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   OLG Hamm, 10.03.2011 - I-6 U 207/10   

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https://dejure.org/2011,27000
OLG Hamm, 10.03.2011 - I-6 U 207/10 (https://dejure.org/2011,27000)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2011 - I-6 U 207/10 (https://dejure.org/2011,27000)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2011 - I-6 U 207/10 (https://dejure.org/2011,27000)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 287
    Pflicht des Tatrichters Einwendungen zur Tauglichkeit des Schwackemietpreisspiegels im konkreten Fall bei Vorlage entsprechender Vergleichsangebote und Sachverständigengutachten nachzugehen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht des Tatrichters Einwendungen zur Tauglichkeit des Schwackemietpreisspiegels im konkreten Fall bei Vorlage entsprechender Vergleichsangebote und Sachverständigengutachten nachzugehen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 6 U 207/10
    Im Hinblick auf die mit Schriftsatz vom 04.03.2011 von der Beklagten erhobenen Bedenken gegen den Abschluss eines Vergleiches weist der Senat nochmals darauf hin, dass nach neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, VersR 2010, 1054 f.) zwar die Schätzung der erforderlichen Mietkosten nach § 287 ZPO auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels oder der sog. Fraunhofer-Liste grundsätzlich nicht als fehlerhaft zu erachten ist.

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 18.05.2010 ( VI ZR 293/08) aber klargestellt, dass die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden, abzuklären ist, wenn konkrete Mängel der Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden (BGH, VersR 2010, 1054 ff.).

    In dem vorliegenden Fall hat die Beklagte - entsprechend dem vom BGH (VersR 2010, 1054 ff.) entschiedenen Fall - günstigere Angebote anderer Anbieter als Beispiele für die von ihr geltend gemachten Mängel der Schwackeliste aufgezeigt; sie hat sich ferner auf zahlreiche Gutachten, die in anderen Verfahren bereits eingeholt worden sind, bezogen und im Einzelnen ausgeführt, dass nach den Ergebnissen dieser Gutachten die in der jeweiligen Schwackeliste verzeichneten Mietpreise überhöht waren.

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 6 U 207/10
    Der Hinweis auf die Entscheidung des BGH, NJW 2009, 58, 59 kann eine Begründung nicht ersetzen; der BGH hat.

    Soweit das Landgericht auf die Entscheidung des BGH, NJW 2009, 58 ff. verweist, sind Bedenken gegen den in dieser Entscheidung zugrunde gelegten Inflationsausgleich von 6% in der Berufungsinstanz offenkundig nicht erhoben worden.

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