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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7669
OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10 (https://dejure.org/2010,7669)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.05.2010 - 6 U 19/10 (https://dejure.org/2010,7669)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 6 U 19/10 (https://dejure.org/2010,7669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Angebots von Produkten dritter Versicherungsunternehmen durch einen gebundenen Versicherungsvermittler

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GewO § 34 d; VAG § 80 Abs. 3; VersVermV § 11
    Registeranmeldung eines gebundenen Vermittlers genügt auch für die Vermittlung nicht konkurrierender Produkte eines anderen Versicherers (sogenannte Ventillösung). Mit Anmerkung: Dr. Udo Hansen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Angebots von Produkten dritter Versicherungsunternehmen durch einen gebundenen Versicherungsvermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein erster Geschäftskontakt durch Versand von Versicherungsangebot

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Itzehoer 1 -, Ventillösung, Angebot von Produkten dritter VU durch gebundenen VV: Erstinformation, erster Geschäftskontakt, Zeitpunkt der Überreichung

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Ausschließlichkeitsvermittler und Produkte dritter Versicherungsunternehmen

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    Registeranmeldung eines gebundenen Vermittlers gestattet auch die Vermittlung nicht konkurrierender Produkte eines anderen Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10
    "Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens hat unter dem Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens der jüngeren mit der älteren Marke Eingang in die Markenrechtsrichtlinie und das Markengesetz gefunden (EuGH, GRUR 1998, GRUR Jahr 1998 Seite 387 = WRP 1998, WRP Jahr 1998 Seite 39 - Sabèl/Puma; BGHZ 131, BGHZ 131 Seite 122 GRUR 1996, GRUR Jahr 1996 Seite 200 = NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 1592 = LM H. 4/1996 MarkenG Nr. 13 - Innovadiclophlont; BGH, GRUR 1999, GRUR Jahr 1999 Seite 587 = NJW-RR 1999, NJW-RR Jahr 1999 Seite 1055 = LM H. 8/1999 § 14 MarkenG Nr. 8 = WRP 1999, WRP Jahr 1999 Seite 530 = NJW-RR 1999, NJW-RR Jahr 1999 Seite 1055 = LM H. 8/1999 § 14 MarkenG Nr. 8 = Cefallone).

    Diese Art der Verwechslungsgefahr, die erst zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im Streitfall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (BGHZ 131, 122 [127] = GRUR 1996, GRUR Jahr 1996 Seite 200 = NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 1592 = LM H. 4/1996 MarkenG Nr. 13 - Innovadiclophlont), greift dann ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGHZ 131, BGHZ 131 Seite 122 [ BGHZ 131 Seite 127 ] = GRUR 1996, GRUR Jahr 1996 Seite 200 = NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 1592 = LM H. 4/1996 (MarkenG Nr. 13 - Innovadiclophlont; BGH, GRUR 1999, GRUR Jahr 1999 Seite 587 [ GRUR Jahr 1999 Seite 589 ] = LM H. 8/1999 § 14 MarkenG Nr. 8 - Cefallone; GRUR 2000, GRUR Jahr 2000 Seite 886 [ GRUR Jahr 2000 Seite 887 ] = LM H. 2/2001 § 9 MarkenG Nr. 33 = WRP 2001, WRP Jahr 2001 Seite 37 - Bayer/BeiChem).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10
    Bei Investmentfonds handelt es sich nicht um Waren des Massenkonsums, wo die Gesamtbevölkerung als angesprochener Verkehrskreis anzusehen ist ( BGH GRUR 2006, 760 Rz.22 - LOTTO ).
  • OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09

    UNIQA Financial Opportunities - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10
    Den Antragsgegnerinnen war ferner über ihre Prozessbevollmächtigten, die auch die Antragsgegnerin in dem Parallelrechtstreit zum Aktz.5 U 46/09 vertreten, bekannt, dass eine andere Kammer des Landgerichts, die Zivilkammer 27, in diesem Parallelrechtsstreit am 4.9.2008 ebenfalls zugunsten der Antragstellerin entschieden hatte.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10
    bb) Nach der Rechtsprechung kann eine größere Anzahl eingetragener ähnlicher Drittmarken - unabhängig von deren tatsächlicher Benutzung - ein Indiz für eine originäre Kennzeichnungsschwäche eines Zeichens sein ( grundlegend für das MarkenG : BGH GRUR 99, 241, 243 - Lions, ablehnend Inger-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., § 14 Rn.361 ).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10
    a) Zu den Voraussetzungen einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung "BIG" ( GRUR 2002, 542,544 ) Folgendes ausgeführt :.
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10
    Dabei kann offen bleiben, ob die Meinung des BerGer. zutrifft, der Marke "BIG" und dem entsprechenden Firmenschlagwort fehle jede Unterscheidungskraft, weil das Wort in der Bedeutung von "groß", "dick", "stark", "wichtig" auch dem deutschen Verkehr geläufig sei (vgl. zu einem Eigenschaftswort als Marke: BGH, GRUR 2002, GRUR Jahr 2002 Seite 64 = WRP 2001, WRP Jahr 2001 Seite 1445 [ WRP Jahr 2001 Seite 1446 ] = MarkenR 2001, 408 - INDIVIDUELLE).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10
    Besteht Identität oder Ähnlichkeit zwischen dem prägenden oder selbständig kennzeichnenden Bestandteil einer komplexen Bezeichnung mit einem anderen Zeichen, kann eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu bejahen sein ( EUGH GRUR 2005, 1042 Rn.28 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 Rn.18 - Malteser Kreuz ).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10
    Besteht Identität oder Ähnlichkeit zwischen dem prägenden oder selbständig kennzeichnenden Bestandteil einer komplexen Bezeichnung mit einem anderen Zeichen, kann eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu bejahen sein ( EUGH GRUR 2005, 1042 Rn.28 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 Rn.18 - Malteser Kreuz ).
  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10
    Als Vorsilbe kann sie im Sinne von "einförmig", "einheitlich" oder auch "allgemein verwendbar" verstanden werden ( BGH GRUR 66, 495, 497 - UNIPLAST ).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 104/12

    Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des

    Diese statusbezogene Information, für die ausschließlich auf die Eintragung und nicht auf das konkrete Tätigwerden abzustellen ist, soll sicherstellen, dass die typenspezifisch erteilte Gewerbeerlaubnis vom Kunden im Sinne der beabsichtigten Transparenz zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 2002/92/EG; OLG Schleswig, VersR 2011, 114, 115; Böckmann/Ostendorf, VersR 2009, 154, 155; Dörner in Prölss/Martin aaO § 11 VersVermV Rn. 1).
  • LG Frankfurt/Main, 18.05.2015 - 8 O 54/15

    - FinancePlan+ 2 -, wettbewerbswidrige Tätigkeit eines VV als VM, Ventillösung,

    Aus der Entscheidung des OLG Schleswig vom 25.05.2010 ( - 6 U 19/10 - Juris) ergibt sich nicht, dass gemäß § 34 d Abs. 4 GewO gebundenen Vermittler ohne Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO als VM tätig werden dürfen.

    Unter der Ventillösung wird verstanden, dass ein nach § 34 d Abs. 4 GewO gebundener VV befugt ist, Kunden auch Produkte dritter VU anzubieten, die nicht zur Produktpalette des VU gehören, das die uneingeschränkte Haftung nach § 34 d Abs. 4 Nr. 2 GewO übernommen hat (im Anschluss an OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10 - Juris Tz. 30).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.07.2010 - I-6 U 19/10   

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https://dejure.org/2010,15134
OLG Köln, 02.07.2010 - I-6 U 19/10 (https://dejure.org/2010,15134)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.07.2010 - I-6 U 19/10 (https://dejure.org/2010,15134)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - I-6 U 19/10 (https://dejure.org/2010,15134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Die abstrakte Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen steht einem über die §§ 3 und 8 UWG hinausgehenden Verbandsklagerecht nicht entgegen; Grundsätze zur Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie

  • rechtsportal.de

    UKlaG § 1; UWG § 8 Abs. 4
    Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Unabhängig davon, ob der Kläger überhaupt mehrere Abmahnkostenpauschalen geltend macht, kann nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2010, 454 = WRP 2010, 640 [Rn. 19 ff.] - Klassenlotterie m.w.N. unter Aufhebung des Senatsurteils vom 23.02.2007 - 6 U 208/06) ein missbräuchliches Verhalten wegen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in getrennten Verfahren regelmäßig nur bei der Mehrfachverfolgung einheitlicher, gleichartiger oder ähnlich gelagerter - insbesondere keinen unterschiedlichen Beweisanforderungen unterliegender - Wettbewerbsverstöße angenommen werden.
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Höchstrichterlich wird das UKlaG ganz selbstverständlich weiter angewendet und eine Modifizierung durch die UGP-Richtlinie stillschweigend verneint (vgl. aus neuester Zeit nur BGHZ 182, 24 = WRP 2009, 1545; BGH, Urt. v. 23.03.2010 - VIII ZR 178/08 = BB 2010, 1365; Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 und Xa ZR 5/09 = WM 2010, 1087).
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Höchstrichterlich wird das UKlaG ganz selbstverständlich weiter angewendet und eine Modifizierung durch die UGP-Richtlinie stillschweigend verneint (vgl. aus neuester Zeit nur BGHZ 182, 24 = WRP 2009, 1545; BGH, Urt. v. 23.03.2010 - VIII ZR 178/08 = BB 2010, 1365; Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 und Xa ZR 5/09 = WM 2010, 1087).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Das Stellen unzulässiger Klauseln begründet die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr - die regelmäßig weder mit Änderung der beanstandeten Klauseln noch durch die bloße Absichtserklärung des Verwenders entfällt, sie nicht weiter zu verwenden (BGH, NJW 2002, 2386 m.w.N.) - in zweifacher Hinsicht: der Gefahr, dass der Verwender die Klauseln künftigen Vertragsabschlüssen ebenfalls zu Grunde legen und dass er sich bei der Abwicklung der zu seinen Bedingungen geschlossenen Verträge darauf berufen wird; mit der Verbandsklage kann - wie im Streitfall - die Unterlassung beider Varianten geltend gemacht werden (BGHZ 127, 35 = NJW 1994, 2693; BGH, NJW 2002, 2386; NJW 2003, 1237 [1238]).
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Höchstrichterlich wird das UKlaG ganz selbstverständlich weiter angewendet und eine Modifizierung durch die UGP-Richtlinie stillschweigend verneint (vgl. aus neuester Zeit nur BGHZ 182, 24 = WRP 2009, 1545; BGH, Urt. v. 23.03.2010 - VIII ZR 178/08 = BB 2010, 1365; Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 und Xa ZR 5/09 = WM 2010, 1087).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Das Stellen unzulässiger Klauseln begründet die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr - die regelmäßig weder mit Änderung der beanstandeten Klauseln noch durch die bloße Absichtserklärung des Verwenders entfällt, sie nicht weiter zu verwenden (BGH, NJW 2002, 2386 m.w.N.) - in zweifacher Hinsicht: der Gefahr, dass der Verwender die Klauseln künftigen Vertragsabschlüssen ebenfalls zu Grunde legen und dass er sich bei der Abwicklung der zu seinen Bedingungen geschlossenen Verträge darauf berufen wird; mit der Verbandsklage kann - wie im Streitfall - die Unterlassung beider Varianten geltend gemacht werden (BGHZ 127, 35 = NJW 1994, 2693; BGH, NJW 2002, 2386; NJW 2003, 1237 [1238]).
  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Höchstrichterlich wird das UKlaG ganz selbstverständlich weiter angewendet und eine Modifizierung durch die UGP-Richtlinie stillschweigend verneint (vgl. aus neuester Zeit nur BGHZ 182, 24 = WRP 2009, 1545; BGH, Urt. v. 23.03.2010 - VIII ZR 178/08 = BB 2010, 1365; Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 und Xa ZR 5/09 = WM 2010, 1087).
  • OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 151/07

    Wettbewerbsverstoß: Fehlende Ernsthaftigkeit einer gegenüber einem Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Eine Drittunterwerfung kann die Wiederholungsgefahr entfallen lassen, wenn nach der Person des Dritten und seinen Beziehungen zum Schuldner ein Kollusionsverdacht nicht aufkommt und sicher ist, dass er im Falle der Zuwiderhandlung die vertraglichen Sanktionen geltend machen wird (vgl. BGH, GRUR 1983, 186 [187] - Wiederholte Unterwerfung I; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2003, 1430 [1431]; OLG Hamburg, NJOZ 2009, 3610 [3611 f.]); bei Feststellung dieser Voraussetzungen im Einzelfall ist allerdings besondere Vorsicht geboten, wenn der Dritte den Schuldner nicht abgemahnt hatte (Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.166 ff. [1.168 f.]).
  • OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06

    Über die sachliche Information hinausgehende Wettbewerbsmaßnahmen durch

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Unabhängig davon, ob der Kläger überhaupt mehrere Abmahnkostenpauschalen geltend macht, kann nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2010, 454 = WRP 2010, 640 [Rn. 19 ff.] - Klassenlotterie m.w.N. unter Aufhebung des Senatsurteils vom 23.02.2007 - 6 U 208/06) ein missbräuchliches Verhalten wegen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in getrennten Verfahren regelmäßig nur bei der Mehrfachverfolgung einheitlicher, gleichartiger oder ähnlich gelagerter - insbesondere keinen unterschiedlichen Beweisanforderungen unterliegender - Wettbewerbsverstöße angenommen werden.
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Das Stellen unzulässiger Klauseln begründet die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr - die regelmäßig weder mit Änderung der beanstandeten Klauseln noch durch die bloße Absichtserklärung des Verwenders entfällt, sie nicht weiter zu verwenden (BGH, NJW 2002, 2386 m.w.N.) - in zweifacher Hinsicht: der Gefahr, dass der Verwender die Klauseln künftigen Vertragsabschlüssen ebenfalls zu Grunde legen und dass er sich bei der Abwicklung der zu seinen Bedingungen geschlossenen Verträge darauf berufen wird; mit der Verbandsklage kann - wie im Streitfall - die Unterlassung beider Varianten geltend gemacht werden (BGHZ 127, 35 = NJW 1994, 2693; BGH, NJW 2002, 2386; NJW 2003, 1237 [1238]).
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 249/06

    Unbegründete Beanstandung der Geschäftsbedingungen eines Mitbewerbers - kein

  • OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02

    Unterlassungsklage gegen intransparente Allgemeine Versicherungsbedingungen:

  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2015 - 2 U 39/14

    Wirksamkeit einer vorformulierten Bestätigung über eine vor Vertragsschluss

    Dabei kann dahinstehen, ob hier von einer Mehrfachverfolgung einheitlicher, gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße schon angesichts der unterschiedlichen Zielrichtung beider Verfahren keine Rede sein kann (vgl. OLG Köln, Urt. v. 02.07.2010 - 6 U 19/10, BeckRS 2011, 09518; a.A. Rehart, MMR 2014, 506 ff., insb. 510 f.) und dem Rechtsmissbrauchseinwand außerdem entgegensteht (vgl. OLG Köln, Urt. v. 02.07.2010 - 6 U 19/10, BeckRS 2011, 09518; a.A. Rehart, MMR 2014, 506, 511), dass für das vorliegende Wettbewerbsverfahren die Kammer für Handelskammer funktionell zuständig gewesen ist (§ 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG), für die abstrakte Inhaltskontrolle der vom Kläger im Wege der Verbandsklage nach dem UKlaG beanstandeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten dagegen ausschließlich die Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (§ 6 Abs. 2 UKlaG i. V. m. der Konzentrations-VO-UKlaG, GV NW 2002, 446; OLG Köln, Urteil vom 02.07.2010 - 6 U 19/10, BeckRS 2011, 09518).

    Hinsichtlich der mit dem Klageantrag zu I. verfolgten Beanstandung einer unzulässigen Telefonwerbung durch die Beklagte und der Beanstandung der in den Vertragsunterlagen der Beklagten enthaltenen Formularklauseln handelt es sich ersichtlich um zwei tatsächlich und rechtlich anders gelagerte Vorgänge (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 02.07.2010 - 6 U 19/10, BeckRS 2011, 09518).

  • OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10

    Werbung für Spielgemeinschaften zum Deutschen Lotto- und Toto-Block im Internet

    Die gleichzeitige Kontrolle dreier Formularklauseln der Beklagten (Senatsurteil vom 02.07.2010 - 6 U 19/10 = 26 O 294/09 LG Köln) betraf einen anderen, in die ausschließliche Zuständigkeit der Zivilkammer fallenden prozessualen Anspruch, dessen getrennte Verfolgung keine unzumutbaren Mehrkosten begründet hat und nicht missbräuchlich ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 454 = WRP 2010, 640 [Rn. 19 ff.] - Klassenlotterie).
  • OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 64/11

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungserklärung

    Eine derartige Unterlassungserklärung kann nur unter strengen Voraussetzungen die Anforderungen an die Ernsthaftigkeit erfüllen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1430; Senat, Urt. v. 2.7.2010 - 6 U 19/10 - Strömer/Grootz WRP 2008, 1148, 1150 ff.).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 37 O 66/13
    Dies trifft angesichts der unterschiedlichen Zielrichtung beider Verfahren nicht zu (vgl. OLG Köln, Urt. vom 2. Juli 2010, 6 U 19/10).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.05.2011 - 6 U 19/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,73627
OLG Karlsruhe, 04.05.2011 - 6 U 19/10 (https://dejure.org/2011,73627)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.05.2011 - 6 U 19/10 (https://dejure.org/2011,73627)
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