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   OLG Köln, 12.07.1985 - 6 U 19/85   

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https://dejure.org/1985,6918
OLG Köln, 12.07.1985 - 6 U 19/85 (https://dejure.org/1985,6918)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.1985 - 6 U 19/85 (https://dejure.org/1985,6918)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 1985 - 6 U 19/85 (https://dejure.org/1985,6918)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1986, 195
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 2 U 5/84
    Auszug aus OLG Köln, 12.07.1985 - 6 U 19/85
    Nach Abgabe der Unterwerfungserklärung hat sie entgegen ihrer sich daraus ergebenden Verpflichtung (vgl. OLG Köln, WRP 1981, 600; WRP 1983, 452; Magazindienst 1983, Heft 7/8, S. 55; GRUR 1984, 674/675; OLG Düsseldorf, GRUR 1985, 81 = WRP 1985, 30/31) nicht alles Erforderliche und ihr Zumutbare getan, um ein nochmaliges Erscheinen der Anzeige zu verhindern.

    Wenn die Beklagte ihr Begehren, in Zukunft eine Schaltung der Anzeige mit dem beanstandeten Text (Nettopreise bzw. knallharte Nettopreise) zu unterlassen, der C Anzeigenblatt GmbH & Co. KG schon nicht schriftlich unterbreitete, hätte sie zumindest auf einer schriftlichen Bestätigung ihres Anliegens durch die C Anzeigenblatt GmbH & Co. KG (und die übrigen Anzeigenblattredaktionen) und einer Mitteilung darüber bestehen müssen, welche Maßnahmen ergriffen worden waren, um eine erneute Schaltung der Anzeige auszuschließen (zur überprüfungspflicht vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1985, 81 = WRP 1985, 30/31), Nur so wäre sie im Streitfall imstande gewesen, sich davon zu überzeugen, daß diese Maßnahmen ausreichten, um ein erneutes Erscheinen der Anzeige zu verhindern.

  • OLG Köln, 11.04.1984 - 6 U 264/83
    Auszug aus OLG Köln, 12.07.1985 - 6 U 19/85
    Nach Abgabe der Unterwerfungserklärung hat sie entgegen ihrer sich daraus ergebenden Verpflichtung (vgl. OLG Köln, WRP 1981, 600; WRP 1983, 452; Magazindienst 1983, Heft 7/8, S. 55; GRUR 1984, 674/675; OLG Düsseldorf, GRUR 1985, 81 = WRP 1985, 30/31) nicht alles Erforderliche und ihr Zumutbare getan, um ein nochmaliges Erscheinen der Anzeige zu verhindern.
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 129/14

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund einer

    Der Schuldner genügt z.B. nicht seinen Pflichten, wenn er die Mitarbeiter eines Anzeigenblatts nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lediglich telefonisch unterrichtet, dass eine Anzeige nicht mehr erscheinen dürfe; er muss sich zumindest eine schriftliche Bestätigung von dem Anzeigenblatt geben lassen (OLG Köln GRUR 1986, 195; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2014, 155, 156).
  • LG Dresden, 23.01.2009 - 10 O 2246/08

    Fehlendes Verschulden eines Onlinehändleres nach anwaltlicher Überprüfung

    Zwar muss der Schuldner nach Abgabe einer verstragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtung alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Zuwiderhandlung auszuschließen (KG Urt. v. 30.03.1999 - 5 U 63/98, KGReport 2000, 59; OLG Köln Urt. v. 12.7.1985 - 6 U 19/85, GRUR 1986, 195; OLG Düsseldorf Urt. v. 12.7.1984 - 2 U 5/84, WRP 1985, 30).
  • LG Flensburg, 10.07.2020 - 6 HKO 42/19

    Couchtisch - Wettbewerbsverstoß eines Möbelhauses: Irreführende Werbung durch

    Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterwerfungserklärung hat der Schuldner alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um eine Wiederholung der Wettbewerbshandlung, die Gegenstand der Unterwerfungserklärung ist, zu verhindern (OLG Köln, Urteil vom 12.07.1985, 6 U 19/85, GRUR 1986, 195; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.1984, 2 U 5/84, GRUR 1985, 81, Beck-online).
  • OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04

    Unterlassungsgebot; Unterbindungspflicht; Verschulden

    Hierzu zählt auch der hier einschlägige, in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschiedene Fall, dass ein Schuldner einen bereits erteilten Anzeigenauftrag mit einem verbotenen Werbetext nicht widerruft (vgl. OLG Hamburg InVo 1997, 278; OLG Köln GRUR 1986, 195; KG GRUR 1989, 707 jeweils mit weit. Nachw.).
  • AG Frankfurt/Main, 20.02.2002 - 31 C 2149/01

    Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem Unterwerfungsvertrag; Abschluss eines

    Aus dem Umstand, daß die Beklagte sich auch kein Doppel hiervon zu den eigenen Unterlagen genommen hat folgt, daß die Beklagte der ganzen Angelegenheit selbst kein besonderes Gewicht beigemessen und damit auf die zukünftige Vermeidung weiterer Verstöße gegen die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht hinreichend hingewirkt hat (vgl. hierzu auch OLG Köln GRUR 1986, 195).
  • LG Kleve, 30.01.2009 - 8 O 180/07

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Mietwagenunternehmens unter Angabe von nicht dem

    Aufgrund dieser vertraglichen Pflicht oblag es der Beklagten, alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um eine Wiederholung der Wettbewerbshandlung, die Gegenstand der Unterwerfungserklärung ist, zu verhindern (vgl. OLG Köln, GRUR 1986, 195).
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