Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.06.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.03.2014 - I-6 U 186/13   

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https://dejure.org/2014,9019
OLG Hamm, 06.03.2014 - I-6 U 186/13 (https://dejure.org/2014,9019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2014 - I-6 U 186/13 (https://dejure.org/2014,9019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2014 - I-6 U 186/13 (https://dejure.org/2014,9019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Einzelhandelsgeschäfts hinsichtlich des Umkippens von Kleiderständern; Umfang des Mitverschuldens bei Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern des geschädigten Kindes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 Abs. 1, 254
    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Einzelhandelsgeschäfts hinsichtlich des Umkippens von Kleiderständern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gefahren im Modehaus

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Modegeschäft muss sich auf Kleinkinder einstellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Kleinkind im Modegeschäft

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn Kleinkinder im Modegeschäft Warenständer umkippen und sich verletzen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Modegeschäft muss sich auf Kleinkinder einstellen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung eines Ladenbetreibers für Verletzung eines Kindes durch umgekippten Metallständer

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht für Warenständer in einem Textileinzelhandel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wackeliger Warenständer - Kind wird im Modegeschäft durch umgekippten Warenständer verletzt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht durch umfallenden Ständer in Bekleidungsgeschäft

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Modegeschäft muss sich auf Kleinkinder einstellen

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Modegeschäfte müssen sich auf Kleinkinder einstellen - Wenn Warenständen schon bei geringer Zugbelastung zum Umstürzen gebracht werden können, kann Verkehrssicherungspflichtverletzung vorliegen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Warenständer müssen Kleinkindern standhalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Modegeschäft muss sich auf Kleinkinder einstellen - Einrichtungen für die Präsentation von Waren dürfen nicht durch geringen Kraftaufwand umfallen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 775
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 10.04.2001 - 1 U 22/01

    Verkehrssicherungspflicht - Aufstellung von Schränken in Möbelhäusern -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 6 U 186/13
    Deswegen sind Betreiber von Warenhäusern - jedenfalls in Bekleidungsgeschäften - grundsätzlich gehalten, die für die Präsentation von Waren vorgesehenen Einrichtungen so aufzustellen, dass sie von kleinen Kindern, die ihre Eltern üblicherweise beim Einkauf begleiten, nicht ohne großen Kraftaufwand zum Umfallen gebracht werden können (vgl. auch: OLG Naumburg, VersR 2002, 450 f.).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2010 - 5 U 60/10

    Schadenersatzanspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung: Anspruchsübergang auf

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 6 U 186/13
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Eltern eines minderjährigen Kindes für die Beachtung jeglicher Sorgfalt oder nur für diejenige Sorgfalt einzustehen haben, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen (zum Meinungsstand vgl.: OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 239, 240 f.).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 6 U 186/13
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. BGH NJW 2007, a. a. O.; NJW 2008, 3778, 3776).
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 6 U 186/13
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. BGH NJW 2007, 1683, 1684).
  • LG Hagen, 08.09.2015 - 3 O 126/14

    Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls eines Kindes in einer Bäckerei

    Der Beklagte hatte die Pflicht die Einrichtungen so aufzustellen, dass T2 vom kleinen Kindern, die ihre Eltern üblicherweise beim Einkauf begleiten, nicht ohne großen Kraftaufwand zum Umsturz gebracht werden kann (vgl. OLG Hamm, I-6U 186/13, MDR 2014, 775-776).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48588
OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13 (https://dejure.org/2014,48588)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.2014 - 6 U 186/13 (https://dejure.org/2014,48588)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 6 U 186/13 (https://dejure.org/2014,48588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13
    Die Frage, ob die schlichte Verwendung einer Firmenbezeichnung eine ältere Marke verletzen kann, wird vom EuGH zwar im Grundsatz verneint, die Firmenbezeichnung kann jedoch auch nach Ansicht des EuGH sowie des ihm nachfolgenden BGH im Einzelfall so im Zusammenhang mit dem Warenabsatz verwendet werden, dass sie wie ein markenmäßiger Herkunftsnachweis wirkt (vgl. EuGH a.a.O., Tz. 22 f.; BGH GRUR 2008, 1002, Tz. 22 - Schuhpark; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 48 f. - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2011, 1140, Tz. 16 f., - Schaumstoff Lübke).
  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13

    Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13
    Solche sind hier - im Gegensatz zu der vom Landgericht angeführten Entscheidung des Senats im Verfahren 6 U 13/13 - nicht angefallen, da die zunächst vorrangig geltend gemachten Anspürüche aus §§ 14, 4 MarkenG und Vertrag nicht weiter gehen als der Anspruch aus §§ 15, 5 MarkenG.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13
    Die Frage, ob die schlichte Verwendung einer Firmenbezeichnung eine ältere Marke verletzen kann, wird vom EuGH zwar im Grundsatz verneint, die Firmenbezeichnung kann jedoch auch nach Ansicht des EuGH sowie des ihm nachfolgenden BGH im Einzelfall so im Zusammenhang mit dem Warenabsatz verwendet werden, dass sie wie ein markenmäßiger Herkunftsnachweis wirkt (vgl. EuGH a.a.O., Tz. 22 f.; BGH GRUR 2008, 1002, Tz. 22 - Schuhpark; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 48 f. - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2011, 1140, Tz. 16 f., - Schaumstoff Lübke).
  • BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95

    Ähnlichkeit von Waren italienischer Herkunft

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13
    Auf den von der Beklagten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH (GRUR 1999, 158 ff. - GARIBALDI; GRUR 2014, 488 ff. - Desperado) betonten Unterschied zwischen Esswaren und Getränken kommt es nach alledem nicht an.
  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13
    b) Soweit die Beklagte einen ihrer Ansicht nach zu weiten Schutzumfang des Unternehmerkennzeichens rügt, kann ihrem aus der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2007, 971 ff. - Céline), nach der der rein firmenmäßige Gebrauch eines Unternehmenskennzeichens keine markenverletzende Benutzungshandlung darstellt, gezogenen Umkehrschluss, dass dann auch der reine Gebrauch als Warenkennzeichen grundsätzlich keine kennzeichenmäßige Benutzung nach § 15 MarkenG sei, nicht beigetreten werden.
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 20/10

    Schaumstoff Lübke

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13
    Die Frage, ob die schlichte Verwendung einer Firmenbezeichnung eine ältere Marke verletzen kann, wird vom EuGH zwar im Grundsatz verneint, die Firmenbezeichnung kann jedoch auch nach Ansicht des EuGH sowie des ihm nachfolgenden BGH im Einzelfall so im Zusammenhang mit dem Warenabsatz verwendet werden, dass sie wie ein markenmäßiger Herkunftsnachweis wirkt (vgl. EuGH a.a.O., Tz. 22 f.; BGH GRUR 2008, 1002, Tz. 22 - Schuhpark; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 48 f. - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2011, 1140, Tz. 16 f., - Schaumstoff Lübke).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13
    Auf den von der Beklagten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH (GRUR 1999, 158 ff. - GARIBALDI; GRUR 2014, 488 ff. - Desperado) betonten Unterschied zwischen Esswaren und Getränken kommt es nach alledem nicht an.
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 208/12

    Ansprüche wegen Verletzung der Wortmarke "PINAR"

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13
    Diese Personen sind ihrerseits Konsumenten und potentielle Kunden z.B. eines türkischen Supermarkts, wobei dem Senat bekannt ist (u.a. aus dem Verfahren 6 U 208/12) und wie mit den Parteien in der mündlichen Verhandlung erörtert worden ist, dass ca. die Hälfte der Käufer in den türkischen Supermärkten nicht türkisch sprechen.
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