Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Nr 9 UWG
Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein ehemals patentgeschütztes Erzeugnis unterfällt nach Ablauf der Schutzfrist nur unter bestimmten Voraussetzungen dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach Ablauf des Patentschutzes
- Wolters Kluwer
Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 9
Voraussetzungen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach Ablauf des Patentschutzes - rechtsportal.de
UWG § 4 Nr. 9
Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zum ergänzenden Leistungsschutz für ehemals patentgeschützte Erzeugnisse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum ergänzenden Leistungsschutz für ehemals patentgeschützte Erzeugnisse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz bei nicht mehr patentgeschützter Dübelbefestigung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.09.2011 - 6 O 591/10
- OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11
- BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2017 - 6 O 591/10
- OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 6 W 69/17
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 394
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11
Sandmalkasten
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11
Diese liegt nur vor, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 19 m.w.N.).Allerdings können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber - ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind - frei wählbar oder austauschbar sind, einem Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart verleihen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Betrieb Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 27; GRUR 2010, 521 - Femur-Teil, Tz. 21 f.; Senat, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtpflasterstein, Tz. 29).
Zwar setzt eine wettbewerbliche Eigenart eines Produkts nicht voraus, dass die zu seiner Gestaltung verwendeten Einzelmerkmale originell sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 34); sie dürfen sich jedoch nicht in technisch notwendigen Merkmalen - also Merkmalen, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - erschöpfen (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE, Tz. 27; Senat, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtpflasterstein, Tz. 28).
- BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06
LIKEaBIKE
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11
Zwar setzt eine wettbewerbliche Eigenart eines Produkts nicht voraus, dass die zu seiner Gestaltung verwendeten Einzelmerkmale originell sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 34); sie dürfen sich jedoch nicht in technisch notwendigen Merkmalen - also Merkmalen, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - erschöpfen (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE, Tz. 27; Senat, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtpflasterstein, Tz. 28).Darüber hinaus wäre eine durch die Übernahme solcher Merkmale hervorgerufene Gefahr einer Herkunftstäuschung durch zumutbare Maßnahmen nicht zu vermeiden (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE, Tz. 27).
- OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 U 87/09
Unlautere Nachahmung: Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11
Allerdings können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber - ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind - frei wählbar oder austauschbar sind, einem Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart verleihen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Betrieb Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 27; GRUR 2010, 521 - Femur-Teil, Tz. 21 f.; Senat, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtpflasterstein, Tz. 29).Zwar setzt eine wettbewerbliche Eigenart eines Produkts nicht voraus, dass die zu seiner Gestaltung verwendeten Einzelmerkmale originell sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 34); sie dürfen sich jedoch nicht in technisch notwendigen Merkmalen - also Merkmalen, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - erschöpfen (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE, Tz. 27; Senat, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtpflasterstein, Tz. 28).
- BPatG, 12.01.2009 - 11 W (pat) 29/04
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11
Die Produkte der Beklagten weisen, auch nach der Modifikation, nur geringfügige, im Gesamteindruck unerhebliche Abweichungen von denen der Klägerin auf (vgl. BGH, GRUR 2010, 521 - Femur-Teil, Tz. 25).Allerdings können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber - ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind - frei wählbar oder austauschbar sind, einem Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart verleihen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Betrieb Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 27; GRUR 2010, 521 - Femur-Teil, Tz. 21 f.; Senat, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtpflasterstein, Tz. 29).
- OLG Frankfurt, 25.02.1999 - 6 U 227/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11
Maßgeblich ist somit, ob das angegriffene Erzeugnis weitere austauschbare Merkmale aufweist und die Herkunftsvorstellung gerade durch diese weiteren Merkmale bestimmt wird (vgl. Senat, GRUR 1999, 591 - Kabelbinderkopf, juris-Rn. 29 zum markenrechtlichen Schutz kraft Verkehrsdurchsetzung;… Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4.9 Rn. 9/16 m.w.N.;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 9.77). - BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
Jette Joop
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11
Es wäre daher kartellrechtlich unzulässig (vgl. BGH, GRUR 2011, 641 - Jette Joop, Tz. 19). - OLG Naumburg, 18.10.2006 - 6 U 85/06
Zur Leistungspflicht einer Haftpflichtversicherung aus einem Teilungsabkommen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11
Soweit vorliegend der angesprochene Verkehr mit dieser besonderen Vermarktungsstrategie nicht vertraut ist, muss und wird er im Zweifel annehmen, die ihm so angebotenen Erzeugnisse stammten von unterschiedlichen Herstellern, was dem Verständnis entgegenläuft, bei der Form der Erzeugnisse handele es sich um einen eigenständigen Herkunftshinweis (s. auch Senat, Urteil vom 15.03.2007, Az.: 6 U 85/06 - Kolbenhubpipette, S. 11, zur markenmäßigen Verwendung bei einer dreidimensionalen Marke).
- BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13
Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart …
Das Berufungsgericht hat auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin das landgerichtliche Urteil teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 394 = WRP 2013, 1069). - BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15
Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart …
Danach besteht kein sachlicher Grund, einem Erzeugnis im Hinblick auf den früheren Patentschutz seiner Merkmale die wettbewerbliche Eigenart von vornherein zu versagen und es dadurch schlechter zu stellen als andere technische Erzeugnisse, die nicht unter Patentschutz standen (vgl. Thiering, GRUR-Prax 2013, 301; Nemeczek, GRUR 2015, 914, 915). - OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Befestigungsmittel ("Steckdübel II")
Die Anschlussberufung der Klägerin wies er zurück ( 6 U 204/11 ; Anlage K5).Die Akten des Verfahrens 2/6 O 591/10, 6 U 204/11 sind zu Informationszwecken beigezogen worden und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Unstreitig war die Klägerin mit ihren Produkten auf allen bedeutenden Messen in ihrem Tätigkeitsbereich vertreten (vgl. Schriftsatz vom 9.11.2015, 6 U 204/11 ).
b) Die Verjährung wurde jedoch bereits durch das frühere Verfahren der Parteien ( 6 U 204/11 ) gehemmt.
Mit Urteil vom 25.4.2013 hat der Senat unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die Klage insgesamt abgewiesen ( 6 U 204/11 , Anlage K5).
- OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
"Le-Pliage"-ähnliche Taschen dürfen nicht verkauft werden
Die wettbewerbliche Eigenart geht nur verloren, wenn die prägenden Gestaltungsmerkmale des nachgeahmten Originals (beispielsweise durch eine Vielzahl von Nachahmungen) Allgemeingut geworden sind, der Verkehr sie also nicht mehr einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Ware zuordnet (BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege; OLG Frankfurt, WRP 2013, 1069, 1070;… OLG Düsseldorf, a. a. O.). - OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15
Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon
Die wettbewerbliche Eigenart geht nur verloren, wenn die prägenden Gestaltungsmerkmale des nachgeahmten Originals (beispielsweise durch eine Vielzahl von Nachahmungen) Allgemeingut geworden sind, der Verkehr sie also nicht mehr einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Ware zuordnet (BGH GRUR 2007, 984 Rn 24 - Gartenliege; OLG Frankfurt WRP 2013, 1069, 1070). - OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
Überprüfung der Annahme der funktionellen Zuständigkeit in der Berufung; …
In einem vorausgegangenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt (2-06 O 591/10), dem Senat ( 6 U 204/11 ) und dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne) stritten die Parteien um die erste und zweite Generation der Stecktechnikprodukte der Antragsgegnerin. - OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14
Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche
Die wettbewerbliche Eigenart geht nur verloren, wenn die prägenden Gestaltungsmerkmale des nachgeahmten Originals (beispielsweise durch eine Vielzahl von Nachahmungen) Allgemeingut geworden sind, der Verkehr sie also nicht mehr einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Ware zuordnet (BGH GRUR 2007, 984 Rn 24 - Gartenliege; OLG Frankfurt WRP 2013, 1069, 1070). - OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13 Ansatzpunkt für den Schutz nach § 4 Nr. 9 UWG können nur solche Merkmale des Erzeugnisses sein, die von der früher patentierten Lösung unabhängig sind (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 394, 396 - Steckdübel).
Die Herkunftsvorstellungen müssen mit den Merkmalen verbunden sein, die nicht technisch notwendig sind, sondern bei denen ein gewisser Gestaltungspielraum besteht (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 394, 396 - Steckdübel).
- LG Düsseldorf, 19.09.2013 - 4c O 5/12
Bodendübel
Denn der lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz steht unabhängig und gleichrangig neben den Ansprüchen aus gewerblichen Schutzrechten (…Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rdn. 9.6a), begründet also einen eigenständigen, deliktsrechtlichen Schutz, der nicht einfach die Wirkung eines gewerblichen Schutzrechts perpetuiert (ebenso OLG Frankfurt a.M. WRP 2013, 1069, bei juris unter Tz. 44). - LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14 durch eine Vielzahl von Nachahmungen, Allgemeingut geworden sind, der Verkehr sie also nicht mehr einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Ware zuordnet (vgl. BGH GRUR 2007, 984 - Gartenliege ; OLG Frankfurt WRP 2013, 1069).
- LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4b O 78/20
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