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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.08.2014 - I-6 U 20/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19008
OLG Köln, 01.08.2014 - I-6 U 20/14 (https://dejure.org/2014,19008)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.2014 - I-6 U 20/14 (https://dejure.org/2014,19008)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 2014 - I-6 U 20/14 (https://dejure.org/2014,19008)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Telemedicus

    Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Von einem Ghostwriter gefertigte Tonbänder stehen im Eigentum des Auftraggebers, wenn ausschließlich dieser darauf zu hören ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl auf Herausgabe zum Zwecke der Erstellung einer Biographie aufgenommener Tonbänder

  • kanzlei.biz

    Altkanzler Helmut Kohl hat einen Herausgabeanspruch bezüglich der Tonbänder mit seinen Memoiren

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 667, 950, 985 BGB

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer ist Hersteller einer Tonbandaufzeichnung, § 950 BGB ?

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 950; BGB § 985
    Anspruch des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl auf Herausgabe zum Zwecke der Erstellung einer Biographie aufgenommener Tonbänder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Journalist / Ghostwriter muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl an diesen herausgeben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Tonbänder mit Interviews von Altkanzler Kohl sind herauszugeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die aufgezeichneten Gespräche mit dem Altbundeskanzler

  • lto.de (Kurzinformation)

    Helmut Kohls Memoiren - Altkanzler darf Tonbandaufnahmen behalten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl herausgeben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl herausgeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl herausgeben

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch von Helmut Kohl auf Herausgabe von Tonbändern

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a.D. Dr. Helmut Kohl herausgeben

  • taz.de (Pressebericht, 01.08.2014)

    Kohl-Tonbändern: Eine Stimme für den Altkanzler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl herausgeben

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Helmut Kohl gewinnt Prozess um Tonbänder

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Tonbänder mit Helmut-Kohl-Interviews

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Ghostwriter muss Kohl-Tonbänder herausgeben

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Helmut Kohl Buch darf vertrieben werden!

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Memoiren-Schreiber von Helmut Kohl muss Tonbänder herausgeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl herausgeben - Als Hersteller und Eigentümer der zwecks Erstellung einer Biographie aufgezeichneten Gespräche ist Helmut Kohl anzusehen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabe von Tonaufzeichnungen durch Ghostwriter

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14

    Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews

    VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02

    Bundesbeauftragte nicht mehr generell an Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Dr.

    LG Bonn, 28.02.2001 - 27 AR 2/01

    Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Dr. H. Kohl

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Helmut Kohl

Sonstiges (2)

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 06.10.2014)

    Streit um Kanzler-Interviews: Kohls Schmankerl und die historische Wahrheit

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 06.09.2014)

    Streit mit seinem Biografen: Bundesgerichtshof entscheidet über Kohl-Tonbänder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 1022
  • GRUR-RR 2014, 419
  • MMR 2014, 684
  • afp 2014, 465
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 244/88

    Grabungsmaterialien; Urheber- und Eigentumsrechte eines Hochschullehrers an

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
    Nach der Rechtsprechung ist als Hersteller grundsätzlich derjenige anzusehen, in dessen Namen und wirtschaftlichem Interesse die Herstellung erfolgt; maßgebend ist die Verkehrsauffassung eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Betrachters (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 526 - Grabungsmaterialien; MünchKomm-BGB/Füller, 6. Aufl. 2013, § 950 Rn. 18 m. w. N.).

    Auch Parteivereinbarungen darüber, wer Hersteller sein soll, können in diesem Zusammenhang erheblich sein (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 526 - Grabungsmaterialien).

    Auch wenn urheberrechtliche Befugnisse und die Eigentumslage unabhängig voneinander zu beurteilen sind, da das Urheberrecht dem Werkschöpfer nur Ausschließlichkeitsrechte am immateriellen geistigen Eigentum gewährt, nicht aber ein Recht auf Eigentum oder Besitz an einzelnen Werkstücken, so kann in einem Fall wie dem vorliegenden die sachenrechtliche Lage nicht völlig losgelöst von einer etwaigen urheberrechtlichen Beurteilung gesehen werden (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 525 - Grabungsmaterialien; KGR Berlin 1998, 25, 26).

    Grundsätzlich gewährt das Urheberrecht dem Werkschöpfer nur Rechte am immateriellen geistigen Eigentum, nicht aber ein Recht auf Eigentum oder Besitz an einzelnen Werkstücken (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 525 - Grabungsmaterialien).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
    Verbleibende, unvermeidliche Unsicherheiten sind im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH, NJW 1990, 510; GRUR 2002, 248, 250 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 153, 69 = GRUR 2003, 228, 229 - P-Vermerk).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
    Verbleibende, unvermeidliche Unsicherheiten sind im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH, NJW 1990, 510; GRUR 2002, 248, 250 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 153, 69 = GRUR 2003, 228, 229 - P-Vermerk).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
    Verbleibende, unvermeidliche Unsicherheiten sind im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH, NJW 1990, 510; GRUR 2002, 248, 250 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 153, 69 = GRUR 2003, 228, 229 - P-Vermerk).
  • KG, 11.04.1997 - 5 U 4627/96

    Eigentum des Arbeitgebers an urheberrechtlich geschützten Werken eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
    Auch wenn urheberrechtliche Befugnisse und die Eigentumslage unabhängig voneinander zu beurteilen sind, da das Urheberrecht dem Werkschöpfer nur Ausschließlichkeitsrechte am immateriellen geistigen Eigentum gewährt, nicht aber ein Recht auf Eigentum oder Besitz an einzelnen Werkstücken, so kann in einem Fall wie dem vorliegenden die sachenrechtliche Lage nicht völlig losgelöst von einer etwaigen urheberrechtlichen Beurteilung gesehen werden (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 525 - Grabungsmaterialien; KGR Berlin 1998, 25, 26).
  • LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Löschens eines Computerprogramms von einem

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
    Die Rechtsprechung hat dagegen beispielsweise im Speichern eines Computerprogramms auf einer Diskette die Herstellung einer neuen Sache im Sinn des § 950 BGB gesehen (OLG Karlsruhe, CR 1987, 19, 20; vgl. auch LAG Chemnitz, MMR 2008, 416, 417).
  • LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 612/12

    Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. Dezember 2013 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 612/12 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 419) hat der Kläger einen Anspruch auf Herausgabe der Tonbänder, weil er durch die Aufzeichnung seiner Stimme gemäß § 950 BGB Eigentum an ihnen erlangt habe.
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Denn jedenfalls ist einer etwaigen Zusage zur Veröffentlichung nach dem Tod aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit über die Memoiren am 24.03.2009 die Grundlage entzogen worden (so auch OLG Köln v. 01.08.2014 - 6 U 20/14, AfP 2014, 465).

    Im Rahmen der Bewertung der gegenseitigen Interessenlage hat der Senat u.a. ausgeführt, dass sich den Verlagsverträgen keine Anhaltspunkte für ein Recht des Beklagten zu 1) entnehmen ließen, das Material nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter nutzen zu dürfen, die Tonbänder allein der Vorbereitung der Memoiren des Erblassers dienten und für den Beklagten zu 1) nach dessen vorzeitigem Ausscheiden aus dem Projekt grundsätzlich kein schützenswertes Interesse mehr an der weiteren Verfügung über die Tonbänder bestünde (vgl. OLG Köln v. 01.08.2014 - 6 U 20/14, AfP 2014, 465).

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17

    Kohl gg. Schwan

    Denn jedenfalls ist einer etwaigen Zusage zur Veröffentlichung nach dem Tod aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit über die Memoiren am 24.3.2009 die Grundlage entzogen worden (so auch OLG Köln, Urt. v. 1.8.2014 - 6 U 20/14, AfP 2014, 465).

    Im Rahmen der Bewertung der gegenseitigen Interessenlage hat der Senat u.a. ausgeführt, dass sich den Verlagsverträgen keine Anhaltspunkte für ein Recht des Beklagten zu 1) entnehmen ließen, das Material nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter nutzen zu dürfen, die Tonbänder allein der Vorbereitung der Memoiren des Erblassers dienten und für den Beklagten zu 1) nach dessen vorzeitigem Ausscheiden aus dem Projekt grundsätzlich kein schützenswertes Interesse mehr an der weiteren Verfügung über die Tonbänder bestünde (vgl. OLG Köln, Urt. v. 1.8.2014 - 6 U 20/14, AfP 2014, 465).

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 323/15

    Besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: 1 Mio. Euro Schmerzensgeld für

    Nachdem der Beklagte zu 1) in einem Interview, veröffentlicht in der Zeitschrift "Z", Ausgabe 39/2012, für einen späteren Zeitpunkt die Veröffentlichung einer Biografie des Klägers unter Verwendung des Tonbandmaterials in Aussicht gestellt hatte, wurde der Beklagte zu 1) zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt auf Grundlage eines dem Kläger gegen den Beklagten zu 1) zustehenden Herausgabeanspruchs aus Auftragsverhältnis (Urteil der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - Az.: 14 O 612/12, in der Begründung abweichend OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14 - Ghostwriter-Tonbänder, nachgehend (bestätigend) BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Kohls Tonbänder) - Anlagen K 1 und K 2, Bl. 11 - 48 GA sowie Bl. 677 - 694 GA).

    Das Urteil der Kammer hatte das Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 01.08.2014 - 6 U 20/14) zwar mit abweichender Begründung bestätigt, aber einen Anspruch des Klägers aus Auftragsverhältnis nicht ausgeschlossen.

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 66/17

    Kohl gg. Schwan

    Denn jedenfalls ist einer etwaigen Zusage zur Veröffentlichung nach dem Tod aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit über die Memoiren am 24.3.2009 die Grundlage entzogen worden (so auch OLG Köln, Urt. v. 1.8.2014 - 6 U 20/14, AfP 2014, 465).
  • LG Köln, 13.11.2014 - 14 O 315/14

    Altkanzler prüft Klage: Verlag liefert umstrittenes Kohl-Buch aus

    Die hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten zu 2) hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 08.08.2014 (AZ.: 6 U 20/14) zurückgewiesen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die zu den Akten gereichten Urteile des LG Köln vom 12.12.2013 (AZ.: 14 O 612/12) (Anlage AS 1, Bl. 27 - 45 GA), des OLG Köln vom 01.08.2014 (AZ.: 6 U 20/14) (Anlage AS 2, Bl. 46 - 64 GA) sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme vom 10.10.2013, LG Köln 14 O 612/12 (Bl. 522 - 527 GA) Bezug genommen.

    Anlass von dieser Einschätzung abzuweichen besteht auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 01.08.2014 (6 U 20/14) nicht, da das Oberlandesgericht Köln dem Herausgabeanspruch des Klägers aus § 985 BGB stattgegeben, zugleich jedoch ausgesprochen hat, dass aufgrund der Interessenlage der Beteiligten viel dafür spräche, dass aus dem Vertragswerk auch ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch des Klägers folge, wobei der Rechtsgedanke des § 667 die BGB mit herangezogen werden könnte.

    (so auch Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 1.8.2014, AZ. 6 U 20/14; S. 17, Bl. 62 GA).

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14

    Eine Million Euro Schadensersatz für Altkanzler Kohl

    Auf Antrag des Klägers wurde der Beklagte mit Urteil der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - Az.: 14 O 612/12 zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt (nachgehend OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14 - Ghostwriter-Tonbänder und BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder) - Anlagen K 1 und K 2, Bl. 11 - 48 GA sowie Bl. 677 - 694 GA.

    Eine etwaige Zusage des Klägers, dass der Beklagte das vorbereitende Arbeitsmaterial einschließlich der Tonbandaufnahmen nach Beendigung der Zusammenarbeit behalten könne, ist aufgrund des Zerbrechens des Vertrauensverhältnisses der Parteien und der damit einhergehenden vorzeitigen Beendigung der Verträge die Grundlage entzogen worden (OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14, Ghostwriter-Tonbänder, juris Rn. 52; BGH, Urteil vom 10.07.2015  - V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder, juris Rn. 38).

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 261/16

    Veröffentlichung der Kohl-Zitate

    Nachdem der Beklagte zu 1) in einem Interview, veröffentlicht in der Zeitschrift "Z", Ausgabe 39/2012, für einen späteren Zeitpunkt die Veröffentlichung einer Biografie des Klägers unter Verwendung des Tonbandmaterials in Aussicht gestellt hatte, wurde der Beklagte zu 1) zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt auf Grundlage eines dem Kläger gegen den Beklagten zu 1) zustehenden Herausgabeanspruchs aus Auftragsverhältnis (Urteil der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - Az.: 14 O 612/12, in der Begründung abweichend OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14 - Ghostwriter-Tonbänder, nachgehend (bestätigend) BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Kohls Tonbänder) - Anlagen K 1 und K 2, Bl. 11 - 48 GA sowie Bl. 677 - 694 GA).
  • LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 11/18

    Teil-Erfolg für Witwe von Dr. Helmut Kohl

    Mit Urteil des Landgerichts Köln vom 12.12.2013 (14 O 612/12) und des Oberlandesgerichts Köln vom 01.08.2014 (6 U 20/14) wurde der Beklagte zu 1) zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt.
  • LG Köln, 07.10.2014 - 28 O 434/14

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung, Verwertung und/oder Nutzung der auf

    Die Verträge sind zwar nicht vorgelegt, nach den Feststellungen der vorgelegten Urteile des LG Köln zu Aktenzeichen 14 O 612/12 und des OLG Köln zu Aktenzeichen 6 U 20/14, mag man jedoch davon ausgehen, dass Grundlage der Verträge jeweils war, dass dem Antragsteller die Endkontrolle und Freigabe der zu fertigenden Biografie vorbehalten sein sollte.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.04.2015 - 6 U 20/14 (Hs)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,64980
OLG Naumburg, 09.04.2015 - 6 U 20/14 (Hs) (https://dejure.org/2015,64980)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.04.2015 - 6 U 20/14 (Hs) (https://dejure.org/2015,64980)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. April 2015 - 6 U 20/14 (Hs) (https://dejure.org/2015,64980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 631 BGB, § 632 BGB, § 633 BGB, § 641 BGB
    Vergütungsanspruch wegen Installation einer Photovoltaikanlage: Geringe Leistungsabweichung einer Photovoltaikanlage als Fehler im Rahmen der Leistungserbringung; Darlegungs- und Beweislast für die Fehlerhaftigkeit der Leistung des Auftragnehmers

  • RA Kotz

    Photovoltaikanlageninstallation - Fehlerhaftigkeit der Leistung des Auftragnehmers

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweichung von 0,03 % ist kein Mangel!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Einbehalt wegen Mängeln ohne ausreichende Beweissicherung! (IBR 2017, 75)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 27.05.2002 - 8 U 2074/00

    Keine Mitvermietung der Zugänge zu den Mietobjekten zur alleinigen Nutzung,

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.04.2015 - 6 U 20/14
    Gleichzeitig spricht eine Vermutung für die Vollständigkeit der Urkunde (vgl. KG, Urt. v. 27.05.2002 - 8 U 2074/00 -, RdNr. 47, juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.04.2015 - 6 U 20/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40136
OLG Schleswig, 23.04.2015 - 6 U 20/14 (https://dejure.org/2015,40136)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.04.2015 - 6 U 20/14 (https://dejure.org/2015,40136)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. April 2015 - 6 U 20/14 (https://dejure.org/2015,40136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Zahl der Räume muss mit Baugenehmigung übereinstimmen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zahl der Räume muss mit Baugenehmigung übereinstimmen! (IMR 2016, 1077)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07

    Arglistige Täuschung wegen verschwiegener fehlender Baugenehmigung - Angaben "ins

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.04.2015 - 6 U 20/14
    Bei der Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler der Kaufsache kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2009, 68).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.04.2015 - 6 U 20/14
    Da eine entsprechende Baugenehmigung fehlte, fehlte auch die in den Vertragsverhandlungen der Parteien hinreichend erkennbare gewordene, nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungseignung des Spitzbodens als Wohnraum, so dass ein Sachmangel vorliegt (vgl. auch BGH NJW-RR 2012, 1078, sowie Weidenkaff, a. a. O., Rn. 22).
  • OLG Schleswig, 31.05.2018 - 7 U 40/18

    Vertretungsmacht des WEG-Verwalters bezüglich außergewöhnlichen

    Mit rechtskräftigem Urteil des OLG Schleswig vom 23.04.2015 (Az. 6 U 20/14, Bl. 181 bis 192 d. A.) sind die Streithelfer deshalb zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt worden.

    Schließlich sind die Streithelfer aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Schleswig vom 23.04.2015 (6 U 20/14) im Ergebnis verpflichtet, dem Beklagten sämtlichen künftigen Schaden von der Hand zu halten, der durch die berechtigte Rückabwicklung des Kaufvertrages entstanden ist.

  • LG Flensburg, 02.02.2018 - 2 O 123/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des ausgeschiedenen Miteigentümers;

    Mit Urteil des OLG Schleswig vom 23.04.2015, Az. 6 U 20/14, wurden die Streitverkündeten zur Rückabwicklung verurteilt.
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