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   OLG Oldenburg, 21.04.1978 - 6 U 209/77   

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https://dejure.org/1978,1439
OLG Oldenburg, 21.04.1978 - 6 U 209/77 (https://dejure.org/1978,1439)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.04.1978 - 6 U 209/77 (https://dejure.org/1978,1439)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. April 1978 - 6 U 209/77 (https://dejure.org/1978,1439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis; Kollision; Verschulden des einbiegenden Fahrers; Grundstückseinfahrt; Überholendes Kfz; Kfz-Betriebsgefahr; Mithaftung des Überholenden

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Bei einer Kollision zwischen einem überholenden und einem nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis; Kollision; Verschulden des einbiegenden Fahrers; Grundstückseinfahrt; Überholendes Kfz; Kfz-Betriebsgefahr; Mithaftung des Überholenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 9; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 1027
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1966 - VI ZR 258/64

    Entlastung des Arbeitgebers für Fahrer ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.04.1978 - 6 U 209/77
    Im Falle einer Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz spricht in aller Regel der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des einbiegenden Fahrers (BGH VersR 66, 1074; OLG Oldenburg VersR 1974, 762).
  • OLG Oldenburg, 03.01.1973 - 8 U 165/72

    Kollision eines Linksabbiegers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.04.1978 - 6 U 209/77
    Im Falle einer Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz spricht in aller Regel der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des einbiegenden Fahrers (BGH VersR 66, 1074; OLG Oldenburg VersR 1974, 762).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

    Er hat sich durch eine erste Rückschau vor dem Einordnen nach links zu vergewissern, ob eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs besteht, und er hat dies durch eine zweite Rückschau unmittelbar vor dem Abbiegen zu wiederholen (vgl. BayObLG, NZV 1991, 162; OLG Oldenburg, VersR 1978, 1027; Hentschel-König, aaO., § 9 StVO, Rdn. 25 u. 48).
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