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   OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05   

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OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05 (https://dejure.org/2006,7198)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2006 - 6 U 222/05 (https://dejure.org/2006,7198)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2006 - 6 U 222/05 (https://dejure.org/2006,7198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 140 Abs. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 3; ; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten des bei Abmahnung in Kennzeichenstreitsachen mitwirkenden Patentanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05
    Auch der Verletzungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG setzt nämlich einen markenmäßigen Gebrauch des angegriffenen Zeichens voraus (vgl. BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05
    Gemäß § 140 Abs. 3 MarkenG sind in Kennzeichenstreitsachen i.S. von Absatz 1 der Vorschrift die Gebühren eines Patentanwalts unabhängig davon erstattungsfähig, ob seine Mitwirkung im konkreten Fall notwendig i.S. des § 91 Abs. 1 ZPO war (vgl. BGH GRUR 2003, 639, 640 - Kosten des Patentanwalts).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 50/03

    Begriff der Kennzeichenstreitsache in § 140 Abs. 1 MarkenG

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05
    Der Begriff der Kennzeichenstreitsache ist hierbei weit auszulegen: erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen des Gesetzes unterliegt (BGH GRUR 2004, 622).
  • BGH, 09.05.2019 - I ZB 83/18

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit eines durch die Mitwirkung eines

    (3) Allerdings wird die Ansicht vertreten, dass Patentanwaltskosten auch dann nach § 140 Abs. 3 MarkenG erstattungsfähig sind, wenn die Klage auf nichtkennzeichenrechtlicher Grundlage Erfolg hat und über einen hilfsweise geltend gemachten kennzeichenrechtlichen Anspruch nicht entschieden wird (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 735, 736 f. [juris Rn. 11]; zu § 52 Abs. 4 DesignG: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 184 [juris Rn. 3]) oder wenn ein Anspruch nur auf nichtkennzeichenrechtlicher (wettbewerbsrechtlicher), nicht dagegen auf kennzeichenrechtlicher (markenrechtlicher) Grundlage besteht (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 735, 737 [juris Rn. 12 und Rn. 19]).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09

    Abwendbarkeit des § 140 III MarkenG auf die Erstattung vorgerichtlicher

    Diese Auffassung wird - zum Teil ohne nähere Begründung - von einigen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Karlsruhe, 26.8.1998 - 6 U 36/98; OLG Köln, 28.4.2006 - 6 U 222/05; OLG Hamburg, 19.7.2007 - 3 U 241/06; OLG Stuttgart, 9.8.2007 - 2 U 23/07) geteilt und ist auch in der Literatur (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Rdz. 61 zu § 140; einschränkend: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., Rdz. 53 zu § 140) auf Zustimmung gestoßen.
  • LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08

    Kennzeichenverletzung: Erstattungsfähigkeit sowohl der vorgerichtlich

    Begründet wird dies mit einer analogen Anwendung von § 140 Abs. 3 MarkenG (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1999, 343 - REPLAY-Jeans ; OLG Hamburg, OLGR 2008, 751; OLG Köln OLGR 2006, 735; LG Berlin, Urt. v. 18.09.2007, MittdtschPatAnw 2008, 372; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. A., 2006, § 140 Rn 63; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. A., 2003, § 140 Rn 61; Fezer, Markenrecht, 3. A., 2001, § 140 Rn 15; vgl. zum Streitstand auch Omsels, MarkenR 2009, 27).
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Beruft sich der Kläger ausdrücklich auf kennzeichenrechtliche Anspruchsgrundlagen, so liegt eine Kennzeichenstreitsache nur dann nicht vor, wenn dem streitgegenständlichen Sachverhalt jeglicher Bezug zu den angeführten Normen des MarkenG fehlt und zweifelsfrei feststeht, dass ihre Erwähnung in der Klage nur der Zuständigkeitserschleichung dienen kann (Ingerl/Rohnke, aaO Rn 6 mwN, u.a. auf OLG Köln - 6 U 222/05 -, OLGR 2006, 735 ff.).
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OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.06.2006 - 6 U 222/05 (https://dejure.org/2006,68875)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 6 U 222/05 (https://dejure.org/2006,68875)
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