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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 6 U 187/12   

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https://dejure.org/2013,64943
OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 6 U 187/12 (https://dejure.org/2013,64943)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.09.2013 - 6 U 187/12 (https://dejure.org/2013,64943)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. September 2013 - 6 U 187/12 (https://dejure.org/2013,64943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Prozessstandschaft der Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 51
    Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation des Bundes bei Ansprüchen aus einem Vertrag im Rahmen der Bundesstraßenverwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch der öffentliche Auftraggeber ist an ein gemeinsames Aufmaß gebunden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinsames Aufmaß bindet auch den öffentlichen Auftraggeber! (IBR 2016, 267)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75

    Teilweise Anerkenntnis eines Vergütungsanspruches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 6 U 187/12
    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des BGH vom 4. November 1976 (Az. VII ZR 74/75), das sich zwar mit einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, nicht aber mit den Rechtsfolgen eines gemeinsamen Aufmaßes befasst.
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02

    Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 6 U 187/12
    Etwas anderes ergibt sich weder aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2003 (Az. 4 C 9/02) noch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. November 1978 (Az. VI ZR 133/77).
  • OLG Hamm, 22.01.2002 - 24 U 91/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 6 U 187/12
    Dies bejaht der Senat in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 22. Januar 2002, Az. 24 U 91/01).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 133/77

    Haftung von Bauarbeiter bei "gefahrgeneigter Arbeit"; Lehrlingsverschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 6 U 187/12
    Etwas anderes ergibt sich weder aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2003 (Az. 4 C 9/02) noch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. November 1978 (Az. VI ZR 133/77).
  • BGH, 24.01.1974 - VII ZR 73/73

    Bindungswirkung eines gemeinsamen Aufmaßes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 6 U 187/12
    Dies dient dazu, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Leistungen festzustellen (BGH NJW 1974, 646; NJW-RR 199, 1180).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54157
OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12 (https://dejure.org/2017,54157)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2017 - 6 U 187/12 (https://dejure.org/2017,54157)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 6 U 187/12 (https://dejure.org/2017,54157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Vermieters zur kostenpflichtigen Übernahme von auf dem vermieteten Grundstück durch den Mieter errichteten Büroräumen

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157
    Pflicht des Vermieters zur kostenpflichtigen Übernahme von auf dem vermieteten Grundstück durch den Mieter errichteten Büroräumen

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11

    Anybet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
    Bei der ergänzenden Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 169, 215; BGH, Urteil v. 24.09.2013 - KZR 62/11, NZKart 2013, 508; Urteil v. 12.10.2012 - V ZR 222/11, NJW-RR 2013, 494).

    Die ergänzende Vertragsauslegung ist nicht vorrangig am gesetzlichen Leitbild des Vertragstyps, sondern am hypothetischen Parteiwillen auszurichten (vgl. BGH, Urteil v. 24.09.2013 a.a.O.).

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
    Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (vgl. BGHZ 172, 42; Urteil v. 25.04.2017 - VIII ZR 217/15, MDR 2017, 847; Urteil v. 23.01.2008 - VIII ZR 46/07, MDR 2008, 584 m.w.N.).

    Die für den Beklagten erkennbar unzutreffende Angabe des Rechtsgrundes mit "Miete für Geschäftsräume" ist unschädlich, weil sie der notwendigen Individualisierung des Anspruchs durch den Beklagten nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2008 a.a.O.).

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
    Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (vgl. BGH, Urteil v. 14.07.2009, XI ZR 18/08, MDR 2009, 1231).
  • BGH, 12.10.2012 - V ZR 222/11

    Notarieller Erbteilskaufvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung nach hypothetischem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
    Bei der ergänzenden Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 169, 215; BGH, Urteil v. 24.09.2013 - KZR 62/11, NZKart 2013, 508; Urteil v. 12.10.2012 - V ZR 222/11, NJW-RR 2013, 494).
  • BGH, 25.04.2017 - VIII ZR 217/16

    Verjährung: Erforderliche Anspruchsindividualisierung im Mahnbescheid;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
    Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (vgl. BGHZ 172, 42; Urteil v. 25.04.2017 - VIII ZR 217/15, MDR 2017, 847; Urteil v. 23.01.2008 - VIII ZR 46/07, MDR 2008, 584 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.2006 - V ZR 58/06

    Rechtsfolgen der Zuordnung eines Grundstücks zu einem anderen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
    Zugleich ist der Beklagte nach § 1a Abs. 1 VZOG kraft Zuordnungsbescheids in das Mietverhältnis an dem Grundstück eingetreten (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 27.10.2006 - V ZR 58/06, NJW-RR 2007, 372).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
    Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (vgl. BGHZ 172, 42; Urteil v. 25.04.2017 - VIII ZR 217/15, MDR 2017, 847; Urteil v. 23.01.2008 - VIII ZR 46/07, MDR 2008, 584 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
    Beendet wird die Hemmung durch Weigerung der Fortsetzung der Verhandlungen, was durch ein klares und eindeutiges Verhalten einer Partei, in der Regel durch ein doppeltes "nein", welches den Anspruch und weitere Verhandlungen ablehnt, zum Ausdruck kommen muss (vgl. BGH, Urteil v. 30.06.1998 - VI ZR 260/97, MDR 1998, 1101; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 203, Rn. 4).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 1/13

    Insolvenzanfechtung: Übersehene Tatbestandsvoraussetzungen der Verjährung als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
    Schlafen die Verhandlungen z.B. durch Schweigen auf ein Schreiben des anderen Teils ein, endet die Hemmung in dem Zeitpunkt, in dem der nächste Schritt nach Treu und Glauben spätestens zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGHZ 152, 298; Urteil v. 30.04.2015 - IX ZR 1/13, MDR 2015, 910; Palandt/Ellenberger a.a.O.).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
    Schlafen die Verhandlungen z.B. durch Schweigen auf ein Schreiben des anderen Teils ein, endet die Hemmung in dem Zeitpunkt, in dem der nächste Schritt nach Treu und Glauben spätestens zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGHZ 152, 298; Urteil v. 30.04.2015 - IX ZR 1/13, MDR 2015, 910; Palandt/Ellenberger a.a.O.).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 20/06

    Erhöhung des Erbbauzinses bei Koppelung an den Grundstückswert

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 6 U 187/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,64944
OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 6 U 187/12 (https://dejure.org/2013,64944)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.06.2013 - 6 U 187/12 (https://dejure.org/2013,64944)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 6 U 187/12 (https://dejure.org/2013,64944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 90 GG, § 50 ZPO
    Gesetzliche Prozessstandschaft der Länder

  • rechtsportal.de

    ZPO § 51
    Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation des Bundes bei Ansprüchen aus einem Vertrag im Rahmen der Bundesstraßenverwaltung

  • ibr-online

    Auch der öffentliche Auftraggeber ist an ein gemeinsames Aufmaß gebunden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53

    Verkehrssicherung auf Bundesstraßen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 6 U 187/12
    Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass Art. 90 Abs. 2 GG auch für Rechtsstreitigkeiten aus privatrechtlichen Verträgen eine Prozessstandschaft der Länder statuiert (vgl. BGHZ 73, 1; nicht einschlägig insoweit BGHZ 16, 95, der die Pflicht der Länder zur Verkehrssicherung betrifft), würde dies nicht zur Unzulässigkeit der vorliegenden Klage führen.

    Auch wenn davon auszugehen ist, dass das von Art. 85, 90 Abs. 2 GG statuierte öffentlich-rechtliche Auftragsverhältnis nicht vergleichbar ist mit dem bürgerlich-rechtlichen Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB (dazu BGHZ 16, 95), so kann doch nicht davon ausgegangen werden, dass den Ländern einer einem Insolvenz- oder Nachlassverwalter vergleichbare Stellung gegenüber dem Bund zukommt, die sie befugt, allein und ohne Rücksicht auf den Willen des Bundes über die die betreffende Vermögensmasse, also die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs, zu verfügen.

  • OLG Hamm, 22.01.2002 - 24 U 91/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 6 U 187/12
    Daher besteht die passive Prozessführungsbefugnis der Beklagten jedenfalls bei Klagen aufgrund eines in ihrem Namen geschlossenen Vertrages fort (im Erg. ebenso OLG Hamm, Urteil vom 22.01.2002, Az. 24 U 91/01, Tz. 26 bei [...]).
  • OLG Celle, 08.11.2012 - 13 Verg 7/12

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Antragsgegnerin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 6 U 187/12
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Art. 90 GG überhaupt nur im Fall der Hoheitsverwaltung eine gesetzliche Prozessstandschaft der Länder bewirkt (eine solche für die Fälle der Hoheitsverwaltung bejahend: OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 13 Verg 7/12, Tz. 33 bei [...]).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 133/77

    Haftung von Bauarbeiter bei "gefahrgeneigter Arbeit"; Lehrlingsverschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 6 U 187/12
    Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass Art. 90 Abs. 2 GG auch für Rechtsstreitigkeiten aus privatrechtlichen Verträgen eine Prozessstandschaft der Länder statuiert (vgl. BGHZ 73, 1; nicht einschlägig insoweit BGHZ 16, 95, der die Pflicht der Länder zur Verkehrssicherung betrifft), würde dies nicht zur Unzulässigkeit der vorliegenden Klage führen.
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