Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.04.1989 - 6 U 198/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Werbezettel im Briefkasten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 244
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 19.06.2002 - 27 U 951/01
Verantwortlichkeit des Architekten für Mängel einer Durchführung in der …
Dies gilt uneingeschränkt für jegliche, auch kleinere Abdichtungsarbeiten, da die Klägerin die besondere Sicherung des Gebäudes vor Feuchtigkeitsschäden durch Erstellung des Kellers als "weiße Wanne" ausdrücklich vereinbart hatte (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, S. 244). - LG Stendal, 25.04.2008 - 22 S 124/07 Daran sind aber hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH NJW 1999, 356 ), etwa die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 244).
- OLG Stuttgart, 06.02.1991 - 9 U 244/90
Einwurf von Werbesendungen trotz Aufkleber auf dem Briefkasten; Abwehranspruch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 24.05.2007 - 10 U 196/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung des Vornamens eines …
Sie ist auch nicht durch die im Rahmen des diesem Rechtsstreit vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren abgegebenen einfachen Unterlassungserklärung entfallen; das Ausgangsgericht nimmt insoweit zutreffend Bezug auf die Entscheidung des BGH (NJW 1994, 1281, 1283), wonach die durch eine rechtswidrige Erstbegehung indizierte Wiederholungsgefahr in der Regel nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden kann (vgl. auch BayObLG 95, 174, 179 und OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 244, 245).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.06.1989 - 6 U 198/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)