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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18   

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https://dejure.org/2019,30223
OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2019,30223)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.2019 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2019,30223)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2019 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2019,30223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18
    dd) Die Klägerin hat gegen § 4 Abs. 4 GlüStV als Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG (s. dazu BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 21) verstoßen.

    Maßgeblich ist allein die Frage, ob das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Unionsrecht zu vereinbaren ist, da die unionsrechtliche Prüfung grundsätzlich für jede nationale Beschränkung im Bereich der Glücksspiele gesondert zu erfolgen hat (EuGH C-46/08 - Carmen Media, juris-Tz. 60; BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris.Tz. 48).

    Der Senat schließt sich dieser überzeugend begründeten Ansicht an, zumal der BGH bereits den § 4 Abs. 4 GlüStV a.F., der ein absolutes Online-Verbot vorgesehen hatte, allerdings mit einer geduldeten Ausnahme für Pferdewetten, als europarechtskonform angesehen hat (BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 39 ff., 57 ff; dem EuGH war diese Ausnahme bei seiner Rechtsprechung zu § 4 GlüStV, Carmen Media, bekannt, s. BGH a.a.O., juris-Tz. 79; zur Vereinbarkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Unionsrecht s. auch Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 3a Rn. 1.246).

    Selbst wenn Deutschland in anderen Bereichen des Glücksspiels wie Automatenspiel, Lotterien oder Spielbanken eine expansive Politik betreiben sollte, ließe dies die Eignung des Online-Verbots in § 4 Abs. 4 GlüStV für Zweitlotterien / Wette auf den Ausgang von Lotterien als wirksame Maßnahme zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Begrenzung der Glücksspieltätigkeit unberührt (vgl. BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 53).

    Vielmehr kommt es auch dann darauf an, ob diese Beschränkung zwingenden Belangen des Allgemeinwohls dient, kohärent und systematisch zur Begrenzung der Glücksspieltätigkeit beiträgt und nicht über das erforderliche Maß hinausgeht (s. BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 40).

    Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union gerade auch im Zusammenhang mit dem Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV betont (s. BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet, juris-Tz. 75).

    Das gilt insbesondere für § 4 Abs. 4 GlüStV (s. BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz 78).

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18
    Die Frage der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV hat das BVerwG in einer Entscheidung aus Oktober 2017 (BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 30 ff.) überzeugend bejaht.

    Die von der Klägerin angeführten Ince-Entscheidung des EuGH (C-336/14) steht der Ansicht des BVerwG nicht entgegen (und war diesem im Übrigen bekannt, s. BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 45); sie betrifft die Vermittlung von Sportwetten vor Ort, nicht das Online-Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV.

  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18
    Aber selbst wenn - wie nicht - § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig sein sollte, wäre die Klägerin jedenfalls nicht davon befreit, sich um eine Erlaubnis zu bemühen, weil selbst ein inkohärentes Internetverbot nicht dazu führen würde, dass Zweitlotterien gänzlich ohne Erlaubnis angeboten werden dürften (vgl. BVerwG ZfWG 2015, 227 - Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet, juris-Tz. 30).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des BGH (GRUR-RR 2016, 476 - Nerzquäler, juris-Tz. 23), zumal die Texte der Beklagten der Eigenwerbung dienen und mithin ihren wirtschaftlichen Interessen.
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18
    Die von der Klägerin angeführten Ince-Entscheidung des EuGH (C-336/14) steht der Ansicht des BVerwG nicht entgegen (und war diesem im Übrigen bekannt, s. BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 45); sie betrifft die Vermittlung von Sportwetten vor Ort, nicht das Online-Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV.
  • OLG Frankfurt, 08.04.2022 - 23 U 55/21

    Rückzahlungsverpflichtung von Online-Glückspieleinsätzen bei Fehlen der

    Das Landgericht folge der Rechtsprechung des OLG Köln (Urt.v. 10.05.2019 - 6 U 196/18 -), wonach § 4 Abs. 4 GlüStV im Einklang mit dem Unionsrecht stehe.
  • LG Gießen, 25.02.2021 - 4 O 84/20

    Online-Glücksspiel, erfolgreiche Klage auf Rückerstattung von verlorenen

    Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV steht im Einklang mit dem Unionsrecht, wie das OLG Köln erst jüngst in seinem Urteil vom 10.05.2019 (Az. 6 U 196/18 ) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 160, 193 - "Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris - Tz. 30 ff. = NVwZ 2018, 895 ff.) bestätigt hat.
  • OLG Köln, 31.10.2022 - 19 U 51/22

    Teilnahme an Online-Glücksspielen - Rückzahlungsanspruch eines Spielers

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 war im fraglichen Zeitraum wirksam und auch materiell mit dem Unionsrecht vereinbar, insbesondere stellte sie keine inkohärente Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs gem. Art. 56 AEUV dar (vgl. hierzu ausführlich BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 92/09; BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20, juris; OLG O., Urteil vom 10.05.2019 - 6 U 196/18, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 55/21, juris).
  • LG Köln, 19.10.2021 - 16 O 614/20

    Online-Casino muss Spieler Wetteinsätze erstatten

    Beides ist bei den von der Beklagten angebotenen sog. Online-Casinospielen der Fall (vgl.OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 62 - 64, juris).

    Eine ihr im EU-Ausland (Malta) erteilte Konzession ist für das vorliegende Verfahren ohne Belang (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 66, juris).

    Maßgeblich ist allein die Frage, ob das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Unionsrecht zu vereinbaren ist, da die unionsrechtliche Prüfung grundsätzlich für jede nationale Beschränkung im Bereich der Glücksspiele gesondert zu erfolgen hat (vgl. EuGH C-46/08 - Carmen Media, juris-Tz. 60; BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris.Tz. 48, OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 67 - 69, juris).

    Wie bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 10. Mai 2019 (- I-6 U 196/18 -, Rn. 70, juris) unter Verweis auf das BVerwG ausführt, hat das BVerwG die Frage der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Unionsrecht in einer Entscheidung aus Oktober 2017 (BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 30 ff.) überzeugend bejaht.

    Die o.a. Entscheidung des BVerwG ist auf die von der Beklagten angebotenen Online-Casinospiele unmittelbar anwendbar (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 71 - 84, juris).

    Eine inkohärente Regelung liegt nicht vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 86, juris).

    Aber selbst wenn - wie nicht - § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig sein sollte, wäre die Beklagte jedenfalls nicht davon befreit, sich um eine Erlaubnis zu bemühen, weil selbst ein inkohärentes Internetverbot nicht dazu führen würde, dass Casionospiele gänzlich ohne Erlaubnis angeboten werden dürften (vgl. BVerwG ZfWG 2015, 227 - Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet, juris-Tz. 30; OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 87, juris).

  • LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20

    Verbotenes Glücksspiel im Internet - Spieler erhält 25.000 Euro vom Online-Casino

    Beides ist bei den von der Beklagten angebotenen sog. Online-Casinospielen der Fall (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 62 - 64, juris).

    Eine ihr in H erteilte Konzession ist für das vorliegende Verfahren ohne Belang (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 66, juris).

    Maßgeblich ist allein die Frage, ob das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Unionsrecht zu vereinbaren ist, da die unionsrechtliche Prüfung grundsätzlich für jede nationale Beschränkung im Bereich der Glücksspiele gesondert zu erfolgen hat (vgl. EuGH C-46/08 - Carmen Media, juris-Tz. 60; BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris.Tz. 48, OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 67 - 69, juris).

    Wie bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 10. Mai 2019 (- I-6 U 196/18 -, Rn. 70, juris) unter Verweis auf das BVerwG ausführt, hat das BVerwG die Frage der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Unionsrecht in einer Entscheidung aus Oktober 2017 (BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 30 ff.) überzeugend bejaht.

    Die o.a. Entscheidung des BVerwG ist auf die von der Beklagten angebotenen Online-Casinospiele unmittelbar anwendbar (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 71 - 84, juris).

    Eine inkohärente Regelung liegt nicht vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 86, juris).

    Aber selbst wenn § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig sein sollte, wäre die Beklagte jedenfalls nicht davon befreit, sich um eine Erlaubnis zu bemühen, weil selbst ein inkohärentes Internetverbot nicht dazu führen würde, dass Casionospiele gänzlich ohne Erlaubnis angeboten werden dürften (vgl. BVerwG ZfWG 2015, 227 - Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet, juris-Tz. 30; OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 87, juris).

  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 152/19

    In Deutschland erlaubte Glücksspielwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie

    Die Akte 33 O 215/16 (= OLG Köln 6 U 196/18) war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV steht im Einklang mit dem Unionsrecht, wie das OLG Köln erst jüngst in seinem Urteil vom 10.05.2019 (Az. 6 U 196/18) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 160, 193 - "Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris - Tz. 30 ff. = NVwZ 2018, 895 ff.) bestätigt hat.

  • LG Paderborn, 08.07.2021 - 4 O 323/20

    Online-Glücksspiel: Erfolgreiche Klage auf Rückzahlung von verlorenen Einsätzen

    Das Verbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV ist für den hier streitgegenständlichen Zeitraum, in dem die Klägerin die Einsätze getätigt hat, auch anzuwenden (LG Coburg, a.a.O. mit Verweis auf Landgericht Gießen, Urteil vom 21.01.2021, AZ: 4 0 84/20; OLG Köln, Urteil vom 10.05.2019, AZ: 6 U 196/18).

    Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV steht im Einklang mit dem Unionsrecht (OLG Köln, Urteil vom 10.05.2019, AZ: 6 U 196/18; BVerwG, Urt. v. 26.10.2017, AZ: 8 C 18/16), was insbesondere auch durch das BVerwG bestätigt worden ist (Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16, m.w.N.) und dem sich das erkennende Gericht anschließt:.

  • LG Coburg, 01.06.2021 - 23 O 416/20

    Mitgliedstaat, Sportwetten, Internet, Heimatland, Verbraucher, Verbraucherschutz,

    Das Verbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV ist für den hier streitgegenständlichen Zeitraum, in dem der Kläger die Einsätze getätigt hat, auch anzuwenden (Landgericht Gießen, Urteil vom 21.01.2021, AZ: 4 O 84/20; OLG Köln, Urteil vom 10.05.2019, AZ: 6 U 196/18).

    Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV steht im Einklang mit dem Unionsrecht (so ausführlich OLG Köln, Urteil vom 10.05.2019, AZ: 6 U 196/18; BVerwG, Urt. v. 26.10.2.017, AZ: 8 C 18/16).

  • LG München I, 13.08.2021 - 33 O 16380/18

    Werbung, Zulassung, Unterlassungsanspruch, Verbraucher, Unterlassung, Anlage,

    Nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 10.05.2019, 6 U 196/18, besteht ein rechtskräftiger Unterlassungstitel gegen die Klägerin zu 1) für die Fortführung eines Zweitlotterieangebots in Deutschland.

    Unstreitig existiere eine rechtskräftige Zurückweisung des Antrags auf Zulassung einer Primärlotterie durch das VG Regensburg vom 13.12.2018, RO 5 K 17.20146, und die Entscheidung des OLG Köln vom 10.05.2019, 6 U 196/18, nach welcher ein rechtskräftiger Unterlassungstitel für die Fortführung eines Zweitlotterieangebots bestehe.

    Dies gilt umso mehr, wenn, wie vorliegend, rechtliche Hindernisse, wie der Brexit und eine rechtskräftige Zurückweisung des Antrags auf Zulassung einer Primärlotterie durch das VG Regensburg vom 13.12.2018, RO 5 K 17.20146 und die Entscheidung des OLG Köln vom 10.05.2019, 6 U 196/18 der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs in Deutschland auf unbestimmte Zeit entgegenstehen.

    Die Vorschrift dient dem Schutz vor Glücksspielsucht und setzt zu diesem Zweck der Werbung von Anbietern öffentlichen Glücksspiels Grenzen (OLG Köln Urteil v. 10.5.2019 - 6 U 196/18, BeckRS 2019, 24908 Rn. 31; OLG Hamburg, GRUR-RR 2012, 21 - LOTTO Guter Tipp; BGH GRUR 2011, 440 - Spiel mit; OLG München, GRUR-RR 2008, 310 - Jackpot-Werbung; für Sportwetten BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II).

  • OLG Köln, 17.11.2023 - 19 U 123/22

    Online-Glücksspielanbieterin zur Rückzahlung von 181.000 Euro verurteilt

    Die Bestimmungen des GlüStV 2012 zum Verbot des Internet-Glücksspiels waren in demjenigen Zeitraum, in dem der Kläger seine Wetteinsätze bei der Beklagten tätigte, wirksam und auch materiell mit dem Unionsrecht vereinbar, insbesondere stellten sie keine inkohärente Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs gem. Art. 56 AEUV dar (vgl. hierzu ausführlich BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 92/09, juris, Rn. 33 ff.; BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20, juris, Rn. 45; BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 18/16, juris, Rn. 38 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 55/21, juris, Rn. 48; OLG Köln, Urteile vom 10.05.2019 - I-6 U 196/18, juris, Rn. 70, 82 und vom 31.10.2022 - 19 U 51/22, juris, Rn. 53; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.04.2023, 14 U 256/21, juris, 60-71; OLG Dresden, Urteil vom 31.5.2023, 13 U 1753/22, BeckRS 2023, 12231, Rn. 30ff.).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 14/23
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2022 - 20 U 227/20
  • OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20

    Wettbewerbsrecht: DrückGlück

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2023 - 19 U 7/23

    Zur Nichtigkeit von ab dem 01.07.2021 geschlossenen Verträgen über

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 48/23

    Online Sportwetten - Veranstalter muss Spieler rund 134.000 Euro zurückzahlen

  • OLG Köln, 30.11.2023 - 19 U 92/23

    Rückzahlungsanspruch von Spielverlusten aus nichtigem Vertrag über

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 79/22

    Angebot von Online-Zweitlotterien ohne Erlaubnis als unlautere Irreführung;

  • LG Köln, 02.09.2022 - 37 O 317/20

    Ausländisches Online-Casino muss Spielbeiträge zurückerstatten

  • LG Paderborn, 24.09.2021 - 4 O 424/20

    Rückzahlung von verlorenen Einsätzen bei Online-Glücksspiel

  • LG Aachen, 13.07.2021 - 8 O 582/20

    Online-Casino sports.bwin muss Verlust erstatten

  • LG Aachen, 28.10.2021 - 12 O 510/20

    Rückzahlung der Verluste aus Online-Casino

  • LG Heilbronn, 10.02.2023 - 6 O 345/21

    Rückforderung von Spieleinsätzen in einem Online-Glücksspiel

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 148/22

    Angebot und Bewerbung von Online-Zweitlotterien ohne Erlaubnis als unlauteres

  • LG Düsseldorf, 13.05.2020 - 34 O 44/19
  • LG Bonn, 30.11.2021 - 5 S 70/21
  • LG Köln, 08.08.2023 - 30 O 164/22
  • LG Landau/Pfalz, 25.05.2023 - 2 O 84/22

    Rückzahlung von verlorenen Spieleinsätzen bei Online-Glücksspielen

  • KG, 21.07.2023 - 18 U 37/22
  • LG Bonn, 26.04.2022 - 7 O 178/21
  • LG Gießen, 27.09.2021 - 2 O 227/20

    Spieler an unerlaubtem Online-Glücksspiel hat Rückzahlungsanspruch gegen

  • LG Konstanz, 02.02.2022 - D 2 O 287/21

    Die bei einem ausländischen Online-Glücksspielanbieter getätigten Spieleinsätze

  • LG Düsseldorf, 18.08.2021 - 2b O 154/20
  • LG Köln, 25.11.2022 - 27 O 102/22
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 196/18   

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https://dejure.org/2019,7929
OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2019,7929)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.2019 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2019,7929)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 2019 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2019,7929)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 929 Abs. 2 ZPO
    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Einwand der missbräuchlichen Berufung auf die fehlende Vollziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Einwand der missbräuchlichen Berufung auf die fehlende Vollziehung

  • Wolters Kluwer

    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Einwand der missbräuchlichen Berufung auf die fehlende Vollziehung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 Abs. 2
    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung erst nach Parteizustellung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 6 U 188/15

    Missbräuchliche Berufung auf die Versäumung der Vollziehungsfrist (§ 929 II ZPO)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 196/18
    Soweit ein solcher Missbrauchseinwand ausnahmsweise in Betracht kommt, muss er sich auf ein Verhalten des Antragstellers beziehen, das im Zusammenhang mit der Vollziehung selbst steht und die Berufung auf die Versäumung der Vollziehungsfrist nach den Gesamtumständen - etwa weil der Antragsgegner die Parteizustellung vereitelt hat - rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt (vgl. Senat WRP 2016, 637).
  • OLG Köln, 11.04.2012 - 6 W 90/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 9

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 196/18
    Zur Vollziehung ist nach allgemeiner Auffassung (vgl. Teplitzky-Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Rdz. 42 zu Kap. 55 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 6.6.2012 - 6 W 90/12; juris-Rn. 3 m.w.N.) die (zusätzliche) Zustellung des Urteils im Parteibetrieb oder eine andere der Parteizustellung vergleichbare formalisierte Kundgabe des Durchsetzungswillens wie etwa die Zustellung eines Vollstreckungsantrages erforderlich.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.08.2020 - 6 U 196/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48811
OLG Stuttgart, 04.08.2020 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2020,48811)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.08.2020 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2020,48811)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. August 2020 - 6 U 196/18 (https://dejure.org/2020,48811)
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