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   OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 188/14   

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https://dejure.org/2015,24532
OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 188/14 (https://dejure.org/2015,24532)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2015 - 6 U 188/14 (https://dejure.org/2015,24532)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 6 U 188/14 (https://dejure.org/2015,24532)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Abbildung einer Wiese mit Pollen legt keine pflanzlichen Wirkstoffe nahe

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Bewerbung eines Heuschnupfenmittels mit der Abbildung einer Wiese mit stilisierten Pollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur irreführenden Verpackungsgestaltung eines Arzneimittels

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführenden Verpackungsgestaltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abbildung von Wiese mit stilisierten Pollen auf Verpackung legt keine Pflanzeninhaltstoffe nahe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abbildung von Wiese mit stilisierten Pollen auf Verpackung legt keine Pflanzeninhaltstoffe nahe

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 106 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | "Wiese mit stilisierten Pollen" auf Umverpackung eines Heuschnupfenmittels

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gestaltung der Umverpackungen von Arzneimitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 188/14
    Diese haben - auch im Streitfall - ihre Rechtfertigung darin, dass die eigene Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert hat, so dass sich daran anknüpfende Werbemaßnahmen erfahrungsgemäß als besonders wirksam erweisen, und dass zum anderen mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (vgl. BGH, GRUR 1980, 797 [799] - Topfit Boonekamp; GRUR 2002, 182 [185] = WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 15] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 188/14
    Diese haben - auch im Streitfall - ihre Rechtfertigung darin, dass die eigene Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert hat, so dass sich daran anknüpfende Werbemaßnahmen erfahrungsgemäß als besonders wirksam erweisen, und dass zum anderen mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (vgl. BGH, GRUR 1980, 797 [799] - Topfit Boonekamp; GRUR 2002, 182 [185] = WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 15] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 188/14
    Diese haben - auch im Streitfall - ihre Rechtfertigung darin, dass die eigene Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert hat, so dass sich daran anknüpfende Werbemaßnahmen erfahrungsgemäß als besonders wirksam erweisen, und dass zum anderen mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (vgl. BGH, GRUR 1980, 797 [799] - Topfit Boonekamp; GRUR 2002, 182 [185] = WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 15] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • OLG Köln, 31.01.2014 - 6 U 119/12

    Irreführung durch Bewerbung eines Rasiergeräts mit die Haut gesunderhaltender

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 188/14
    Das danach maßgebliche Verständnis eines durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbrauchers, der Mittel gegen Heuschnupfen kauft oder verwendet oder für den der Kauf oder die Verwendung von entsprechenden Arzneimitteln zumindest in Frage kommt, vermag der ständig mit Wettbewerbssachen befasste Senat auf Grund des Erfahrungswissens seiner Mitglieder - zu denen im Übrigen auch eine vom saisonalen Heuschnupfen betroffene Person gehört - selbst festzustellen (vgl. Senat, GRUR-RR 2014, 303, juris Tz. 10 - Feuchtigkeitsspende; vgl. auch BGH, a.a.O. Rn. 17; BGHZ 156, 250, 255 = GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 124/07

    Metoprolol

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 188/14
    Angaben auf der äußeren Umhüllung, die weder gemäß Art. 54 der Richtlinie, § 10 Abs. 1 Satz 1 AMG notwendig noch gemäß Art. 62 Halbs. 1 der Richtlinie, § 10 Abs. 1 Satz 4 AMG zulässig sind, stellen deshalb nur dann eine unzulässige Werbung dar, wenn sie entweder einen werblichen Überschuss enthalten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden (vgl. BGH GRUR 2009, 990, zitiert nach juris Rn. 14 - Metoprolol).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 89/12

    Matratzen Factory Outlet

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 188/14
    Für die Beurteilung, ob eine Aussage bzw. Darstellung irreführend ist, kommt es darauf an, welchen Gesamteindruck sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervorruft (BGH, GRUR 2013, 1254 = WRP 2013, 1596 [Rn. 15] - Matratzen Factory Outlet m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 95/05

    Amlodipin

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 188/14
    Zwar kann den Abbildungen auf der Verpackung eine allgemeine Werbewirkung nicht abgesprochen werden, weil die Verpackungsgestaltung grundsätzlich geeignet erscheint, Nachkäufe oder die Empfehlung des Arzneimittels gegenüber Dritten zu fördern (vgl. BGH GRUR 2008, 1014, zitiert nach juris Rn. 25 - Amlodipin).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 188/14
    Das danach maßgebliche Verständnis eines durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbrauchers, der Mittel gegen Heuschnupfen kauft oder verwendet oder für den der Kauf oder die Verwendung von entsprechenden Arzneimitteln zumindest in Frage kommt, vermag der ständig mit Wettbewerbssachen befasste Senat auf Grund des Erfahrungswissens seiner Mitglieder - zu denen im Übrigen auch eine vom saisonalen Heuschnupfen betroffene Person gehört - selbst festzustellen (vgl. Senat, GRUR-RR 2014, 303, juris Tz. 10 - Feuchtigkeitsspende; vgl. auch BGH, a.a.O. Rn. 17; BGHZ 156, 250, 255 = GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft).
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