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   OLG Stuttgart, 27.11.2018 - 6 U 221/17   

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https://dejure.org/2018,39342
OLG Stuttgart, 27.11.2018 - 6 U 221/17 (https://dejure.org/2018,39342)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.11.2018 - 6 U 221/17 (https://dejure.org/2018,39342)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. November 2018 - 6 U 221/17 (https://dejure.org/2018,39342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Abgasskandal: Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach Kündigung eines Leasingvertrages?

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 51 Abs 1 ZPO, § 536c Abs 2 Nr 3 BGB
    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach Kündigung eines Leasingvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 499
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 27.11.2018 - 16 O 343/16

    Gewährleistungsprozess des Kraftfahrzeugleasingnehmers: Prozessführungsbefugnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2018 - 6 U 221/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 06.06.2017 - Az. 16 O 343/16 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 06.06.2017 mit Aktenzeichen 16 O 343/16 aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Stuttgart zurückzuverweisen, hilfsweise.

    das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 06.06.2017, 16 O 343/16, aufzuheben und wie folgt abzuändern.

  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 31/13

    Leasingvertrag über Fitnessgeräte eines Fitnessstudios: Wegfall der Ermächtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2018 - 6 U 221/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen keine Bedenken gegen eine Klausel, die die Abtretung oder Ermächtigung bezüglich Forderungen gegen den Verkäufer auflösend bedingt an den Fortbestand des Leasingvertrages knüpft oder - wie hier - im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung eine aufschiebend bedingte Rückabtretung vorsieht und damit vorbehaltlich bereits eingeleiteter Prozessführungsmaßnahmen erst in einer Zeit zum Tragen kommt, in der der vertragliche Leistungsaustausch und die Verpflichtung des Leasinggebers zur Gewährung des Mietgebrauchs bereits ihr Ende gefunden haben (BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/13 -, Rn. 9, juris m.w.N.).

    Ist eine vom ursprünglichen Forderungsinhaber erteilte Ermächtigung zur Prozessführung erloschen, kann sich der Ermächtigte hierauf nicht mehr stützen und hat im Falle einer bereits entfalteten Tätigkeit diese einzustellen (BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/13 -, Rn. 12 - 13, juris).

  • OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07

    Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2018 - 6 U 221/17
    Diese bezieht sich - ungeachtet der Frage, ob sie durch die BGH-Rechtsprechung überholt ist - ausschließlich auf Eigenschäden und Eigenaufwendungen, welche vorliegend nicht geltend gemacht werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27. März 2008 - 15 U 175/07 -, Rn. 66, juris).
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