Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6730
OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02 (https://dejure.org/2003,6730)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.2003 - 6 U 206/02 (https://dejure.org/2003,6730)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 2003 - 6 U 206/02 (https://dejure.org/2003,6730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch Luftfahrtunternehmen verwendete Beförderungsbedingungen; Zugänglichkeit der Inhaltskontrolle; Festlegung des Leistungsinhalts oder des zu zahlenden Entgelts; Modifizierung der Hauptleistungspflicht ; Beschränkung der Haftung; Kontrollfreie Leistungsbeschreibung ; ...

  • Judicialis

    AGBG § 8; ; BGB § ... 254 Abs. 1; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; BGB § 307 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 3; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 702 Abs. 3 Satz 1; ; LuftVG § 44; ; LuftVG § 44 Abs. 1 Satz 1; ; LuftVG § 44 Abs. 1 Satz 2; ; LuftVG § 44 Abs. 2; ; LuftVG § 44 Abs. 2 Satz 1; ; LuftVG § 44 Abs. 2 Satz 2; ; LuftVG § 49 Abs. 1; ; LuftVG § 49 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftungsbedingungen für Gepäck benachteiligt Fluggäste unangemessen

  • archive.is (Leitsatz)

    Verbandsklage gegen LH / Gepäck-Beförderungsbedingungen / Unzulässige AGB-Klausel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02
    Der Inhaltskontrolle entzogen sind Abreden, die ihrer Art nach nicht der Regelung durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Vertragspartnern festgelegt werden müssen (vgl. BGH NJW 1994, 318 und NJW 1993, 2369).

    Klauseln, die Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, sind hingegen inhaltlich nach den Maßstäben insbesondere der §§ 307 bis 309 BGB zu kontrollieren (so ausdrücklich der Bundesgerichtshof in seiner die damals noch geltenden Vorschriften der §§ 8 bis 11 AGBG betreffenden, in NJW 1993, 2369 veröffentlichen Entscheidung vom 23.06.1993).

  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02
    Denn eine solche Benachteiligung ist nach allgemeiner Meinung und insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (BGHZ 90, 280, 284; BGHZ 120, 108, 118 und BGH NJW 2000, 1110) nur dann gegeben, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorne herein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen.
  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92

    Fahrleistungsbezogene Gewährleistungsauschlüsse bei Kfz-Reparatur

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02
    Die Transparenzanforderungen dürfen nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 112, 119 und BGH NJW 1993, 2054) nicht überspannt werden.
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02
    Der Inhaltskontrolle entzogen sind Abreden, die ihrer Art nach nicht der Regelung durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Vertragspartnern festgelegt werden müssen (vgl. BGH NJW 1994, 318 und NJW 1993, 2369).
  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02
    Die Verpflichtung, den Klauselinhalt klar und verständlich zu formulieren, besteht vielmehr nur im Rahmen des Möglichen (BGH NJW 1998, 3114, 3116 und Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl. 2003, § 307 Rn. 18).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02
    Denn eine solche Benachteiligung ist nach allgemeiner Meinung und insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (BGHZ 90, 280, 284; BGHZ 120, 108, 118 und BGH NJW 2000, 1110) nur dann gegeben, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorne herein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen.
  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02
    Denn eine solche Benachteiligung ist nach allgemeiner Meinung und insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (BGHZ 90, 280, 284; BGHZ 120, 108, 118 und BGH NJW 2000, 1110) nur dann gegeben, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorne herein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen.
  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03

    Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens

    Mit der vom Berufungsgericht für die Beklagte zugelassenen Revision greift diese das angefochtene Urteil (veröffentlicht in RRa 2003, 234 f.) an, soweit zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.
  • LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12

    Luftfrachtführer, Gepäckverlust, Haftung

    Insoweit steht die Sicht der Kammer in Übereinstimmung mit derjenigen des OLG Köln (Urteil vom 11.04.2003, Az.: 6 U 206/02, vorgehend zu BGH, Urteil vom 05.12.22006, X ZR 165/03), in der dieses ausführt:.
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