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   OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 198/09   

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https://dejure.org/2010,4155
OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 198/09 (https://dejure.org/2010,4155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2010 - 6 U 198/09 (https://dejure.org/2010,4155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2010 - 6 U 198/09 (https://dejure.org/2010,4155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 129 Abs 1 S 2 SGB 5, § 5 Abs 1 UWG
    Arzneimittelversorgung: Auslegung der Tatbestandsvoraussetzung "gleicher Indikationsbereich" zur Ersetzung des verordneten Arzneimittels durch ein preisgünstigeres Generikum

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Apothekers zur Ersetzung des verordneten Arzneimittels durch ein preisgünstigeres Mittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 129
    Verpflichtung des Apothekers zur Ersetzung des verordneten Arzneimittels durch ein preisgünstigeres Mittel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist ein "gleicher Indikationsbereich"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Begriff des "gleichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 198/09
    Dabei muss der Senat nicht entscheiden, ob Unterschiede in der Zulassung irrelevant für die Anwendbarkeit des § 129 SGB V sind, wenn das wirkstoffgleiche preisgünstige Arzneimittel jedenfalls für diejenige Einzelindikation zugelassen ist, für welche das auszutauschende Arzneimittel verordnet wurde (so OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 63).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 198/09
    Bei einer auf Irreführung gestützten Klage setzt sich der maßgebliche Lebenssachverhalt - ungeachtet der rechtlichen Würdigung, die dem Gericht obliegt - aus der beanstandeten Werbemaßnahme und der dadurch erzeugten Fehlvorstellung der angesprochenen Verkehrskreise zusammen; durch die Behauptung einer bestimmten Fehlvorstellung wird der Streitgegenstand entsprechend eingegrenzt (BGH GRUR 2001, 181, 182 - dentalästhetika).
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 168/12

    Verletzung von Urheberrechten an Lichtbildern durch Nutzung dieser auf einer

    Demzufolge werden sie bei der Einstellung von Lichtbildern in gewerbliche Verkaufsangebote im Internet (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. S. 394; Hanseatisches OLG vom 26.09.2007 - 5 U 165/06 - Rn. 56 ff., zitiert nach juris; Senat vom 30.04.2010 - 6 U 201/09 - vom 12.05.2010 - 6 U 198/09 -), so auch auf Online-Plattformen (vgl. OLG Brandenburg a.a.O. Rn. 4; LG Düsseldorf vom 19.03.2008 - 12 O 416/06 - Rn. 1 f., 35, zitiert nach juris), als Ausgangspunkt für die Schätzung der vom Verletzer zu entrichtenden fiktiven Lizenz herangezogen.

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Lichtbildner bei einem unterlassenen Bildquellennachweis wegen der Verletzung seines aus den §§ 72 Abs. 1, 13 S. 2 UrhG resultierenden Rechts, bei der Verwertung seines Werks als solcher benannt zu werden, regelmäßig einen 100-prozentigen Aufschlag auf das für die jeweilige Nutzung übliche Honorar, also in Höhe der angemessenen Lizenzgebühr, beanspruchen kann (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Brandenburg a.a.O.; Senat vom 12.05.2010 - 6 U 198/09 - Dreier/ Schulze , UrhG, 3. Auflage, § 13 Rn. 35, § 72 Rn. 27).

  • VK Bund, 16.07.2010 - VK 1-58/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 2 SGB V

    Mit Schreiben vom ... 2010 nahm die ASt Bezug auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 11. März 2010 (6 U 198/09) und rügte gegenüber den Ag, dass die Ausschreibung gegen das Transparenzgebot verstoße, da die Preisvergleichsgruppen nicht unter Beachtung der Voraussetzung der "gleichen Indikation" aufgeteilt seien.

    Im Übrigen ergebe sich aus dem Urteil des OLG Frankfurt vom 11. März 2010 (6 U 198/09), dass für die Substitutionsvoraussetzung "gleicher Indikationsbereich" im Sinne von § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich sei, dass sämtliche Indikationsbereiche des verordneten und substituierten Arzneimittels übereinstimmten.

    Auch soweit die ASt auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 11. März 2010, 6 U 198/09) verweist und vorträgt, dass für eine Substitution nach § 129 Abs. 1 Satz 2, 3 SGB V erforderlich sei, dass der Indikationsbereich zweier Arzneimittel exakt identisch sein müsse, damit diese nach § 129 Abs. 1 SGB V austauschbar seien, ist dem nicht zu folgen.

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