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   OLG Köln, 18.07.2014 - I-6 U 192/11, 6 U 192/11   

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https://dejure.org/2014,19439
OLG Köln, 18.07.2014 - I-6 U 192/11, 6 U 192/11 (https://dejure.org/2014,19439)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.2014 - I-6 U 192/11, 6 U 192/11 (https://dejure.org/2014,19439)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - I-6 U 192/11, 6 U 192/11 (https://dejure.org/2014,19439)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Telemedicus

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Access Provider muss nicht per se Zugang zu ausländischen urheberrechtswidrigen Inhalten sperren

  • offenenetze.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Access-Providers für Urheberrechtsverletzungen von Internet-Nutzern; Zumutbarkeit von Maßnahmen zur Unterbindung des Zugangs zu rechtsverletzenden Angeboten

  • kanzlei.biz

    Keine Sperrpflicht einzelner Internetseiten durch Access-Provider

  • webhosting-und-recht.de

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

  • rabüro.de

    Keine Sperrpflicht einzelner Internetseiten durch Access-Provider

  • Betriebs-Berater

    Inanspruchnahme eines Internet-Zugangsvermittlers als Störer - Goldesel

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97; BGB § 1004
    Haftung eines Access-Providers für Urheberrechtsverletzungen von Internet-Nutzern; Zumutbarkeit von Maßnahmen zur Unterbindung des Zugangs zu rechtsverletzenden Angeboten

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97 ; BGB § 1004
    Haftung eines Access-Providers für Urheberrechtsverletzungen von Internet-Nutzern

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sperrung von Webseiten durch Access Provider?

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Access Provider müssen Zugriff auf (urh-widrige) Musiktitel nicht sperren

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Keine Sperrung von Webseiten durch Access Provider

  • heise.de (Pressebericht, 14.08.2014)

    Provider nicht zu Netzsperren gegen widerrechtliche Angebote verpflichtet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Inanspruchnahme eines Internet-Zugangsvermittlers als Störer - Goldesel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Access-Provider ist nicht zur Sperrung von "Goldesel.to" verpflichtet

  • wlan-recht.de (Kurzinformation)

    Access Provider ist nicht zu Websperren verpflichtet

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Goldesel.to: Müssen die Seitenbetreiber Filter einsetzen um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern?

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht von Access-Providern zur Sperrung rechtswidriger Angebote

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 1081
  • MMR 2014, 832
  • BB 2014, 1921
  • K&R 2014, 605
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Die Berufung der Klägerinnen ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, GRUR 2014, 1081).
  • OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16

    Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter

    Zu den beeinträchtigten Schutzrechten bedarf es konkreter Feststellungen im Urteil (vgl. BGH NJW 2004, 1674 [1675]; LG Leipzig ZUM 2013, 338 - zitiert nach Juris Tz. 8, 76 ff.; aus zivilrechtlicher Sicht OLG Köln GRUR 2014, 1081 - "Goldesel" - zitiert nach Juris, insbes. Tz. 901).
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 174/14

    Anhörungsrüge eines beklagten Accessproviders bei klageabweisendem

    Das Berufungsgericht hatte diese von den Klägerinnen vorgetragenen Umstände zu Prüfungszwecken unterstellt und den darin geschilderten Rückgang der Zugriffe im Rahmen der Zumutbarkeitsbetrachtung als nicht "massiv" bewertet (vgl. OLG Köln, GRUR 2014, 1081, 1093 f.).

    Das Berufungsgericht hat angenommen, ein von den Klägerinnen behaupteter, von den Sperrmaßnahmen mitbetroffener Anteil von 4% legaler Inhalte sei nicht "vernachlässigenswert gering" (vgl. OLG Köln, GRUR 2014, 1081, 1093).

  • OLG Frankfurt, 16.09.2015 - 16 W 47/15

    Maßstäbe der Störerhaftung von Host-Providern können nicht auf Registrare

    Als unzumutbar sind dabei solche Sperrmaßnahmen anzusehen, durch die in erheblichem Umfang auch der Zugang zu anderen und legitimen Inhalten betroffen wird oder der Zugang zu rechtsverletzenden Inhalten nicht effektiv unterbunden werden kann [Urt. v. 18.7.2014 - 6 U 192/11 - Goldesel].

    Als unzumutbar sind dabei solche Sperrmaßnahmen anzusehen, wenn durch sie in erheblichem Umfang auch der Zugang zu anderen und legitimen Inhalten betroffen wird oder der Zugang zu rechtsverletzenden Inhalten nicht effektiv unterbunden werden kann [Urt. v. 18.7.2014 - 6 U 192/11 - Goldesel].

  • LG München I, 18.03.2016 - 37 O 6200/14

    Haftung eines Sharehosting-Dienstes als Gehilfe durch Unterlassen, hier: Schaffen

    Da die Beklagte aber nicht darlegt, wie sie im Rahmen der ihr obliegenden sekundären Darlegungslast verpflichtet wäre (vgl. OLG Köln, GRUR 2014, 1081, 1090), in welcher Höhe sie finanzielle Vorteile aus dem Betrieb ihres Dienstes gezogen hat, ist nicht erkennbar, dass der erforderliche personelle Aufwand für die manuelle Kontrolle die Wirtschaftlichkeit des Dienstes und damit den Dienst selbst in Frage gestellt hätte.

    Eine Verpflichtung, zum Einsatz eines Wortfilters aufgrund einer bereits eingetretenen Rechtsverletzung steht dem Unionsrecht allerdings nicht entgegen (so im Ergebnis BGH, GRUR 2013, 1030 Rn. 35 - File-Hosting-Dienst; zustimmend Obergfell, NJW 2013, 1995, 1998; kritisch Wimmers/Nolte, GRUR 2014, 58, 61; s.a. OLG Köln, GRUR 2014, 1081, 1089).

  • LG München I, 18.03.2016 - 37 O 6199/14

    Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung durch einen File-Hosting-Dienst

    Da die Beklagte aber nicht darlegt, wie sie im Rahmen der ihr obliegenden sekundären Darlegungslast verpflichtet wäre (vgl. OLG Köln, GRUR 2014, 1081, 1090), in welcher Höhe sie finanzielle Vorteile aus dem Betrieb ihres Dienstes gezogen hat, ist nicht erkennbar, dass der erforderliche personelle Aufwand für die manuelle Kontrolle die Wirtschaftlichkeit des Dienstes und damit den Dienst selbst in Frage gestellt hätte.

    Eine Verpflichtung zum Einsatz eines Wortfilters aufgrund einer bereits eingetretenen Rechtsverletzung steht dem Unionsrecht allerdings nicht entgegen (so im Ergebnis BGH, GRUR 2013, 1030 Rn. 35 - File-Hosting-Dienst; zustimmend Obergfell, NJW 2013, 1995, 1998; kritisch Wimmers/Nolte, GRUR 2014, 58, 61; s.a. OLG Köln, GRUR 2014, 1081, 1089).

  • LG Hamburg, 30.01.2015 - 308 O 105/13

    Urheberrechtsverletzung durch Sharehoster: Beihilfe zum unerlaubten öffentlichen

    Da die Beklagte aber nicht darlegt, wie sie im Rahmen der ihr obliegenden sekundären Darlegungslast verpflichtet wäre (vgl. OLG Köln, GRUR 2014, 1081, 1090), in welcher Höhe sie finanzielle Vorteile aus dem Betrieb ihres Dienstes gezogen hat, ist nicht erkennbar, dass der erforderliche personelle Aufwand für die manuelle Kontrolle die Wirtschaftlichkeit des Dienstes und damit den Dienst selbst in Frage gestellt hätte.

    Eine Verpflichtung zum Einsatz eines Wortfilters aufgrund einer bereits eingetretenen Rechtsverletzung steht dem Unionsrecht allerdings nicht entgegen (so im Ergebnis BGH, GRUR 2013, 1030 Rn. 35 - File-Hosting-Dienst; zustimmend Obergfell, NJW 2013, 1995, 1998; kritisch Wimmers/Nolte, GRUR 2014, 58, 61; s.a. OLG Köln, GRUR 2014, 1081, 1089).

  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 3 O 306/15

    Keine Übertragung der Haftungsmaßstäbe der Host-Provider auf Registrare

    Zusätzlich ist es bei der Bewertung von Pflichten erforderlich, die im konkreten Einzelfall betroffenen Rechte der Beteiligten gegeneinander abzuwägen (EuGH, GRUR 2008, 241 Rn. 68 [EuGH 29.01.2008 - C 275/06] - Promusicae; EuGH GRUR 2012, 265 Rn. 41 ff. [EuGH 24.11.2011 - C-70/10] -Scarlet Extended; EuGH GRUR 2014, 468 Rn. 45 [EuGH 27.03.2014 - Rs. C-314/12] - UPC Telekabel / Constantin; OLG Köln GRUR 2014, 1081, 1086 - goldesel.to).
  • OLG Köln, 27.01.2017 - 19 U 89/16

    Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    An einen solchen Negativbeweis dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden, und die Beklagte hat durch ihre Negativauskunft die ihr obliegende sekundäre Darlegungslast erfüllt (vgl. OLG Köln, Urteil v. 18.07.2014, 6 U 192/11, juris).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2016 - 2a O 62/16
    Dies ist der Verfügungsbeklagten aber nicht zuzumuten; solche Prüfpflichten würden ihre gewerbliche Tätigkeit merklich erschweren (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Juli 2014, 6 U 192/11 - Goldesel -, juris, Rn. 914 ff.).
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 192/11   

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https://dejure.org/2012,43501
LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 192/11 (https://dejure.org/2012,43501)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2012 - L 6 U 192/11 (https://dejure.org/2012,43501)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2012 - L 6 U 192/11 (https://dejure.org/2012,43501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswert schriftlicher Bekundungen von Ärzten im Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - Beginn - Verletztenrente - Anspruch auf Verletztengeld

  • Justiz Baden-Württemberg

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswert schriftlicher Bekundungen von Ärzten im Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - Beginn - Verletztenrente - Anspruch auf Verletztengeld

  • Wolters Kluwer

    Beweiswert schriftlicher Bekundungen von Ärzten im Verwaltungsverfahren; Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Anspruch auf Verletztengeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beweiswert schriftlicher Bekundungen von Ärzten im Verwaltungsverfahren; Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Anspruch auf Verletztengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beweiswert schriftlicher Bekundungen von Ärzten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 1 U 1682/15
    Die umstrittene Frage, ob Störungen der Geschlechtsfunktionen wie eine erektile Dysfunktion überhaupt geeignet sind, die Leistungsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben zu beeinträchtigen (so etwa SchönB./Mehrtens/Valentin, a.a.O., 5.13. (S. 279 f.), a.A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - L 6 U 192/11 -, juris, Rn. 70), bedurfte hiernach im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2013 - L 6 U 4765/11
    Dem Senat ist aus anderen Verfahren bekannt, dass der fehlende bildgebende Nachweis einer Einblutung nicht zwingend gegen eine solche Veränderung spricht, sondern oftmals in der kernspintomographischen Darstellung nicht geschnitten wird (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 20.09.2012 - L 6 U 192/11).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 6 U 192/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,83916
OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 6 U 192/11 (https://dejure.org/2012,83916)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2012 - 6 U 192/11 (https://dejure.org/2012,83916)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2012 - 6 U 192/11 (https://dejure.org/2012,83916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Verpflichtung, den Anspruchsteller so zu stellen, als existiere eine Grundschuld nicht mehr

  • rechtsportal.de

    BGB § 799
    Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Verpflichtung, den Anspruchsteller so zu stellen, als existiere eine Grundschuld nicht mehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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