ist eine Werbung mit einer über 30 Jahre hinausreichenden Garantiezusage irreführend, weil eine dahingehende Verpflichtung gegen das - nunmehr in § 202 Abs. 2 BGB normierte - Verbot des rechtsgeschäftlichen Ausschlusses der Verjährung über diesen Zeitraum hinaus verstößt und nicht wirksam eingegangen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 198/04

    Wettbewerbsrecht: Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes in getrennten

    Das ist hier zu verneinen, obwohl die zum selben Konzern wie die Klägerin gehörende Firma F GmbH zeitgleich mit der vorliegenden Klage und vertreten durch denselben Rechtsanwalt im Parallelverfahren 6 U 185/04 gleichlautende Klageanträge geltend gemacht hat.
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