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   OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13   

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https://dejure.org/2014,48590
OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13 (https://dejure.org/2014,48590)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2014 - 6 U 214/13 (https://dejure.org/2014,48590)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 6 U 214/13 (https://dejure.org/2014,48590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Testergebnissen für eine Feuerlöschanlage

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
    Einzelne Äußerungen einer in sich geschlossenen Darstellung dürfen nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (vgl. BGH, GRUR 2003, 361, 362 - Sparvorwahl; GRUR 2003, 800, 803 - Schachcomputerkatalog; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.90 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
    Dies wäre mit der Dispositionsmaxime unvereinbar, die die Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen selbst dann verbietet, wenn sie offenkundig sind (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 302).
  • OLG Köln, 08.10.2004 - 6 U 113/04

    Kein unlauterer Wettbewerb bei gleichzeitige Nutzung von Internet und

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
    Die Frage der Dringlichkeit kann offen gelassen werden, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung schon aus anderen Gründen in der Sache keinen Erfolg hat (Senat, GRUR-RR 2005, 228 - Set-Top-Box; MünchKomm-ZPO/Drescher, 4. Aufl. 2012, § 917 Rn. 2; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, § 54 Rn. 15).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 100/00

    Sparvorwahl

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
    Einzelne Äußerungen einer in sich geschlossenen Darstellung dürfen nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (vgl. BGH, GRUR 2003, 361, 362 - Sparvorwahl; GRUR 2003, 800, 803 - Schachcomputerkatalog; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.90 m. w. N.).
  • OLG Köln, 18.12.1987 - 6 U 145/87

    Kaufentschluß auf Grund der Beurteilung des Produkts durch die Stiftung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
    Eine solche kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein Produkt mit dem Ergebnis eines Tests beworben worden ist, bei dem tatsächlich ein anderes (wenn auch vergleichbares) Produkt getestet worden ist (Senat, GRUR 1988, 556; OLGR Köln 2003, 343, 346).
  • OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02

    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis;

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
    Eine solche kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein Produkt mit dem Ergebnis eines Tests beworben worden ist, bei dem tatsächlich ein anderes (wenn auch vergleichbares) Produkt getestet worden ist (Senat, GRUR 1988, 556; OLGR Köln 2003, 343, 346).
  • KG, 31.01.2011 - 5 W 274/10

    Heilung eines Zustellungsmangels bei der Vollziehung einer lauterkeitsrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
    Die Übergabe des Originals ist nicht erforderlich, jedenfalls die einer beglaubigten Abschrift genügt (Zöller/Stöber, ZPO, 32. Aufl. 2014, § 189 Rn. 9; nach KG, WRP 2011, 612 Tz. 7 - Zustellung per E-Mail, genügt auch Übersendung einer einfachen Kopie).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1983 - 2 U 102/83

    Vollziehungszustellung bei Schutzschrift

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
    Allein der Hinweis in einer Beschlussverfügung, dass eine Schutzschrift vorgelegen habe (ohne dass im Rubrum der Verfügung die Verfahrensbevollmächtigten aufgenommen worden sind), genügt daher nicht, um die Verpflichtung zur Zustellung an die Verfahrensbevollmächtigten auszulösen (OLG Düsseldorf, GRUR 1984, 79, 81 - Vollziehungszustellung bei Schutzschrift; OLG Hamburg, MD 2006, 734, 742).
  • OLG Köln, 20.12.2000 - 6 U 131/00

    Verfahrensrecht: Wahrung der Vollziehungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
    Die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung des Senats (6 U 131/00 = GRUR 2001, 456) bezieht sich dagegen noch auf die frühere Rechtslage.
  • OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11

    Wettbewerbsverstoß: Gesundheitsbezogene Angaben zu Kindermilch

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
    Dementsprechend ist auch das berechtigte Interesse des Anspruchsgegners zu berücksichtigen, alsbald Klarheit darüber gewinnen zu können, mit welchen Angriffen gegen seine Werbung er jedenfalls im Eilverfahren nicht mehr zu rechnen braucht (OLG Hamburg, NJOZ 2013, 1290, 1292 = MD 2013, 39 - Kindermilch).
  • LG Dortmund, 26.06.2017 - 19 O 14/17

    Vollziehung der einstweiligen Verfügung durch ihre Zustellung an den

    Auch ist aufgrund dessen der Verfügungsbeklagtenvertreter als Prozessbevollmächtigter in das Rubrum der Beschlussverfügung aufgenommen worden (vgl. OLG Köln, BeckRS 2015, 3474; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 587).

    Zwar kann, wenn die einstweilige Verfügung zu Vollziehungszwecken entgegen § 172 ZPO dem Schuldner persönlich zugestellt worden ist, dieser Zustellungsmangel grundsätzlich gemäß § 189 ZPO dadurch geheilt werden, dass die einstweilige Verfügung oder auch nur eine Kopie derselben dem Verfahrensbevollmächtigten noch innerhalb der Vollziehungsfrist tatsächlich zugeht (vgl. KG, Urteil vom 31.01.2011, 5 W 274/10, BeckRS 2011, 5647; OLG Köln, Beschluss vom 11.07.2014, 6 U 214/13, BeckRS 2015, 3474).

    Sodann ist fraglich, ob spätestens durch das Widerspruchsschreiben und die dabei erfolgte inhaltliche Auseinandersetzung mit der einstweiligen Verfügung Empfangsbereitschaft eingetreten war (vgl. OLG Köln, BeckRS 2015, 3474), denn die Verfügungsbeklagte hat gerade unter Hinweis auf die unwirksame Zustellung und die fehlende Vollziehung die Aufhebung der einstweiligen Verfügung beantragt, so dass ihrem Widerspruchsschreiben schwerlich die Kundgabe einer nunmehr vorliegenden Empfangsbereitschaft entnommen kann.

  • KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16

    Kostenfestsetzung: Wirksamkeitserfordernis der Zustellung der

    Der Kenntnis steht es gleich, wenn sich der Gegner vorwerfbar der Kenntnisnahme verschließt (OLG Köln, Beschluss vom 9. Juni 2000 - 6 W 54/00 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2014 - 6 U 214/13 -, juris; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 12 RdNr. 3.63).

    Allein der Hinweis in einer Beschlussverfügung, dass eine Schutzschrift vorgelegen habe (ohne dass im Rubrum der Verfügung die Verfahrensbevollmächtigten aufgenommen worden sind), genügt daher nicht, um die Verpflichtung zur Zustellung an die Verfahrensbevollmächtigten auszulösen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 U 102/83 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14. April 2005 - 3 U 222/04 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2014 - 6 U 214/13 -, juris).

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