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   OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12   

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https://dejure.org/2012,56188
OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12 (https://dejure.org/2012,56188)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.05.2012 - 6 U 2/12 (https://dejure.org/2012,56188)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 6 U 2/12 (https://dejure.org/2012,56188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG, § 8 Abs 4 UWG
    Abgrenzung von markenmäßiger Benutzung und Bestellzeichen; Ausschöpfung von Rechtsmittelfristen im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Widerlegung einer Dringlichkeitsvermutung im einstweiligen Verfügungsverfahren durch Ausschöpfung von Rechtsmittelfristen

  • aufrecht.de

    Verwechselungsgefahr bei der Marke "SAM"?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; UWG § 8 Abs. 4
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im einstweiligen Verfügungsverfahren durch Ausschöpfung von Rechtsmittelfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 20 U 110/04

    RODEO/RODEO DRIVE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12
    Besonders naheliegend ist dies bei Verwendung zusammen mit einem bekannten Unternehmensnamen als Erstkennzeichnung (BGH GRUR 2008, 254, Tz. 33 - The Home Store; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2005, Az. 20 U 110/04, Rdn. 25 bei Juris; Ingerl/Rohnke a.a.O., § 14 Rdn. 829).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZR 176/96

    Achterdiek

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12
    Auch wenn die rechtserhaltende Benutzung strengeren Maßstäben unterliegt als die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, kann eine Veränderung der schriftbildlichen Ausgestaltung nur dann schädlich sein, wenn sie einen neuen Gesamteindruck entstehen lässt, insbesondere in Fällen, in denen das Wortelement seine eigene Kennzeichnungskraft gerade aus einer bestimmten bildlichen Gestaltung bezieht (BGH, GRUR 1999, 498 - Achterdiek).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01

    Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12
    Das Ausschöpfen der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist kann einem Antragsteller nicht vorgeworfen werden, nachdem das Gesetz auch dem in erster Instanz unterlegenen Antragsteller die auch für das ordentliche Erkenntnisverfahren vorgesehene Frist zur Begründung der Berufung einräumt (Senat, OLGR Frankfurt 2001, 331).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12
    Es bestehen auch keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der angesprochene Verkehr in der Bezeichnung "X" etwa ein reines Bestellzeichen sehen könnte, welches - ohne dass hiermit ein Herkunftshinweis verbunden wäre - allein dazu dient, das eine Modell von den anderen Modellen der Antragstellerin zu unterscheiden (vgl. hierzu BGH GRUR 1988, 307, 308 - Gaby).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12
    Ob ein Bestandteil der angegriffenen Kennzeichnung, die als mit der älteren Marke ähnlich beanstandet wird, bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr isoliert oder nur zusammen mit den weiteren Bestandteilen als einheitliche Gesamtaufmachung zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, ob die angegriffene Gestaltung vom Verkehr "als Ganzes", das heißt "wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen" (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2002, 171, 174f. - Marlborodach).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12
    Ob ein Bestandteil der angegriffenen Kennzeichnung, die als mit der älteren Marke ähnlich beanstandet wird, bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr isoliert oder nur zusammen mit den weiteren Bestandteilen als einheitliche Gesamtaufmachung zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, ob die angegriffene Gestaltung vom Verkehr "als Ganzes", das heißt "wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen" (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2002, 171, 174f. - Marlborodach).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12
    Besonders naheliegend ist dies bei Verwendung zusammen mit einem bekannten Unternehmensnamen als Erstkennzeichnung (BGH GRUR 2008, 254, Tz. 33 - The Home Store; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2005, Az. 20 U 110/04, Rdn. 25 bei Juris; Ingerl/Rohnke a.a.O., § 14 Rdn. 829).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14

    Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung

    Das Vorgehen eines Markeninhabers aus einer eingetragenen Marke kann daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen als rechtsmissbräuchlich gewertet werden (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.5.2012 - 6 U 2/12 - juris).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18

    Bedeutung eines Vollstreckungsverzichts für den Verfügungsgrund; Irreführende

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 15.5.2012 - 6 U 2/12 , juris- Rn. 16 m.w.N.) führt selbst die Ausnutzung der gesetzlichen Frist für die Berufung und die Berufungsbegründung nicht zum Verlust der Dringlichkeit.
  • OLG Frankfurt, 27.11.2014 - 6 U 239/13

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung

    Dies hat der Senat bereits in mehreren vorangegangenen Streitigkeiten um die Klagemarke "SAM" klargestellt (vgl. Senat vom 15. Mai 2012 - 6 U 2/12 - bei juris; Senat, Beschl. v. 23.04.2013 - 6 W 41/13 m. w. N., vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.11.2005, Az. 20 U 110/04, Tz. 26 bei juris).
  • LG München I, 26.09.2017 - 33 O 19313/16

    Markenmäßige Nutzung eines Zeichens im Onlinehandel

    Die streitgegenständliche Verwendungsform in der Auflistung der Produktmerkmale und mit dem Zusatz "Modell." unterscheidet sich nach hiesiger Auffassung maßgeblich von einer Verwendung des Zeichens "Sam" in der Artikelüberschrift, wie sie beispielsweise der in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 15.05.2012, Az.: 6 U 2/12 (abrufbar unter BeckRS 2013, 22729), zugrunde gelegen hat, bzw. von .
  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Besonders naheliegend ist dies bei Verwendung zusammen mit einem bekannten Unternehmensnamen als Erstkennzeichnung (BGH GRUR 2008, 264 Rn. 33 - The Home Store; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.05.2012 - 6 U 2/12 , BeckRS 2013, 22729; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 829).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 6 W 41/13

    Markenmäßige Verwendung einer Modellbezeichnung

    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 15.05.2012 (Az. 6 U 2/12) und vom 6.3.2013 (Az. 6 W 12/13) ausgeführt hat, richtet sich die Frage, ob ein Bestandteil der angegriffenen Kennzeichnung, die als mit der älteren Marke ähnlich beanstandet wird, bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr isoliert oder nur zusammen mit den weiteren Bestandteilen als einheitliche Gesamtaufmachung zugrunde zu legen ist, danach, ob die angegriffene Gestaltung vom Verkehr "als Ganzes", das heißt "wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängig Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen" (BGH GRUR 2004, 865, 7866 - Mustang; GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlborodach).
  • LG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 6 O 77/16
    Entscheidend ist, dass die Verwendung eines bestimmten Vornamens eine frei wählbare Phantasiebezeichnung für die streitgegenständlichen Bekleidungsstücke ist, die keinen beschreibenden Charakter aufweist (OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2013, 22729).
  • LG Frankfurt/Main, 06.11.2019 - 6 O 83/17
    Letzteres ist im Bekleidungssektor und auch hier der Fall, weil Bekleidungsstücke üblicherweise neben dem Namen des Herstellers - hier ... - häufig eine Modellbezeichnung tragen, der eine eigenständige, von den übrigen Bestandteilen unabhängige kennzeichnende Stellung zukommt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 15.05.2012, 6 U 2/12 , Rn. 22, 24).
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