Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.12.2010 - I-6 U 208/06   

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https://dejure.org/2010,9235
OLG Köln, 23.12.2010 - I-6 U 208/06 (https://dejure.org/2010,9235)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.2010 - I-6 U 208/06 (https://dejure.org/2010,9235)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - I-6 U 208/06 (https://dejure.org/2010,9235)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Schaffung übermäßiger Spielanreize durch Werbeaussagen in der Klassenlotterie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Werbeaussagen des Veranstalters einer Klassenlotterie

  • info-it-recht.de

    Zu telefonischer Glücksspielwerbung, die unzutreffende Vorstellungen über Gewinnchancen hervorruft (hier: Schaffen unangemessener Spielanreize bei Klassenlotterie)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LottStV § 4 Abs. 3; UWG § 4 Nr. 11
    Zulässigkeit der Werbeaussagen des Veranstalters einer Klassenlotterie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Die Rechtslage hat sich insofern geändert, als zum Zeitpunkt der beanstandeten Maßnahmen der in Teilen verfassungswidrige (vgl. BVerfG NJW 2006, 1261) Lotteriestaatsvertrag galt; zum 1.1.2008 ist der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten.

    Ferner habe die Staatliche Lotterieverwaltung umgehend aktiv über die Gefahren des Wettens aufzuklären (BVerfG NJW 2006, 1261 Tz. 160).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Dies steht angesichts der insofern zu stellenden hohen Anforderungen (vgl. BGH GRUR 2002, 180 - Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf) auch der Annahme entgegen, die Wiederholungsgefahr wäre hinsichtlich der Telefonwerbung entfallen.
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Es muss daher zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes genügen (vgl. BGH GRUR 2009, 977 Tz. 22 - Brillenversorgung), dass der Antrag bzw. das Verbot dahin ausgelegt werden kann, dass solche in sich widersprüchlichen Äußerungen hiervon nicht erfasst sind.
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Der Klageantrag ist auch ohne Bezugnahme auf den weiteren Kontext der Aussage in vollem Umfang begründet; trotz der allgemeinen Fassung des Verbots erfasst dieses nicht auch erlaubte Verhaltensweisen (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 749 Tz. 26 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2004, 605 - Dauertiefpreise).
  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Zunächst setzt der Wegfall der Wiederholungsgefahr aufgrund einer Gesetzesänderung voraus, dass die Wettbewerbswidrigkeit des fraglichen Verhaltens in der Vergangenheit umstritten war (vgl. BGH GRUR 2002, 717, 718 f. - Vertretung der Anwalts-GmbH mwN.).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    a) Das in die Zukunft gerichtete Unterlassungsbegehren der Klägerin setzt voraus, dass das beanstandete Verhalten sowohl zum Zeitpunkt der Begehung als auch nach geltender Rechtslage wettbewerbswidrig ist (vgl. BGH GRUR 2010, 850 Tz. 12 - Brillenversorgung II mwN.).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Der Klageantrag ist auch ohne Bezugnahme auf den weiteren Kontext der Aussage in vollem Umfang begründet; trotz der allgemeinen Fassung des Verbots erfasst dieses nicht auch erlaubte Verhaltensweisen (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 749 Tz. 26 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2004, 605 - Dauertiefpreise).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2007 - I-6 U 208/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21429
OLG Köln, 23.02.2007 - I-6 U 208/06 (https://dejure.org/2007,21429)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2007 - I-6 U 208/06 (https://dejure.org/2007,21429)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - I-6 U 208/06 (https://dejure.org/2007,21429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Über die sachliche Information hinausgehende Wettbewerbsmaßnahmen durch telefonische oder postalische Direktansprache eines Verbrauchers i.R.e. Lotterieangebotes; Doppelte Rechtshängigkeit im Falle einer Mehrfachverfolgung von mehreren Verletzungshandlungen i.R.e. ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Telefonische Glücksspielwerbung mit spielsuchtfördernden Inhalten ist unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06
    Der Senat stützt sich hierbei zunächst auf die von beiden Parteien in Bezug genommenen Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Sportwetten-Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 (BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, 1261).

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf der Grundlage der Erkenntnisse von Meyer , Glücksspiel - Zahlen und Fakten, Jb. Sucht 2005, S. 83 [91ff.], von Hayer/Meyer , Sucht 2003, 212 sowie J Public Health 2004, 293 [296] ausgeführt, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung zwar feststehe, dass Glücksspiele und Wetten zu krankhaftem Suchtverhalten führen können (NJW 2006, 1261, 1263, Rz. 99), dass indes unterschiedliche Glücksspielformen ein unterschiedliches Suchtpotential haben, wobei Automaten- und Casinospiele deutlich am problematischsten sind (a.a.O. Rz. 100).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06
    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre führt die missbräuchliche gerichtliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs zum Wegfall der Klage- bzw. Prozessführungsbefugnis mit der Folge, dass die Klage als unzulässig abzuweisen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH GRUR 2006, 243 - MEGA SALE; Teplitzky a.a.O. Kap. 13 Rn. 50 m.w.N.; a.A. - § 8 Abs. 4 UWG als speziell geregelter Fall einer unzulässigen Rechtsausübung - Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Auflage 2007, § 8 Rn. 4.3 f).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06
    Für den Streitgegenstand im Wettbewerbsprozess gilt nichts anderes (vgl. BGH GRUR 2005, 875, 876 - Diabetesteststreifen; BGH GRUR 2006, 421, 422 - Markenparfümverkäufe), weshalb dann, wenn ein identischer Unterlassungsantrag auf unterschiedliche Lebenssachverhalte gestützt wird, mehrere Streitgegenstände vorliegen.
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06
    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre führt die missbräuchliche gerichtliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs zum Wegfall der Klage- bzw. Prozessführungsbefugnis mit der Folge, dass die Klage als unzulässig abzuweisen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH GRUR 2006, 243 - MEGA SALE; Teplitzky a.a.O. Kap. 13 Rn. 50 m.w.N.; a.A. - § 8 Abs. 4 UWG als speziell geregelter Fall einer unzulässigen Rechtsausübung - Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Auflage 2007, § 8 Rn. 4.3 f).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06
    Zu von Lotterien ausgehenden Suchtgefahren verhält sich die Entscheidung nicht, ebenso wenig wie im Übrigen die von der Klägerin erwähnte "H."-Entscheidung des EuGH (= NJW 2004, 139).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06
    Für den Streitgegenstand im Wettbewerbsprozess gilt nichts anderes (vgl. BGH GRUR 2005, 875, 876 - Diabetesteststreifen; BGH GRUR 2006, 421, 422 - Markenparfümverkäufe), weshalb dann, wenn ein identischer Unterlassungsantrag auf unterschiedliche Lebenssachverhalte gestützt wird, mehrere Streitgegenstände vorliegen.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06
    Von einem Missbrauch ist auszugehen, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese, auch wenn zugleich wettbewerbsrechtliche Ziele anzuerkennen sind, als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Köhler a.a.O. Rn. 4.10 m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06
    Von einem Missbrauch ist auszugehen, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese, auch wenn zugleich wettbewerbsrechtliche Ziele anzuerkennen sind, als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Köhler a.a.O. Rn. 4.10 m.w.N.).
  • LG Bonn, 19.10.2006 - 14 O 80/06

    Beurteilung der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Mehrfachverfolgung gleichartiger

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.10.2006 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 80/06 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2007 - 6 U 87/06
    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06
    Im Streitfall bestehen überdies grundlegende Unterschiede zu der Fallgestaltung, wie sie in dem von der Klägerin angeführten (nicht streitig entschiedenen) Verfügungsverfahren - Aktenzeichen 6 U 87/06 - zur Beurteilung des Senats angestanden hatten.
  • BGH, 29.06.2006 - III ZB 36/06

    Berufungsbeschwer bei Änderung des Klagegrundes

  • OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10

    Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie

    Unabhängig davon, ob der Kläger überhaupt mehrere Abmahnkostenpauschalen geltend macht, kann nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2010, 454 = WRP 2010, 640 [Rn. 19 ff.] - Klassenlotterie m.w.N. unter Aufhebung des Senatsurteils vom 23.02.2007 - 6 U 208/06) ein missbräuchliches Verhalten wegen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in getrennten Verfahren regelmäßig nur bei der Mehrfachverfolgung einheitlicher, gleichartiger oder ähnlich gelagerter - insbesondere keinen unterschiedlichen Beweisanforderungen unterliegender - Wettbewerbsverstöße angenommen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln - 6 U 208/06   

Anhängiges Verfahren
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OLG Köln - 6 U 208/06 (https://dejure.org/9999,14510)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2008 - L 6 U 208/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,119263
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2008 - L 6 U 208/06 (https://dejure.org/2008,119263)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.11.2008 - L 6 U 208/06 (https://dejure.org/2008,119263)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. November 2008 - L 6 U 208/06 (https://dejure.org/2008,119263)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2008 - L 6 U 208/06
    Zu beachten sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze, die die Rechtsprechung und das versicherungsrechtliche sowie unfallmedizinische Schrifttum entwickelt haben und die im Einzelfall zwar nicht bindend, aber geeignet sind, als Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in den zahlreichen Parallelfällen der Praxis zu dienen (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27, S 91).
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