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   OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 187/15   

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https://dejure.org/2016,43206
OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 187/15 (https://dejure.org/2016,43206)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2016 - 6 U 187/15 (https://dejure.org/2016,43206)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2016 - 6 U 187/15 (https://dejure.org/2016,43206)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 BGB
    Verletzung des Namensrechts eines Unternehmens durch registrierten Domainnamen

  • webshoprecht.de

    Verletzung des Namensrechts eines Unternehmens durch zuvor registrierten - gleichnamigen - Domainnamen

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Namensrechts eines Unternehmens durch registrierten Domainnamen

  • online-und-recht.de

    Domainname versus Unternehmenskennzeichen

  • kanzlei.biz

    Domainname kann Namensrecht eines später gegründeten Unternehmens verletzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    Verletzung eines fremden Unternehmenskennzeichens durch Registrierung eines Domainnamens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Namensrechts eines Unternehmens durch registrierten Domainnamen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Domainregistrierung kann das Namensrecht einer Unternehmens verletzen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Domainname vs Unternehmenskennzeichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des Namensrechts eines Unternehmens durch registrierten Domainnamen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ältere Domain verletzt jüngeres Unternehmenskennzeichenrecht - Löschung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Wer zuerst kommt, mahlt nicht immer zuerst: Anspruch auf Löschung einer Domain-Registrierung wegen Verletzung eines Unternehmensnamens

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Löschungsanspruch junger Firma gegenüber älterer Domain

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Namensrechtlicher Anspruch auf Domainlöschung

  • kanzlei.biz (Entscheidungsbesprechung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 107
  • MMR 2017, 575
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 187/15
    Mit der Löschung des Domainnamens wird eine Rechtsfolge begehrt, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften nicht hergeleitet werden kann (BGH, GRUR 2012, 304 Rn. 32 [BGH 09.11.2011 - I ZR 150/09] - Basler Haar-Kosmetik; GRUR 2014, 393 Rn. 16 [BGH 22.01.2014 - I ZR 164/12] - wetteronline.de).

    Das kommt in Betracht, wenn mit der Registrierung eine erhebliche Beeinträchtigung der namensrechtlichen Befugnisse verbunden ist (BGH GRUR 2014, 393 Rn. 21 [BGH 22.01.2014 - I ZR 164/12] - wetteronline.de).

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 187/15
    Aus § 12 Satz 1 BGB kann sich hingegen ein Anspruch auf Löschung eines Domainnamens ergeben, weil die den Berechtigten ausschließende Wirkung bei der unbefugten Verwendung des Namens als Domainadresse nicht erst mit der Benutzung des Domainnamens, sondern bereits mit der Registrierung eintritt (BGH, GRUR 2016, 810, [BGH 28.04.2016 - I ZR 82/14] Rn. 38 - profitbricks.es).

    Der berechtigte Namensinhaber wird so von der eigenen Nutzung des Namens als Domainname unter dieser Top-Level-Domain ausgeschlossen (BGH GRUR 2012, 304 Rn. 39 [BGH 09.11.2011 - I ZR 150/09] - Basler Haar-Kosmetik; GRUR 2016, 810, [BGH 28.04.2016 - I ZR 82/14] Rn. 40 - profitbricks.es).

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 187/15
    Mit der Löschung des Domainnamens wird eine Rechtsfolge begehrt, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften nicht hergeleitet werden kann (BGH, GRUR 2012, 304 Rn. 32 [BGH 09.11.2011 - I ZR 150/09] - Basler Haar-Kosmetik; GRUR 2014, 393 Rn. 16 [BGH 22.01.2014 - I ZR 164/12] - wetteronline.de).

    Der berechtigte Namensinhaber wird so von der eigenen Nutzung des Namens als Domainname unter dieser Top-Level-Domain ausgeschlossen (BGH GRUR 2012, 304 Rn. 39 [BGH 09.11.2011 - I ZR 150/09] - Basler Haar-Kosmetik; GRUR 2016, 810, [BGH 28.04.2016 - I ZR 82/14] Rn. 40 - profitbricks.es).

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 187/15
    Es kann daher nicht angenommen werden, dass die schon 2008 erfolgte Registrierung der Domain der erste Schritt für die Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen einer anderen Branche ist (vgl. BGH GRUR 2005, 430 Rn. 19 [BGH 09.09.2004 - I ZR 65/02] - mho.de).
  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 187/15
    Im Rahmen der Interessenabwägung ist zwar zu berücksichtigen, dass der Vertragsschluss mit der Registrierungsstelle ein relativ wirkendes vertragliches Nutzungsrecht begründet, das dem Domaininhaber ebenso ausschließlich zugewiesen ist wie das Eigentum an einer Sache (BVerfG v. 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02, GRUR 2005, 261 - ad-acta.de).
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