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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.09.2014 - I-6 U 205/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26571
OLG Köln, 05.09.2014 - I-6 U 205/13 (https://dejure.org/2014,26571)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2014 - I-6 U 205/13 (https://dejure.org/2014,26571)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2014 - I-6 U 205/13 (https://dejure.org/2014,26571)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • webshoprecht.de

    Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werktiteln bei Apps und Internetangeboten - Wetter-App

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Inhaber der Domain "wetter.de" kann nicht Vertrieb der Smartphone-App unter der Bezeichnung "wetter DE" untersagen lassen

  • JurPC

    Wetter-App

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit des Titels einer Smartphone-App; Anforderungen an die Unterscheidungskraft des Titels

  • kanzlei.biz

    Die App

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzfähigkeit des Titels einer Smartphone-App; Anforderungen an die Unterscheidungskraft des Titels

  • rechtsportal.de

    Schutzfähigkeit des Titels einer Smartphone-App

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wetter-App

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Werktitelschutz für App

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Werktitelschutz für App

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum Werktitelschutz von Apps - wetter.de

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Betreiber des Portals wetter.de hat mangels Verkehrsgeltung keinen Anspruch gegen Anbieter der App "wetter DE"

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Titelschutz für App-Namen?

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Apps kommt Titelschutz zu

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werktitelschutz für "wetter.de"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Smartphone-App "wetter DE" (von wetter.at) verletzt keine Markenrechte von wetter.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Smartphone-App "wetter DE" von wetter.at verletzt nicht die Rechte von wetter.de

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Titelschutz für App-Namen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Sind Namen von mobilen Apps rechtlich geschützt?

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Titelschutz für Apps ?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    App-Titel können markenrechtlich geschützt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung einer App grundsätzlich als Werktitel schutzfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: wetter.de als Werktitel nicht schutzfähig

  • noerr.com (Kurzinformation)

    App-Namen: Smartphone-Apps können Titelschutz genießen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Titelschutz für wetter.de- App?

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    MHealth - Gesundheits-Apps und rechtliche Aspekte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung einer App kann Markenschutz genießen - Wegen fehlender Unterscheidungskraft genießt App "wetter.de" keinen Markenschutz

Besprechungen u.ä. (5)

  • lexea.de (Entscheidungsbesprechung)

    Markenrecht: wetter.de als Werktitel nicht schutzfähig

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eingeschränkter Schutz für Apps

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Markengesetz - Titelschutz für App-Namen?

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Und nun das Wetter: Zur Kennzeichenschutzfähigkeit von "Apps"

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Titelschutz für beschreibende App-Bezeichnungen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1283
  • GRUR 2014, 1111
  • MMR 2014, 830
  • K&R 2014, 738
  • afp 2015, 44
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 202/14

    Zum Werktitelschutz von Smartphone-Apps

    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg (OLG Köln, GRUR 2014, 1111 = WRP 2014, 1355).
  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14

    "Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels

    Erforderlich ist jedenfalls ein Mindestmaß an Individualität, das dem Verkehr eine Unterscheidung von anderen Werken ermöglicht (BGH, GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr; Senat, WRP 2014, 1355 = GRUR 2014, 1111, 1112 - wetter.de; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 5 Rn. 91).

    Den Zusatz ".de" wird der Verkehr als die deutsche Top-Level-Domain erkennen und daher vernachlässigen (vgl. Senat, GRUR 2014, 1111, 1112 - wetter.de).

  • OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für

    Auch der nachgeordnete Name einer Internetseite kann einen titelmäßigen Gebrauch darstellen, wenn der Verkehr darin ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werkes von einem anderen und nicht nur eine Adressbezeichnung oder eine reine Inhaltsbeschreibung sieht (vgl. BGH, GRUR 2010, 156 Tz. 20 - Eifel-Zeitung; Senat, Urt. v. 5.9. 2014 - 6 U 205/13 - Wetter-App).
  • OLG Köln, 28.11.2014 - 6 U 54/14

    Verwechslungsgefahr der Kennzeichen "Farmsimulator" und "Farmingsimulator"

    Erforderlich ist jedenfalls ein Mindestmaß an Individualität, das dem Verkehr eine Unterscheidung von anderen Werken ermöglicht (BGH, GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr; Senat, WRP 2014, 1355 = GRUR 2014, 1111, 1112 - wetter.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, § 5 Rn. 91).

    Auch für den Bereich der Smartphone-Anwendungen ("Apps") haben das LG Hamburg (GRUR-RR 2014, 206, 207) und nachfolgend der Senat (WRP 2014, 1355 = GRUR 2014, 1111, 1112 f. - wetter.de) eine Übertragung dieser Grundsätze abgelehnt.

    Insoweit unterscheidet sich der hier zur Entscheidung stehende Sachverhalt von dem, den der Senat in der Entscheidung "wetter.de" (WRP 2014, 1355 = GRUR 2014, 1111, 1113) zu beurteilen hatte, da für den dort relevanten Markt der Smartphone-Apps entsprechende Kennzeichnungsgewohnheiten sich (noch) nicht feststellen ließen.

  • OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20

    Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen

    Erforderlich ist jedenfalls ein Mindestmaß an Individualität, das dem Verkehr eine Unterscheidung von anderen Werken ermöglicht (BGH GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr; OLG Köln GRUR 2014, 1111, 1112 - wetter.de; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 5 Rn 91).
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Rechtsprechung
   KG, 17.11.2015 - 6 U 205/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,69400
KG, 17.11.2015 - 6 U 205/13 (https://dejure.org/2015,69400)
KG, Entscheidung vom 17.11.2015 - 6 U 205/13 (https://dejure.org/2015,69400)
KG, Entscheidung vom 17. November 2015 - 6 U 205/13 (https://dejure.org/2015,69400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nr A.2.6.6 AKB, Nr A.2.7.1 Buchst a AKB 2008, § 1 S 1 VVG
    Kaskoversicherung: Erstattungsfähigkeit von den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten ohne Rechnung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Leistungspflicht in der Kaskoversicherung bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   KG, 27.10.2015 - 6 U 205/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,69399
KG, 27.10.2015 - 6 U 205/13 (https://dejure.org/2015,69399)
KG, Entscheidung vom 27.10.2015 - 6 U 205/13 (https://dejure.org/2015,69399)
KG, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 6 U 205/13 (https://dejure.org/2015,69399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Kfz-Kaskoversicherung: Erstattungsfähigkeit von den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten ohne Rechnung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Leistungspflicht in der Kaskoversicherung bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19

    1. Eine Regelung in den AVB eines Kaskoversicherers, wonach die für die Reparatur

    Diese Klausel ist unzweifelhaft wirksam; sie ist weder intransparent, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer in unangemessener Weise: Ein verständiger Versicherungsnehmer entnimmt ihr, dass der Versicherer die erhöhte Versicherungsleistung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Berücksichtigung des Restwertes nur für den Fall erbringen will, dass auch die tatsächlich zur Reparatur vom Versicherungsnehmer aufgewendeten Kosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen und der Versicherungsleistung entsprechen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 U 205/13, juris; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 1137; vgl. auch OLG Düsseldorf, RuS 2009, 322).

    Dieser Nachweis wird nach den vereinbarten Bedingungen durch eine nach dem Durchführen einer Reparatur gestellte Rechnung erbracht, die erkennen lässt, dass der Aussteller Reparaturarbeiten am Fahrzeug ausgeführt hat, für die er die ausgewiesene Vergütung vom Vertragspartner fordert (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 U 205/13, juris; Koch, in: Bruck/Möller, a.a.O., A.2 AKB 2015 Rn. 536; Meinecke, in: Stiefel/Maier a.a.O. A.2 AKB Rn. 581).

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