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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 189/97   

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https://dejure.org/1999,3725
OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 189/97 (https://dejure.org/1999,3725)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.1999 - 6 U 189/97 (https://dejure.org/1999,3725)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 1999 - 6 U 189/97 (https://dejure.org/1999,3725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urheberschutz für eine Fotografie; Vollständige Beweispflichtigkeit des Urhebers eines später veröffentlichten Werkes für das Vorliegen einer Doppelschöpfung; Nachweis einer Doppelschöpfung durch Beweis einer fehlenden Kenntnis des älteren Werkes durch den Schöpfer des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG § 24 § 101a
    Verletzung des Urheberrechts durch Nachstellen der Pose einer Fotografie; Rechtsfolgen der Urheberrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 43
  • afp 2000, 212
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00

    Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers

    Denkbar ist vielmehr auch, daß die in einem Lichtbildwerk verkörperte schöpferische Leistung dadurch übernommen wird, daß das fotografierte Objekt nachgestellt und erneut fotografiert wird (vgl. OLG Köln GRUR 2000, 43; ferner OLG Hamburg NJW 1996, 1153, 1154).
  • OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 131/14

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer Urne

    Andererseits sind Abweichungen im Detail, die den Gesamteindruck unberührt lassen, nicht geeignet, den für § 24 UrhG notwendigen Abstand zu schaffen (Senat, GRUR 2000, 43, 44 - Klammerpose; LG Köln, Urt. v. 12.12.2013 - 14 O 613/12 - juris Tz. 97 - Die rote Couch).
  • LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 613/12

    Nutzung von sechs Sofa-Motiven untersagt

    Andererseits sind Abweichungen im Detail, die den Gesamteindruck unberührt lassen, nicht geeignet, den für § 24 UrhG notwendigen Abstand zu schaffen (OLG Köln, GRUR 2000, 43, 44 - Klammerpose).

    Der Urheber der später veröffentlichten Werke trägt indes für das Vorliegen einer Doppelschöpfung die volle Beweislast, es sei denn, eine - möglicherweise in das Unterbewußte abgetauchte - Kenntnis von einem älteren Werk ist auszuschließen (OLG Köln, GRUR 2000, 43, 44 - Klammerpose).

  • LG Köln, 23.09.2009 - 28 O 250/09

    Zum Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie nach unberechtigter Verwendung von

    Hierfür ist eine gewisse Andersartigkeit gegenüber dem Bestehenden zu verlangen, wobei derjenige, der sich hierauf beruft, konkret darzulegen hat, dass und weshalb er dieses Werk nicht gekannt hat (OLG Köln, ZUM-RD 1999, 223 ff - Klammerpose).
  • LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08

    Motivschutz bei einem Lichtbildwerk: Übernahme eines fotografischen Motivs als

    Eine rechtsverletzende Übernahme eines Motivs kommt in erster Linie dann in Betracht, wenn der Fotograf das Motiv selbst in einer urheberrechtlichen Schutz begründenden besonderen Weise arrangiert hat und dieses Arrangement mit seinen prägenden schutzbegründenden Gestaltungselementen nachgestellt worden ist mit der Folge, das der künstlerische Gehalt des nachgemachten Fotos mit dem der Vorlage übereinstimmt (vgl. OLG Köln, GRUR 2000, 43, 44 - Klammerpose; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2006 zum Az. 12 O 34/05, BeckRS 2007, 11237 - TV-MAN).
  • LG Düsseldorf, 22.12.2022 - 14c O 45/21
    Wer behauptet, er habe eine Doppelschöpfung geschaffen, obwohl das gleiche Werk eines anderen Urhebers schon früher existierte, muss konkret darlegen, dass und weshalb er dieses ältere Werk nicht gekannt hatte (OLG Köln, Urt. v. 05.03.1999, 6 U 189/97, Rn. 12 - Klammerpose; Schulze, in: Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 2 Rn. 17).

    Dabei trägt der Urheber des später veröffentlichten Werkes, hier also die Klägerin, für das Vorliegen einer Doppelschöpfung die volle Beweislast, es sei denn, eine - möglicherweise in das Unterbewusstsein untergetauchte - Kenntnis von dem älteren Werk ist auszuschließen (OLG Köln, Urt. v. 05.03.1999, 6 U 189/97, Rn. 12 - Klammerpose).

  • LG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 O 34/05

    Verletzung der Urheberrechte eines Fotografen durch Nachstellen und Verbreiten

    Wird bei dem Nachstellen einer bereits vorhandenen Fotografie die in der Vorlage verkörperte schöpferische Leistung übernommen, handelt es sich um eine Vervielfältigung in Form der Bearbeitung, die gemäß § 23 UrhG der Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten Werkes bedarf (vgl. OLG Köln, GRUR 2000, 43 - Klammerpose).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 189/97   

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OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 189/97 (https://dejure.org/2002,18445)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2002 - 6 U 189/97 (https://dejure.org/2002,18445)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 6 U 189/97 (https://dejure.org/2002,18445)
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   OLG Hamm, 05.03.1998 - 6 U 189/97   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 1998 - 6 U 189/97 (https://dejure.org/1998,14543)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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