Rechtsprechung
OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280; BGB § 823
Für Saunabenutzer darf Saunaaufgusskonzentrat nicht frei zugänglich sein - RA Kotz
Haftung eines Hotels für Verletzungen der Hotelgäste in einer Sauna
- uni-regensburg.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Brandgefährlicher Saunaaufguss - haftet der Hotelier?
- wellness-tribune.de (Kurzinformation)
Saunaaufguss darf nicht in Hände von Gästen geraten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund Brandverletzungen nach eigenmächtigem Saunaaufguss durch Hotelgast - Nicht Beachtung von Warnhinweisen sowie Erkennbarkeit der Gefahr durch Saunaaufgusskonzentrat begründete Mitverschulden von 50 %
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 12.10.2006 - 11 O 1617/06
- OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 1505
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 10.01.1991 - 18 U 143/90
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
Mit ihrer Berufung wendet die Klägerin sich unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10.01.1991 des OLG Düsseldorf in NJW-RR 1992, 534 gegen die Rechtsauffassung des Einzelrichters beim Landgericht.Dementsprechend hat das OLG Düsseldorf der Betreiberin einer Sauna auferlegt, ein bei falscher Dosierung auch als Aufgussmischung brennbares Konzentrat unter Verschluss zu halten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.1991, NJW-RR 1992, 534).
Weiterhin hat sie den jeweiligen Warnhinweis auf den Flaschen, der in beiden Alternativen als Warnung ausgereicht hätte (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 534), nicht beachtet.
- BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79
Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
Dem Beklagten ist zwar darin zuzustimmen, dass derartige Sicherungspflichten sich grundsätzlich nur auf solche Gefahren beziehen, die ein sorgfältiger Benutzer bei zweckentsprechender Inanspruchnahme der Einrichtung nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann (BGHZ 108, 273; NJW 1980, 2194). - BGH, 22.02.1973 - III ZR 22/71
Ersatzfähigkeit der infolge der Beschädigung eines Kfz entgangenen Urlaubsfreude
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
Der Bundesgerichtshof hat bereits 1973 konstatiert, dass für die infolge der Beschädigung eines Kraftwagens entgangene Urlaubsfreude ein Vermögensschaden nicht zu ersetzen ist (BGHZ 60, 214).
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
Dem Beklagten ist zwar darin zuzustimmen, dass derartige Sicherungspflichten sich grundsätzlich nur auf solche Gefahren beziehen, die ein sorgfältiger Benutzer bei zweckentsprechender Inanspruchnahme der Einrichtung nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann (BGHZ 108, 273; NJW 1980, 2194). - OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
Den Sicherungspflichtigen treffen aber weitergehende, von einer Erkennbarkeit unabhängige Pflichten hinsichtlich solcher Gefahrenquellen, die besonders schwere Unfallfolgen auslösen können (OLG Hamm, NZV 2002, 129 (139); MüKo-Mertens, BGB, § 823 Rn 241 für den Umgang mit entzündlichen und explosiven Materialien). - BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80
Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
Der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte, der durch eine Körperverletzung daran gehindert wird, einen geplanten Urlaub zu genießen, mangels "Kommerzialisierung" des Urlaubs keinen Vermögensschaden erleide, sondern die entgangene Urlaubsfreude nur bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen sei (vgl. NJW 1983, 1107).
- OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12
Saunaunfall mit Todesfolge - Betreiber haftet nicht
Eine Gefahrenlage, die mit der naheliegenden Möglichkeit einer Schädigung anderer verbunden ist, ist nach allgemeiner Ansicht bei dem Betrieb eines Fitnessstudios mit Saunabereich gegeben (vgl. etwa zur Haftung eines Saunabetreibers: OLG Celle, Urteil vom 17.6.2010, 8 U 25/10; OLG Naumburg, VersR 2008, 1505; OLG Hamm OLGR 1997, 308; OLG Frankfurt VersR 1973, 625).
Rechtsprechung
KG, 11.05.2007 - 6 U 191/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Inhalt und Umfang eines Versicherungsantrages als alleinige Verantwortlichkeit eines Versicherungsnehmers; Inaugenscheinnahme und Werteinschätzung von Versicherungsgut durch eigene Mitarbeiter eines Versicherers als Hinderungsgrund für eine Berufung des Versicherers auf ...
- versicherung-recht.de
§ 56 VVG a. F.
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- Judicialis
BGB n.F. § 241 Abs. 2; ; BGB n.F. § 280 Abs. 1; ; BGB n.F. § 311 Abs. 2; ; BGB n.F. § 311 Abs. 3; ; VVG § 56
- RA Kotz
Unterversicherung - Besichtigung durch Versicherungsmitarbeiter und Hinweispflichten
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einwand der Unterversicherung ausgeschlossen bei Inaugenscheinnahme der Geschäftseinrichtung durch Mitarbeiter bei Antragsaufnahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Versicherungsrecht - Unterversicherung: Versicherer haftet
- IWW (Kurzinformation)
Versicherungsrecht - Unterversicherung: Versicherer haftet
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung, Verschulden bei Vertragsschluss, Hinzuziehung eines Spezialisten des Versicherers
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gebäudeversicherung / Geschäftsinhaltsversicherung: Versicherer kann sich bei fehlerhafter Beratung über Versicherungssumme nicht auf Unterversicherung berufen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Geschäftsinhaltsversicherung - Keine Berufung auf Unterversicherung aus gewohnheitsrechtlicher Vertrauenshaftung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.09.2006 - 7 O 265/05
- KG, 11.05.2007 - 6 U 191/06
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1649
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.10.1963 - II ZR 193/62
Versicherung eines Sägewerksunternehmens und Holzbearbeitungsunternehmens gegen …
Auszug aus KG, 11.05.2007 - 6 U 191/06
Diese Haftung kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherer bei der Beantragung der Versicherung einen falschen Rat über die Höhe der zu vereinbarenden Versicherungssumme erteilt oder die hierbei gebotene Aufklärung unterlässt (vgl. BGH NJW 1964, 244; Recht und Schaden 1989, 58; OLG Frankfurt VersR 2006, 406; OLG Saarbrücken VersR 2003, 195; OLG Koblenz VersR 1997, 1226). - OLG Frankfurt, 11.11.2005 - 24 U 55/05
Unterversicherung in der Hausratversicherung: Verantwortlichkeit des Versicherers …
Auszug aus KG, 11.05.2007 - 6 U 191/06
Diese Haftung kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherer bei der Beantragung der Versicherung einen falschen Rat über die Höhe der zu vereinbarenden Versicherungssumme erteilt oder die hierbei gebotene Aufklärung unterlässt (vgl. BGH NJW 1964, 244; Recht und Schaden 1989, 58; OLG Frankfurt VersR 2006, 406; OLG Saarbrücken VersR 2003, 195; OLG Koblenz VersR 1997, 1226). - OLG Saarbrücken, 05.12.2001 - 5 U 903/00
Gewohnheitsrechtlicher Anspruch auf Erfüllungshaftung eines Versicherungsagenten …
Auszug aus KG, 11.05.2007 - 6 U 191/06
Diese Haftung kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherer bei der Beantragung der Versicherung einen falschen Rat über die Höhe der zu vereinbarenden Versicherungssumme erteilt oder die hierbei gebotene Aufklärung unterlässt (vgl. BGH NJW 1964, 244; Recht und Schaden 1989, 58; OLG Frankfurt VersR 2006, 406; OLG Saarbrücken VersR 2003, 195; OLG Koblenz VersR 1997, 1226). - OLG Koblenz, 25.10.1996 - 10 U 121/96
Beratungs- und Anzeigepflichten bei Vertragsabschluß
Auszug aus KG, 11.05.2007 - 6 U 191/06
Diese Haftung kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherer bei der Beantragung der Versicherung einen falschen Rat über die Höhe der zu vereinbarenden Versicherungssumme erteilt oder die hierbei gebotene Aufklärung unterlässt (vgl. BGH NJW 1964, 244; Recht und Schaden 1989, 58; OLG Frankfurt VersR 2006, 406; OLG Saarbrücken VersR 2003, 195; OLG Koblenz VersR 1997, 1226).
Rechtsprechung
OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 191/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.08.2006 - 28 O 770/04
- OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 191/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …
Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 191/06
Nach dem mithin bestehenden Deliktsstatut beurteilen sich nicht nur die Voraussetzungen einer Haftung aus unerlaubter Handlung sondern auch die Rechtsfolgen also insbesondere die hier in Betracht kommenden Ansprüche auf Unterlassung (vgl. BGHZ 131, 332, 335 = NJW 96, 1128 ff.). - BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 40/71
Ersatzaussonderung und Kontokorrent
Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 191/06
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hat auch das in einem Willensakt mit vorgenommene Erfüllungsgeschäft erfasst (vgl. BGHZ 58, 257 f), zumal das Abstraktionsprinzip im Urheberrecht nicht gilt (…vgl. näher Schricker/ Schricker , 3. Aufl., vor § 28 ff, Rz 61;… Dreier/ Schulze , 2. Aufl. § 31 Rz. 18 jew. m.w.N.). - LG Köln, 30.08.2006 - 28 O 770/04
Herstellung und Vertrieb von Tonträgern auf dem Klassik-Sektor; Zuständigkeit …
Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 191/06
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.08.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 770/04 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:. - BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
Monumenta Germaniae Historica
Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 191/06
Dem Schadensersatzberechtigten steht nach gefestigter Rechtssprechung aus dieser Bestimmung über deren Wortlaut hinaus ein Rechnungslegungsanspruch für alle in Betracht kommenden Schadensberechnungsmethoden zu (vgl. BGH GRUR 1980, 227, 232 - "Monumenta Germaniae Historica").