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   OLG Köln, 09.08.2013 - I-6 U 219/12   

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https://dejure.org/2013,31379
OLG Köln, 09.08.2013 - I-6 U 219/12 (https://dejure.org/2013,31379)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2013 - I-6 U 219/12 (https://dejure.org/2013,31379)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2013 - I-6 U 219/12 (https://dejure.org/2013,31379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • kanzlei.biz

    Zulässige Rabattaktion eines Telekommunikationsunternehmens ohne Angaben über die genaue Verrechnung der Gutschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4
    Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Vergütung "auf einer der nächsten Telefonrechnungen" durch einen Telekommunikationsdienstleister

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Werbung mit Rabatten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbswidrigkeit einer Vergütungsgutschrift bei Hinzubuchung einer neuen Option durch Telekommunikationsdienstleister

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 169
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12
    aa) Rabatte und Gutschriften sind allerdings Verkaufsförderungsmaßnahmen, für die § 4 Nr. 4 UWG im Einklang mit der Richtlinie 2005/29/EG (BGH, GRUR 2012, 402 = WRP 2012, 450 [Rn. 13] - Treppenlift m.w.N.) transparente Angaben über die Bedingungen ihrer Inanspruchnahme fordert - und zwar wegen der mit der Ankündigung erzielten Anlockwirkung grundsätzlich schon in der Werbung (BGH, a.a.O. [Rn. 16 f.]; GRUR 2009, 1183 = WRP 2009, 1501 [Rn. 9] - Räumungsverkauf wegen Umbau).

    Damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung in Kenntnis der relevanten Umstände treffen kann, muss er sich über die wesentlichen Bedingungen informieren können und darf nicht darüber im Unklaren gelassen werden, welche Bedingungen im Einzelfall gelten (vgl. BGH, GRUR 2012, 402 = WRP 2012, 450 [Rn. 21] - Treppenlift m.w.N.).

    Kann der Verbraucher die werbend herausgestellte Preisvergünstigung nicht sogleich in Anspruch nehmen, benötigt er noch keine umfassenden Informationen zu den Voraussetzungen ihrer Inanspruchnahme; in solchen Fällen reicht es aus, ihm diejenigen Informationen zu geben, für die nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zur Zeit der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (BGH, GRUR 2010, 649 = WRP 2010, 1017 [Rn. 23] - Preisnachlass für Vorratsware; GRUR 2012, 402 = WRP 2012, 450 [Rn. 18] - Treppenlift).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12
    Unter Bedingungen der Inanspruchnahme sind die Voraussetzungen zu verstehen, die erfüllt sein müssen, damit der Kunde die Vergünstigung erlangen kann, was Angaben zu dem zugelassenen Personenkreis (persönlicher Anwendungsbereich) und den Modalitäten der Inanspruchnahme (sachlicher Anwendungsbereich) einschließt, etwa wenn ein Preisnachlass nur für bestimmte Waren gilt (BGH, GRUR 2010, 649 = WRP 2010, 1017 [Rn. 18] - Preisnachlass für Vorratsware; Senat, GRUR-RR 2006, 196; Köhler / Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 4.9, 4.11; Harte / Henning / Bruhn , UWG, 3. Aufl., § 4 Rn. 34).

    Kann der Verbraucher die werbend herausgestellte Preisvergünstigung nicht sogleich in Anspruch nehmen, benötigt er noch keine umfassenden Informationen zu den Voraussetzungen ihrer Inanspruchnahme; in solchen Fällen reicht es aus, ihm diejenigen Informationen zu geben, für die nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zur Zeit der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (BGH, GRUR 2010, 649 = WRP 2010, 1017 [Rn. 23] - Preisnachlass für Vorratsware; GRUR 2012, 402 = WRP 2012, 450 [Rn. 18] - Treppenlift).

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07

    Räumungsverkauf wegen Umbau

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12
    aa) Rabatte und Gutschriften sind allerdings Verkaufsförderungsmaßnahmen, für die § 4 Nr. 4 UWG im Einklang mit der Richtlinie 2005/29/EG (BGH, GRUR 2012, 402 = WRP 2012, 450 [Rn. 13] - Treppenlift m.w.N.) transparente Angaben über die Bedingungen ihrer Inanspruchnahme fordert - und zwar wegen der mit der Ankündigung erzielten Anlockwirkung grundsätzlich schon in der Werbung (BGH, a.a.O. [Rn. 16 f.]; GRUR 2009, 1183 = WRP 2009, 1501 [Rn. 9] - Räumungsverkauf wegen Umbau).
  • OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 57/05

    Urlaubsgewinnspiel, Gewinnspiel - Beschreibung der Teilnahmebedingungen, Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12
    Unter Bedingungen der Inanspruchnahme sind die Voraussetzungen zu verstehen, die erfüllt sein müssen, damit der Kunde die Vergünstigung erlangen kann, was Angaben zu dem zugelassenen Personenkreis (persönlicher Anwendungsbereich) und den Modalitäten der Inanspruchnahme (sachlicher Anwendungsbereich) einschließt, etwa wenn ein Preisnachlass nur für bestimmte Waren gilt (BGH, GRUR 2010, 649 = WRP 2010, 1017 [Rn. 18] - Preisnachlass für Vorratsware; Senat, GRUR-RR 2006, 196; Köhler / Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 4.9, 4.11; Harte / Henning / Bruhn , UWG, 3. Aufl., § 4 Rn. 34).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12
    Die als unlauter beanstandete Internetwerbung der Beklagten ist in dem auf ein Verbot der konkreten Verletzungsform abzielenden Unterlassungsantrag durch einkopierte Bildschirmausdrucke eindeutig wiedergegeben; die vorangestellte verbale Umschreibung "mit einer Gutschrift und / oder einem Rabatt zu werben" enthält lediglich eine unschädliche Überbestimmung (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 = WRP 2011, 459 [Rn. 21] - Irische Butter; GRUR 2011, 1151 = WRP 2011, 1587 [Rn. 13 f.] - Original Kanchipur).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10

    Call-by-Call

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12
    b) Damit entfallen unter den Umständen des Streitfalles auch eine relevante Irreführung der angesprochenen Verbraucher über die Art und Weise der Berechnung des ausgelobten Preisvorteils gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG und eine - von der Erweckung konkreter Fehlvorstellungen unabhängige - Vorenthaltung von Informationen, die für die Verbraucher im Hinblick auf einen möglichen Vertragsschluss wesentlich sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 943 = WRP 2012, 1083 [Rn. 12 f.] - Call-by-Call).
  • OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05

    "UEFA Champions League" - Angebote mit DSL-Internetzugängen

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12
    Nicht dazu gehören aber Informationen über den in Aussicht gestellten Vorteil selbst (BGH, GRUR 2010, 1185 = WRP 2009, 1503 [Rn. 14] - Totalausverkauf; Senat, MMR 2006, 472; Steinbeck, WRP 2008, 1046 [1047]; Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 4.15; Harte / Henning / Bruhn , a.a.O., Rn. 35).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12
    Die als unlauter beanstandete Internetwerbung der Beklagten ist in dem auf ein Verbot der konkreten Verletzungsform abzielenden Unterlassungsantrag durch einkopierte Bildschirmausdrucke eindeutig wiedergegeben; die vorangestellte verbale Umschreibung "mit einer Gutschrift und / oder einem Rabatt zu werben" enthält lediglich eine unschädliche Überbestimmung (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 = WRP 2011, 459 [Rn. 21] - Irische Butter; GRUR 2011, 1151 = WRP 2011, 1587 [Rn. 13 f.] - Original Kanchipur).
  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06

    Solange der Vorrat reicht

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12
    Besonders angeben muss der Werbende danach nur diejenigen aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne Weiteres zu erwartende Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen (BGH, GRUR 2010, 247 = WRP 2010, 237 [Rn. 13] - Solange der Vorrat reicht).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07

    Totalausverkauf

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12
    Nicht dazu gehören aber Informationen über den in Aussicht gestellten Vorteil selbst (BGH, GRUR 2010, 1185 = WRP 2009, 1503 [Rn. 14] - Totalausverkauf; Senat, MMR 2006, 472; Steinbeck, WRP 2008, 1046 [1047]; Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 4.15; Harte / Henning / Bruhn , a.a.O., Rn. 35).
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