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   OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 6 U 219/09   

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OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 6 U 219/09 (https://dejure.org/2010,3066)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2010 - 6 U 219/09 (https://dejure.org/2010,3066)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2010 - 6 U 219/09 (https://dejure.org/2010,3066)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    Mischgetränk mit der Bezeichnung "Whiskey-Cola” nicht wettbewerbswidrig

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 2 S 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 12 Abs 2 UWG, Art 10 EGV 110/2008, § 945 ZPO
    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung "Whiskey-Cola"; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung

  • Telemedicus

    "Whiskey-Cola" - Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG

  • Telemedicus

    "Whiskey-Cola" - Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine wettbewerbswidrige Verwendung der Bezeichnung "Whiskey-Cola"; Anforderungen an das Vorliegen einer unzulässigen geschäftlichen Handlung i.S.d. § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • kanzlei.biz

    Whiskey-Cola und die Dringlichkeitsvermutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung Whiskey-Cola

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 Abs. 1, 2 VO (EG) Nr. 110/2008
    Die Bezeichnung "Whiskey-Cola” ist nicht wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Whiskey" auch für Cola-Whiskey-Mischgetränke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mischgetränk aus Cola und Whiskey darf auch als "Whiskey" bezeichnet werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    Abstrakt ist das zwar durchaus denkbar, wenn etwa ein mögliches Verfahren nach § 890 ZPO gegen fortbestehende Verletzungen nicht oder nicht zeitnah betrieben wird (vgl. etwa OLG Köln v. 07.04.2017 - 6 U 135/16, GRUR-RR 2018, 95 sowie OLG Frankfurt v. 25.03.2010 - 6 U 219/09, BeckRS 2010, 16885; KG v. 08.04.2011 - 5 U 140/10, BeckRS 2011, 09414).
  • OLG Köln, 07.04.2017 - 6 U 135/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit einem Testergebnis im

    Soweit die Antragstellerin und die Antragsgegnerin zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen (OLG Dresden, Urteil vom 29.09.1998 - 14 U 433/98, OLGR 1999, 35; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2010 - 6 U 219/09, ZLR 2010, 458; KG, Urteil vom 11.05.2010 - 5 U 64/09, Magazindienst 2010, 951; KG, Urteil vom 08.04.2011 - 5 U 140/10, juris; KG, Urteil vom 17.10.2014 - 5 U 63/14, GRUR-RR 2015, 181) zitieren, bestätigen diese die Auffassung des Senats.
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2014 - 3 O 95/13

    Zur Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung im Ausland

    Wer in Kenntnis der maßgeblichen Umstände mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht hinreichend zügig betreibt und dadurch die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs verzögert, gibt damit zu erkennen, dass die Sache für ihn nicht so eilig ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.03.2010, 6 U 219/09, BeckRS 2010, 16885, m.w.N.).

    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Unterlassungsgläubiger die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO versäumt (OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2010, 16885, m.w.N.; Huber in: Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 929 Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 6 U 38/20

    Zur Auslegung von Art. 2 Abs. 2 lit. g) VO (EU) 609/2013 (Definition:

    Stellt der Antragsteller nach Erlass und Vollziehung einer einstweiligen Verfügung in Kenntnis der Fortsetzung des untersagten Verhaltens keinen Vollstreckungsantrag, ist die Dringlichkeitsvermutung wiederlegt, jedoch nur für das betreffende Verfahren (Fortführung von OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.3.2010 - 6 U 219/09 - Whiskey-Cola, Abgrenzung zu KG, Urteil vom 9.11.2018 - 5 U 58/18).

    Zutreffend weist das KG darauf hin, dass die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG nach der Rechtsprechung des Senats widerlegt ist, wenn der Antragsteller nach Erlass der Beschlussverfügung und deren Vollziehung in Kenntnis der Fortsetzung des untersagten Verhaltens keinen Vollstreckungsantrag stellt, um das sich aus § 945 ZPO ergebende Kostenrisiko zu vermeiden ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.3.2010 - 6 U 219/09 - Whiskey-Cola, juris).

  • OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21

    Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer

    Soweit die Antragsgegnerin für ihre Auffassung eine Entscheidung aus dem Wettbewerbsrecht ( OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2010, Az. 6 U 219/09 ) anführt, nach der ein langes Zuwarten als dringlichkeitsschädlich angesehen wurde, lässt sich diese Bewertung auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 192/12

    Irreführung der Herkunftsangabe Himalaya-Salz

    Ob im Hinblick darauf das in Art. 5 Abs. 2 lit. a) UGP-Richtlinie enthaltene und durch die Regelung des § 3 Abs. 2 S. 1 UWG umgesetzte Erfordernis eines Verstoßes gegen die berufliche Sorgfalt auch für den wettbewerbsrechtlichen Irreführungstatbestand des § 5 UWG gilt, ist deshalb umstritten (bejahend Wirtz in: Götting/Nordemann, UWG, 2. Auflage, § 3 Rn. 25, 59, 66; verneinend OLG Frankfurt vom 25.03.2010 - 6 U 219/09 - Rn. 21, zitiert nach juris; Köhler a.a.O. § 3 Rn. 8, 8f, 37).
  • KG, 11.05.2010 - 5 U 64/09

    Vorübergehender Vollstreckungsverzicht - Dringlichkeitsschädlicher

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt, wer nach erstinstanzlich erfolgreichem Eilverfahren zu Beginn des Berufungsrechtszugs ohne besonderen Grund erklärt, dass er bis zum Verfahrensabschluss aus der einstweiligen Verfügung nicht vollstrecken werde (Fortführung von OLG Frankfurt, 25. März 2010, 6 U 219/09 - Whiskey-Cola und OLG Köln, 29. Januar 2010, 6 U 177/09, Magazindienst 2010, 532).(Rn.4).

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt, wenn der Antragsteller nach Erlass der Beschlussverfügung und deren Vollziehung in Kenntnis der Fortsetzung des untersagten Verhaltens keinen Vollstreckungsantrag stellt, um das sich aus § 945 ZPO ergebende Kostenrisiko zu vermeiden (OLG Frankfurt, Urt. v. 25.03.2010 - 6 U 219/09 - Whiskey-Cola).

  • KG, 17.10.2014 - 5 U 63/14

    Aufhebung der Einstweiligen Verfügung gegen Uber

    In seinem Urteil vom 8. April 2011, 5 U 140/10, hat der Senat ausgeführt "Nach obergerichtlicher Rechtsprechung steht es der Annahme einer Dringlichkeit entgegen, wenn der eine Untersagung begehrende Antragsteller nach Erlass der Beschlussverfügung und deren Vollziehung in Kenntnis der Fortsetzung des untersagten Verhaltens keinen Vollstreckungsantrag stellt, um das sich aus § 945 ZPO ergebende Kostenrisiko zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 25.03.2010 - 6 U 219/09 - Whiskey-Cola).
  • LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17

    Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer

    Zum anderen wird in der Rechtsprechung vereinzelt bereits dann eine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung angenommen, wenn der Gläubiger bei Vorliegen positiver Kenntnis schlicht untätig bleibt, weil er sich in diesem Fall bewusst dem Schadensersatzrisiko des § 945 ZPO nicht habe aussetzen wollen (OLG Köln WRP 2017, 1005, 1006; OLG Frankfurt, Urt. v. 25.03.2010, Az.: 6 U 219/09 - Whiskey-Cola).
  • KG, 08.04.2011 - 5 U 140/10

    Vollzug einer Auskunftsverfügung

    Unbeschadet der - obergerichtlich umstrittenen - Frage, ob nach Erwirkung einer einstweiligen Leistungsverfügung die Nichtbeantragung eines - wegen Nichterfüllung an sich erwirkbaren - Zwangsmittels nach § 888 ZPO binnen der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO vollziehungsschädlich ist, kann sich ein diesbezüglich längeres Zuwarten ohne sachlichen Grund als ein Fall dringlichschädlich-zögerlicher Betreibung des Eilverfahrens im Vollstreckungsstadium erweisen und sonach den Verfügungsgrund entfallen lassen (Weiterführung OLG Frankfurt, 25. März 2010, 6 U 219/09, ZLR 2010, 458; OLG Köln, 29. Januar 2010, 6 U 177/09, GRUR-RR 2010, 448; Fortführung KG Berlin, 11. Mai 2010, 5 U 64/09, Magazindienst 2010, 951) (Rn.4) .

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung steht es der Annahme einer Dringlichkeit entgegen, wenn der eine Untersagung begehrende Antragsteller nach Erlass der Beschlussverfügung und deren Vollziehung in Kenntnis der Fortsetzung des untersagten Verhaltens keinen Vollstreckungsantrag stellt, um das sich aus § 945 ZPO ergebende Kostenrisiko zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 25.03.2010 - 6 U 219/09 - Whiskey-Cola).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 6 U 139/20

    Haftung für bezahlte Kundenrezensionen im Internet

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2023 - 16 U 263/22

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Betreiben eines

  • LG Düsseldorf, 16.04.2021 - 38 O 150/20
  • OLG Frankfurt, 21.04.2011 - 6 U 43/11

    Keine Beeinträchtigung der Kaufentscheidung durch Getränkebezeichnung "Whiskey &

  • LG Wiesbaden, 18.02.2011 - 13 O 6/10

    Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt auch für Mischgetränke, die

  • KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10
  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 6 U 43/11

    Keine Beeinträchtigung der Kaufentscheidung durch Getränkebezeichnung "Whiskey &

  • LG Karlsruhe, 01.12.2023 - 11 S 12/23

    Regelungsverfügung über die Bestellung eines WEG-Verwalters: Selbstwiderlegung

  • LG Wiesbaden, 30.03.2012 - 13 O 49/11

    Zur Zulässigkeit eines Kennzeichnungssystems in Form von Blättern

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