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   OLG Köln, 04.05.2001 - 6 U 201/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4059
OLG Köln, 04.05.2001 - 6 U 201/00 (https://dejure.org/2001,4059)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.05.2001 - 6 U 201/00 (https://dejure.org/2001,4059)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2001 - 6 U 201/00 (https://dejure.org/2001,4059)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BO § 20 Abs. 1; ; BO § 20 a; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internet-Werbung für Zahnarztpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1570
  • NJW-RR 2002, 936 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 6 U 201/00
    In Fortführung seiner Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 4.7.2000 im Verfahren 1 BvR 547/99 (teilweise abgedruckt in MDR 00, 1262f; der vollständige Text befindet sich als Bl.110 ff in der Akte) entschieden, dass berufswidrig neben irreführenden Aussagen auch solche seien, die geeignet erschienen, das Schutzgut der Volksgesundheit zu beeinträchtigen (RZ 11 des Beschlusses).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 6 U 201/00
    So hat der BGH jüngst unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG entschieden, dass wie den Ärzten auch Zahnärzten nur die berufswidrige Werbung untersagt sei, während für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum errege, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben müsse (BGH WRP 01, 28,30, - "Denthalästhetika").
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 167/01

    Arztwerbung im Internet

    Die Berufungen der Parteien, mit denen diese ihre im ersten Rechtszug zuletzt gestellten Anträge weiterverfolgt haben, sind ohne Erfolg geblieben (OLG Köln NJW-RR 2001, 1570).
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