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   OLG Köln, 24.10.2014 - I-6 U 211/13   

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https://dejure.org/2014,44810
OLG Köln, 24.10.2014 - I-6 U 211/13 (https://dejure.org/2014,44810)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2014 - I-6 U 211/13 (https://dejure.org/2014,44810)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - I-6 U 211/13 (https://dejure.org/2014,44810)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JurPC

    Kinderstube

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für einen Internetauftritt; Streitwert eines Unterlassungsantrags

  • online-und-recht.de

    Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen Print-Zeitschrift und Internet-Domain

  • kanzlei.biz

    Verwechslungsgefahr zwischen Zeitschriftentitel und einer Internetdomain

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für einen Internetauftritt; Streitwert eines Unterlassungsantrags

  • rechtsportal.de

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für einen Internetauftritt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Kinderstube"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 596
  • K&R 2015, 127
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
    In bildlicher Hinsicht wird sich der Verkehr in der Regel an dem Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke orientieren, wenn es sich bei den Bildbestandteilen um eine nichtssagende oder geläufige und nicht ins Gewicht fallende Verzierung handelt (BGH, GRUR 2008, 903 Tz. 24 - SIERRA ANTIGUO), wie es hier der Fall ist.

    Begrifflich sind die Zeichen identisch ("Kinderstube"), und auch bei dem klanglichen Vergleich ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass bei einer Kombination von Wort und Bild in der Marke der Verkehr sich regelmäßig an dem Wortbestandteil orientiert, wenn er kennzeichnungskräftig ist, weil der Wortbestandteil einer solchen Marke die einfachste Möglichkeit der Benennung bietet (BGH, GRUR 2008, 903 Tz. 25 - SIERRA ANTIGUO).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
    Grundsätzlich kann den Rechten aus einer Marke im Verletzungsprozess das Recht aus einem prioritätsälteren Kennzeichen einredeweise entgegengehalten werden (BGH, GRUR 2004, 512, 513 - Leysieffer; GRUR 2009, 1055 Tz. 52 - airdsl); das gilt auch für Unternehmenskennzeichen und Werktitel (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 32).

    Domainnamen, die zu einer aktiven, im geschäftlichen Verkehr verwendeten Homepage führen, kommt in der Regel neben der Adressfunktion eine kennzeichnende Funktion zu (BGH, GRUR 2009, 1055 Tz. 49 - airdsl; m. w. N.; GRUR 2013, 638 Tz. 27 - Völkl; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, nach § 15 Rn. 117).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
    Es muss demnach für eine Verletzung der Titelschutzrechte die Gefahr bestehen, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält, dass also ein nicht nur unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs als Folge der Identität oder Ähnlichkeit der beiden verwendeten Bezeichnungen über die Identität der bezeichneten Werke irrt (BGH, GRUR 2005, 264, 265 f. - Das Telefon-Sparbuch m. w. N.).

    In einem solchen Fall besteht nur dann unmittelbare Verwechslungsgefahr, wenn der angesprochene Verbraucher das angegriffene Werk für das Werk mit dem geschützten Titel in anderer Werkform hält (BGH, GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefon-Sparbuch).

  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
    Auch der nachgeordnete Name einer Internetseite kann einen titelmäßigen Gebrauch darstellen, wenn der Verkehr darin ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werkes von einem anderen und nicht nur eine Adressbezeichnung oder eine reine Inhaltsbeschreibung sieht (vgl. BGH, GRUR 2010, 156 Tz. 20 - Eifel-Zeitung; Senat, Urt. v. 5.9. 2014 - 6 U 205/13 - Wetter-App).

    Ebenso, wie auch der Titel einer Rubrik oder ein Untertitel Werktitelschutz genießen kann (BGH, GRUR 2010, 156 Tz. 15 - Eifel-Zeitung), stellt die Verwendung des Ausdrucks "Kinderstube" als Bezeichnung eines thematisch selbständigen Teils eines Internetangebots in Form einer Unterseite eine titelmäßige Verwendung dar.

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11

    Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
    Dabei ist bei einem einheitlichen Unterlassungsantrag zu berücksichtigen, dass der Angriffsfaktor im Regelfall unverändert und deshalb eine Vervielfachung des Streitwerts des Hauptanspruchs grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (BGH, WRP 2014, 192 Tz. 9).
  • OLG Köln, 04.04.1997 - 6 U 178/96

    Titelschutz, FAMILY

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
    In diesem Gebrauch ist die Bezeichnung durchaus ungewöhnlich und daher von originärer Unterscheidungskraft (vgl. Senat, GRUR 1997, 663, 664 - FAMILY).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof früher vertreten, die Annahme markenmäßiger Benutzung bei Verwendung eines Zeichens als Werktitel sei (wie bei dem Vorgehen aus einem solchen Titel) nur bei bekannten Titeln möglich, da der Titel nur dann herkunftshinweisende Funktion habe (GRUR 1994, 908, 910 - WIR IM SÜDWESTEN; Büscher, in: Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, 2. Aufl. 2011, § 14 MarkenG Rn. 146).
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
    Grundsätzlich kann den Rechten aus einer Marke im Verletzungsprozess das Recht aus einem prioritätsälteren Kennzeichen einredeweise entgegengehalten werden (BGH, GRUR 2004, 512, 513 - Leysieffer; GRUR 2009, 1055 Tz. 52 - airdsl); das gilt auch für Unternehmenskennzeichen und Werktitel (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 32).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
    Allein die Registrierung einer Domain stellt allerdings noch keine Verwendung des registrierten Zeichens im geschäftlichen Verkehr dar (BGH, GRUR 2005, 687, 688 f. - weltonline.de) und ist daher auch nicht geeignet, die Priorität von aus der Domain abgeleiteten Rechten zu begründen.
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09

    Enzymax/Enzymix

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • LG Düsseldorf, 12.06.2002 - 2a O 11/02

    Versicherungsrecht.de

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - 13 U 62/02

    Versicherungsrecht.de

  • OLG Hamburg, 02.08.2007 - 3 U 158/04

    Unterscheidungskraft und Bekanntheit der Wort-Bild-Marke "test" der Stiftung

  • OLG Hamburg, 18.01.2012 - 5 U 147/09

    Luxor - Markenschutz: Titel eines Computerspiels als Werktitel; Einrede der

  • OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06

    Verletzung der Wortmarke "Toto" durch Verwendung des Begriffs "Supertoto"

  • OLG Naumburg, 03.09.2010 - 10 U 53/09

    "SUPERillu"

  • EuGH, 07.05.2009 - C-398/07

    Waterford Wedgwood / Assembled Investments (Proprietary) und HABM

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 27/99

    Auto Magazin; Unterscheidungskraft eines Zeitschriftentitels

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • OLG Köln, 11.04.2001 - 6 U 150/00

    Werktitelschutz für "Lifestyle-Magazin" - "modern LIVING" - titelmäßigen

  • OLG Köln, 05.09.2014 - 6 U 205/13

    Schutzfähigkeit des Titels einer Smartphone-App

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil abgeändert, die Klage wegen der hilfsweise geltend gemachten Klagemarke 1 für begründet erachtet und Abmahnkosten nur in Höhe von 777, 50 EUR nebst Zinsen zugesprochen (OLG Köln, GRUR 2015, 596 = WRP 2015, 241).
  • OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15

    Verletzung der Marke Vorwerk durch Nutzung der Domain keine-vorwerk-vertretung.de

    Domainnamen, die zu einer aktiven, im geschäftlichen Verkehr verwendeten Homepage führen, kommt in der Regel neben der Adressfunktion eine kennzeichnende Funktion zu (BGH, GRUR 2009, 1055 Tz. 49 - airdsl; GRUR 2013, 638 Tz. 27 - Völkl; Senat, GRUR 2015, 596, 599 - kinderstube; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, nach § 15 Rn. 117 m. w. N.).
  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14

    "Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels

    Auf beiden Seiten kann der angesprochene Verkehr die Bezeichnung "Ich bin dann mal weg.de" durchaus auch als den Titel der Internetseite der Antragsgegnerin auffassen (vgl. Senat, Urt. v. 24.10.2014 - 6 U 211/13 - Kinderstube); lediglich bei der Plakatwerbung wäre die Annahme einer titelmäßigen Benutzung im engeren Sinn eher fernliegend.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2023 - 20 U 41/22

    Eierlikörhersteller: "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" verletzt nicht Marke "Eieiei"

    Maßgeblich für die Frage der markenmäßigen Benutzung ist, wie der Verkehr die beanstandete Verwendung des Zeichens auf der Internetseite versteht (OLG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2014, Az.: 6 U 211/13, GRUR 2015, 596, Rn. 35 - Kinderstube ).
  • OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Tippfehler-Domain zur Umleitung

    Sachgerecht ist es demgegenüber, ihren wirtschaftlichen Erfolg mit dem Ausgangswert des Unterlassungsanspruchs anzusetzen und die Kostenquote im Verhältnis aus diesem Ausgangswert und dem Betrag, um den dieser Ausgangswert im Hinblick auf die zusätzlichen Streitgegenstände erhöht worden ist, zu bilden (Senat, Urt. v. 24.10.2014 - 6 U 211/13 - Kinderstube).
  • OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14

    Markenrechtsschutz: Verletzung des DFB-Logos bei Vertrieb von Waren mit

    Die hilfsweise Antragserweiterung hat der Senat, soweit darüber entschieden wurde, mit EUR 100.000,- bewertet (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GKG; vgl. BGH WRP 2014, 192; OLG Köln WRP 2015, 241).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2022 - 3 U 2794/21

    Markenmäßige Verwendung einer Wortmarke mit beschreibenden Anklängen

    Maßgeblich für die Frage der markenmäßigen Benutzung ist, wie der Verkehr die beanstandete Verwendung des Zeichens auf der Internetseite versteht (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2014 - 6 U 211/13, GRUR 2015, 596, Rn. 35 - Kinderstube).

    Bei einem derartigen Domainnamen ist daher davon auszugehen, dass der angesprochene Verkehr den Domainnamen als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der unter dieser Domain vorgehaltenen Dienstleistungsangebote verstehen wird (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2014 - 6 U 211/13, GRUR 2015, 596, Rn. 36 - Kinderstube).

  • LG Düsseldorf, 21.06.2023 - 2a O 258/19
    Dies gelte insbesondere, wenn der Werktitel zugleich als Domainname benutzt werde und auf der darüber zu erreichenden Homepage Waren oder Dienstleistungen angeboten werden (OLG Köln GRUR 2015, 596, 599 - Kinderstube ; bestätigt durch BGH GRUR 2016, 1300 - Kinderstube ).
  • KG, 14.02.2020 - 6 U 6/18

    Krankentagegeldversicherung : Kündigung aus wichtigem Grund

    Die objektiven Fakten - Antrag auf Versicherungsleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vom 07.02.2012, anschließende Anforderung von Einkommensunterlagen (betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Steuerbescheide für die Jahre 2007 bis 2010) seitens der Beklagten mit Schreiben vom 12.03.2012 (Anlage B 2 der Klageerwiderung im Rechtsstreit gleichen Rubrums vor dem Landgericht Berlin 7 O 359/12, gerichtet auf Krankentagegeld für die Zeit vom 20.3.2012 bis zum 16.4.2012 = 6 U 211/13 KG Berlin) und daraufhin erfolgte Übersendung von Kopien der jeweils ersten Seite der Bescheide mit vom Kläger abgeänderten Zahlen zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit seitens des Klägers mit Schreiben vom 19.03.2012 (Anlagen B 3 bis B 7 a.a.O.) sowie Abgabe einer Selbstauskunft des Klägers gegenüber der Beklagten zur Höhe seines durchschnittlichen Nettoeinkommens ebenfalls vom 19.3.2012 (Anlagenkonvolut B 1 a.a.O.) - sind unstreitig.

    Die vorgenannten Akten des Landgerichts Berlin 7 O 359/12 (6 U 211/13 Kammergericht), auf die sich beide Parteien in ihren Schriftsätzen bezogen haben, lagen dem Senat zur Information vor.

  • BPatG, 13.05.2016 - 29 W (pat) 28/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche

    Marken kommt bereits dann eine geringe und keine normale Kennzeichnungskraft zu, wenn sie für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar an einem beschreibenden Begriff angelehnt sind (BGH GRUR 2014, 382 Rn. 18 - REAL-Chips; BGH GRUR 2013, 833 Rn. 34 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 30 - pjur/pure; OLG Köln GRUR 2015, 596).
  • BPatG, 11.01.2017 - 29 W (pat) 75/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ART KOSMOS (Wort-Bild-Marke)/KOSMOS" - zur

  • LG Köln, 19.09.2016 - 12 O 215/15

    Nacherbfall - Zahlungsanspruch aus abgetretenem Recht

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