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   OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16   

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https://dejure.org/2018,34345
OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16 (https://dejure.org/2018,34345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.10.2018 - 6 U 206/16 (https://dejure.org/2018,34345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 6 U 206/16 (https://dejure.org/2018,34345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 139 PatG, § 3 I Nr. 1 DesignG
    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem Patentanspruch; Designrecht: Begrenzung des Schutzumfangs bei Übereinstimmung nur in ausschließlich technisch bedingten Merkmalen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem Patentanspruch; Designrecht: Begrenzung des Schutzumfangs bei Übereinstimmung nur in ausschließlich technisch bedingten Merkmalen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 139 PatG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139 ; DesighnG § 3 I Nr. 1
    Patent; Patentverletzung; Äquivalenz; Design; Schutzumfang; Technische Bedingtheit; Streckgerät

  • rechtsportal.de

    PatG § 9 ; PatG § 139 Abs. 1 ; EPÜ Art. 64
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Penisextensionsvorrichtung, da die angegriffene Ausführungsform von der patentgemäßen Lehre weder wortsinngemäß noch in äquivalenter Art und Weise Gebrauch macht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begrenzung des Schutzumfangs bei Übereinstimmung nur in ausschließlich technisch bedingten Merkmalen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begrenzung des Schutzumfangs bei Übereinstimmung nur in ausschließlich technisch bedingten Merkmalen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 67
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
    Die Erscheinungsmerkmale eines eingetragenen Designs sind mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des EUGH (GRUR 2018, 612 - DOCERAM/Zentrierstifte) bereits dann ausschließlich technisch bedingt (§ 3 I Nr. 1 DesignG), wenn sie bei objektiver Beurteilung mit dem Ziel gewählt wurden, die technische Funktion des Erzeugnisses zu erfüllen, und andere Erwägungen - insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung des Erzeugnisses zusammenhängen ("ästhetischer Überschuss") - bei der Entscheidung für dieses Merkmal keine Rolle gespielt haben.

    Auf das Bestehen alternativer Gestaltungsmöglichkeiten für die technische Funktion kommt es nicht an (EuGH GRUR 2018, 612 [BGH 11.01.2018 - I ZR 85/17] Rn. 17-35 - DOCERAM).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Patentinhaber weitergehende Kenntnisse als die Erteilungsbehörden über den Stand der Technik hat, diese Kenntnisse aber zurückhält, oder wenn ihm möglicherweise der Schutzfähigkeit entgegenstehendes Material nachträglich bekannt geworden ist und er wusste, dass dieses Material der Schutzfähigkeit des Streitpatents entgegensteht, oder er sich dieser Erkenntnis in vorwerfbarer Weise verschlossen hat (BGH, Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 72/04, Rn. 18 - Detektionseinrichtung II).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14

    Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
    Der abgemahnte Abnehmer, der auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, ist erfahrungsgemäß leichter geneigt, sich der Verwarnung zu beugen und auf diese Weise einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen (OLG Frankfurt, Urt. v. 26.5.2015 - 11 U 18/14, Rn. 40, juris; BGH GRUR 1974, 290 [BGH 11.12.1973 - X ZR 14/70] - Maschenfester Strumpf, Rn. 46, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13

    Kosten der Abwehr einer unberechtigten Verwarnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
    Der Verwarnende muss alles ihm billigerweise Zumutbare getan haben, um zu einer objektiv richtigen Beurteilung der Schutzrechtslage zu gelangen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.3.2014 - I-2 U 90/13, Rn. 42, juris; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 4 Rn. 4.180a).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
    Was die Schutzfähigkeit des Schutzrechts angeht, kann sich allerdings der Inhaber bei behördlich geprüften Schutzrechten wie dem Patent grundsätzlich auf die Erteilungsentscheidung des Patentamtes verlassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.3.2010 - I-2 U 142/08, Rn. 105, juris; BGH, GRUR 2006, 432, 433 [BGH 19.01.2006 - I ZR 98/02] - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).
  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
    Der abgemahnte Abnehmer, der auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, ist erfahrungsgemäß leichter geneigt, sich der Verwarnung zu beugen und auf diese Weise einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen (OLG Frankfurt, Urt. v. 26.5.2015 - 11 U 18/14, Rn. 40, juris; BGH GRUR 1974, 290 [BGH 11.12.1973 - X ZR 14/70] - Maschenfester Strumpf, Rn. 46, Juris).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
    Das gelte umso mehr, wenn sich die Verwarnung auch an Abnehmer gerichtet habe, diese der Verwarnung Folge geleistet haben und dadurch offenbar sei, dass dem verwarnten Hersteller ein fortlaufender Nachteil entsteht (BGH, Urt. v. 14.2.1978 - X ZR 19/76, Rn. 47 - Fahrradgepäckträger II, juris).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
    Beansprucht er Schutz in einem Umfang, der ihm nicht zusteht, muss er für den hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen (BGH, Beschl. v. 15.7.2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1 Rn. 15 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
    Was die Schutzfähigkeit des Schutzrechts angeht, kann sich allerdings der Inhaber bei behördlich geprüften Schutzrechten wie dem Patent grundsätzlich auf die Erteilungsentscheidung des Patentamtes verlassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.3.2010 - I-2 U 142/08, Rn. 105, juris; BGH, GRUR 2006, 432, 433 [BGH 19.01.2006 - I ZR 98/02] - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2007 - 20 U 128/06

    Geschmacksmusterrechtsverletzung bei Herstellung und Vertrieb einer Alufelge für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
    Die Vorschrift enthält nicht nur einen Schutzausschlussgrund für das Muster in seiner Gesamtheit, sondern auch einen "Schutzerschwerungsgrund" in dem Sinn, dass auch einzelne Merkmale des Musters, die funktional oder technisch bedingt sind, bei der Prüfung von Schutzfähigkeit und Schutzumfang "ausgeblendet" werden müssen (vgl. Senat, GRUR-RR 2016, 234, Rn. 13 - Einkaufswagenchip; OLG Düsseldorf, Urt. v. 3.4.2007 - I-20 U 128/06, juris; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Rdz. 7, 8 zu Art. 8).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 85/17

    Krankenhausradio

  • BPatG, 17.11.2017 - 25 W (pat) 112/14

    Nespresso-Kaffeekapsel - (Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

  • BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14

    Patentverletzung: Gleichwirkung einer anderen Ausgestaltung der Erfindung für

  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs mit Rücksicht auf den vorbekannten

  • OLG Frankfurt, 18.02.2016 - 6 U 245/14

    Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters mangels Eigenart

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 07.10.2020 - I ZR 137/19

    Papierspender

    b) Von diesen Grundsätzen ist das Berufungsgericht im Wesentlichen ausgegangen, hat aber ergänzend ausgeführt, es komme darauf an, ob die Erscheinungsmerkmale des fraglichen Erzeugnisses bei objektiver Beurteilung nur mit dem Ziel gewählt worden seien, dass dieses Erzeugnis eine bestimmte technische Funktion erfüllen solle, oder ob ihnen ein "ästhetischer Überschuss" zukomme (ähnlich schon OLG Frankfurt, GRUR 2019, 67 [juris Rn. 80]).

    (2) Das Berufungsgericht hat unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (GRUR 2019, 67 [juris Rn. 80]) ausgeführt, es liege schon fern, dass bei einer Zeichnung, mit der in dieser Weise die technische Bedeutung einer Vorrichtung und ihrer Merkmale beschrieben werde, ein "ästhetischer Überschuss" vorliege.

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 15 U 36/15
    Im Rahmen der Äquivalenz sind daher abgewandelte Ausführungsformen nicht gleichwertig, deren Einbeziehung in den Schutzbereich dazu führen würde, dass das Patent auf solche Lösungsvarianten erstreckt wird, die im Rechtsbestandsverfahren aus dem Patentanspruch entfernt worden sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13; ähnlich OLG Frankfurt, GRUR 2019, 67 - Penisextensionsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2019 - 20 U 98/17

    Behauptete Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters; Nichtigerklärung

    Es liegt schon fern, dass bei einer Zeichnung, mit der in dieser Weise die technische Bedeutung einer Vorrichtung und ihrer Merkmale beschrieben wird, ein "ästhetischer Überschuss" in dem oben genannten Sinn vorliegt (OLG Frankfurt, GRUR 2019, 67 Rn. 36 - Penisextensionsvorrichtung).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20

    Designrechtliche Ansprüche für Tellerschleifgerät

    Es kommt also darauf an, ob die Erscheinungsmerkmale des fraglichen Erzeugnisses bei objektiver Beurteilung nur mit dem Ziel gewählt wurden, dass sie eine bestimmte technische Funktion erfüllen sollen, oder ob auch ästhetische Erwägungen eine Rolle spielten (OLG Frankfurt am Main GRUR 2019, 67 Rn 71 - Penisextensionsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 20 W 76/18
    Die Vorschrift enthält nicht nur einen Schutzausschlussgrund für das Muster in seiner Gesamtheit, sondern bedeutet auch, dass einzelne Merkmale des Musters, die funktional oder technisch bedingt sind, bei der Prüfung von Schutzfähigkeit und Schutzumfang ausgeblendet werden müssen (OLG Frankfurt, Urt. vom 04.10.2018, 6 U 206/16, Rn. 70 - juris; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Art. 8 Rn. 8).

    Es erscheint eher fernliegend, dass in einer Zeichnung, mit der in dieser Weise die technische Bedeutung eines Erzeugnisses und seiner Merkmale beschrieben wird, ein "ästhetischer Überschuss" im vorstehend erörterten Sinn enthalten ist (OLG Frankfurt, Urt. vom 04.10.2018, 6 U 206/16, Rn. 80 - juris; zu dieser Indizwirkung im Markenrecht BPatG GRUR 2018, 522 - Nespresso-Kaffekapsel).

  • OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19

    Berurteilung der technischen Bedingtheit von Merkmalen bei Geschmacksmustern

    Die Übereinstimmung zwischen Klagegeschmacksmuster und angegriffener Ausführungsform allein in ausschließlich technisch bedingten Merkmalen kann daher den Vorwurf der Geschmacksmusterverletzung nicht begründen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2018 - 6 U 206/16, juris-Rn. 70 - Penisextensionsvorrichtung).
  • LG Köln, 19.10.2021 - 33 O 89/20
    Insofern, dies belegt der vorbekannte Formenschatz, ist zumindest nicht auszuschließen, dass neben der technischen Funktion des Erzeugnisses, auch andere Aspekte den Entwerfer dazu bewogen haben, sich für das Erscheinungsbild der Flächengliederung der Griffe des Klagedesigns I bzw. des Klagedesigns II zu entscheiden (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 04.10.2018 - 6 U 206/16, GRUR 2019, 67 Rn. 33; EuGH, Urt. v. 08.03.2018 - C-395/16, GRUR 2018, 612 Rn. 31 - DOCERAM).
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