Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 226/04 (1)   

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https://dejure.org/2009,10058
OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 226/04 (1) (https://dejure.org/2009,10058)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2009 - 6 U 226/04 (1) (https://dejure.org/2009,10058)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 6 U 226/04 (1) (https://dejure.org/2009,10058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 1 a.F.; ; UWG § 4 Nr. 9 lit. a; ; UWG § 4 Nr. 9 lit. b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr einer dreidimensionalen Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 226/04
    Den Kennzeichnungsgrad hat der Senat als Verletzungsgericht unter Abwägung aller in Betracht kommenden Faktoren selbständig zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Rn. 24, 27] - Kinder II).

    Die Frage, ob die konkrete Gestaltung der Koffer auf einen bestimmten Hersteller oder eine bestimmte Marke hinweise, bejahten jedoch nur noch knapp 20 % aller Befragten; von diesen wiederum vermuteten insgesamt 5, 5 % den umsatzstärksten Konkurrenten der Klägerin (Samsonite) als Hersteller, so dass sich ein um offenbare Fehlzuordnungen bereinigter Kennzeichnungsgrad (vgl. BGH, GRUR 2007, 1071 [Rn. 30] = WRP 2007, 1461 - Kinder II m.w.N.; GRUR 2008, 505 = WRP 2008, 797 [Rn. 30] - TUC-Salzcracker) von weniger als 15 % ergibt.

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 226/04
    Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Revisionsverfahrens -I ZR 123/05 - hat die Klägerin zu tragen.

    Auf die von ihm zugelassene Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof das erste Berufungsurteil mit Urteil vom 30.04.2008 (GRUR 2008, 793 = WRP 2008, 1196 - Rillenkoffer) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 226/04
    Die Frage, ob die konkrete Gestaltung der Koffer auf einen bestimmten Hersteller oder eine bestimmte Marke hinweise, bejahten jedoch nur noch knapp 20 % aller Befragten; von diesen wiederum vermuteten insgesamt 5, 5 % den umsatzstärksten Konkurrenten der Klägerin (Samsonite) als Hersteller, so dass sich ein um offenbare Fehlzuordnungen bereinigter Kennzeichnungsgrad (vgl. BGH, GRUR 2007, 1071 [Rn. 30] = WRP 2007, 1461 - Kinder II m.w.N.; GRUR 2008, 505 = WRP 2008, 797 [Rn. 30] - TUC-Salzcracker) von weniger als 15 % ergibt.

    b) Selbst wenn die Beklagte das (unstreitig nicht einmal exklusiv, sondern neben anderen Design-Varianten verwendete) Rillen-Design ihrer Kosmetik-Koffer markenmäßig benutzt hätte, würde es wegen der Wechselwirkung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke (st. Rspr.: BGH, GRUR 2008, 505 = WRP 2008, 797 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker m.w.N.) an einer Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne fehlen: Wie sich aus den vorstehenden Erwägungen ergibt, ist die Kennzeichnungskraft der Klagemarken und die Ähnlichkeit des Rillen-Designs der Beklagten-Koffer selbst im Bereich größter Warennähe (Kosmetikkoffer) insgesamt zu gering, um Verwechslungsgefahr annehmen zu können.

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 226/04
    Eine trotz des erheblichen Abstandes der jeweiligen Gestaltungen aus solchen bloßen Assoziationen oder der notwendigen Übernahme freizuhaltender Gestaltungselemente drohende Herkunftstäuschung hat die Klägerin hinzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 339 [343] - Stufenleitern).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 226/04
    Diese zielten zwar auf die Ermittlung der herkunftshinweisenden Funktion des Rillen-Designs im Sinne markenrechtlicher Kennzeichnungskraft ab, während es im Bereich des ergänzenden Leistungsschutzes grundsätzlich ausreicht, dass die Gestaltung eines Erzeugnisses geeignet ist, auf seine Besonderheiten hinzuweisen, und es keine unabdingbare Voraussetzung der wettbewerblichen Eigenart ist, dass das Erzeugnis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen geeignet ist (BGH, GRUR 2007, 984 = WRP 2007, 1455 [Rn. 24] - Gartenliege m.w.N.).
  • LG Köln, 16.12.2004 - 31 O 562/04

    Lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs eines Beauty-Trolleys; Täuschung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 226/04
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.12.2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 562/04 - abgeändert.
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2013 - 6 U 11/11

    Rillenkoffer II, Rillen-Design - Wettbewerbsverstoß: Leistungsschutz für

    Soweit das Oberlandesgerichts Köln (OLG Urt. v. 06.02.2009 - 6 U 226/04, veröffentlicht in juris, dort juris-Tz. 19 u.21) von einer "schwach durchschnittlichen" wettbewerblichen Eigenart der Produkte der Klägerin ausgegangen ist, hat es bei der Beurteilung der Verkehrsauffassung die zuvor genannten Umstände nicht zu Grunde gelegt.
  • LG Köln, 15.04.2010 - 81 O 116/09
    Zu der Frage, wann im Sinne dieser Vorschriften von einer markenmäßigen Nutzung durch den Mitbewerber ausgegangen werden kann, hat das OLG Köln in einem die Klägerin betreffenden Urteil vom 06.02.2009 - 6 U 226/04 - unter Berücksichtigung der von der Klägerin angeführten Umfrage Folgendes ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04   

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https://dejure.org/2005,8049
OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04 (https://dejure.org/2005,8049)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.07.2005 - 6 U 226/04 (https://dejure.org/2005,8049)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 6 U 226/04 (https://dejure.org/2005,8049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 4 Nr. 9 a, MarkenG § 14 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadenersatzfeststellung; Wettbewerbswidrigkeit durch den Vertrieb von Beauty-Cases unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren betrieblichen Herkunftstäuschung; Merkmale für die Beurteilung einer wettbewerbsrechtlichen ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 9 a; ; MarkenG § 14 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 9 lit. a; MarkenG § 14 Abs. 2
    Unzureichende Begründung der Nachahmung einer bestimmten Ware bei bloßem Hinweis auf nachempfundenes Design eines Kosmetikkoffers - Beauty-Trolley

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04
    1. Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 UWG verankert sind, können Ansprüche aus dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa Urteil vom 24.03.2005, I ZR 131/02 "Handtuchklemmen", soweit ersichtlich, noch nicht veröffentlicht; BGH, Urteil vom 28.11.2004, GRUR 2005, 166, 167 = WRP 2005, 88 ff. "Puppenausstattungen"; BGH, Urteil vom 15.07.2004, GRUR 2004, 941, 943 = WRP 2004, 1498 "Metallbett", jeweils m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 24.03.2005, I ZR 131/02 "Handtuchklemmen"; BGH, GRUR 2002, 275, 276 = WRP 2002, 207 "Noppenbahnen"; BGH, GRUR 2003, 359, 360 "Pflegebett"; BGH, WRP 2002, 1054, 1056 "Bremszangen" und BGH, GRUR 2002, 86, 89 f. "Laubhefter", jeweils m.w.N.).

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99

    Bremszangen

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04
    Das ist der Fall, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 24.03.2005, I ZR 131/02 "Handtuchklemmen"; BGH, GRUR 2002, 275, 276 = WRP 2002, 207 "Noppenbahnen"; BGH, GRUR 2003, 359, 360 "Pflegebett"; BGH, WRP 2002, 1054, 1056 "Bremszangen" und BGH, GRUR 2002, 86, 89 f. "Laubhefter", jeweils m.w.N.).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je stärker der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Umstände, welche die Herbeiführung einer betrieblichen Herkunftsverwechslung als vermeidbar einordnen lassen (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. etwa BGH, WRP 2002, 1058, 1062 "Blendsegel" und BGH WRP 2002, 1054, 1056 "Bremszangen" m.w.N.).

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04
    Das ist der Fall, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 24.03.2005, I ZR 131/02 "Handtuchklemmen"; BGH, GRUR 2002, 275, 276 = WRP 2002, 207 "Noppenbahnen"; BGH, GRUR 2003, 359, 360 "Pflegebett"; BGH, WRP 2002, 1054, 1056 "Bremszangen" und BGH, GRUR 2002, 86, 89 f. "Laubhefter", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04
    Das ist der Fall, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 24.03.2005, I ZR 131/02 "Handtuchklemmen"; BGH, GRUR 2002, 275, 276 = WRP 2002, 207 "Noppenbahnen"; BGH, GRUR 2003, 359, 360 "Pflegebett"; BGH, WRP 2002, 1054, 1056 "Bremszangen" und BGH, GRUR 2002, 86, 89 f. "Laubhefter", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04
    Das ist der Fall, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 24.03.2005, I ZR 131/02 "Handtuchklemmen"; BGH, GRUR 2002, 275, 276 = WRP 2002, 207 "Noppenbahnen"; BGH, GRUR 2003, 359, 360 "Pflegebett"; BGH, WRP 2002, 1054, 1056 "Bremszangen" und BGH, GRUR 2002, 86, 89 f. "Laubhefter", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04
    Derjenige Verbraucher, der ein Kosmetikgeschäft oder aber die Kosmetikabteilung eines Kaufhauses aufsucht, möchte in erster Linie Kosmetika erwerben, achtet auf das konkrete Kosmetikangebot, das ihm gemacht wird, und kann im Zeitpunkt der Kaufentscheidung, auf den es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend ankommt (BGH, GRUR 2005, 349, 352 "Klemmbausteine III") einer Herkunftstäuschung schlechterdings nicht unterliegen.
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04
    1. Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 UWG verankert sind, können Ansprüche aus dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa Urteil vom 24.03.2005, I ZR 131/02 "Handtuchklemmen", soweit ersichtlich, noch nicht veröffentlicht; BGH, Urteil vom 28.11.2004, GRUR 2005, 166, 167 = WRP 2005, 88 ff. "Puppenausstattungen"; BGH, Urteil vom 15.07.2004, GRUR 2004, 941, 943 = WRP 2004, 1498 "Metallbett", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04
    1. Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 UWG verankert sind, können Ansprüche aus dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa Urteil vom 24.03.2005, I ZR 131/02 "Handtuchklemmen", soweit ersichtlich, noch nicht veröffentlicht; BGH, Urteil vom 28.11.2004, GRUR 2005, 166, 167 = WRP 2005, 88 ff. "Puppenausstattungen"; BGH, Urteil vom 15.07.2004, GRUR 2004, 941, 943 = WRP 2004, 1498 "Metallbett", jeweils m.w.N.).
  • LG Köln, 16.12.2004 - 31 O 562/04

    Lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs eines Beauty-Trolleys; Täuschung

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.12.2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 562/04 - geändert.
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2005 - 6 U 226/04
    Der Grad der wettbewerblichen Eigenart eines Erzeugnisses kann darüber hinaus durch seine tatsächliche Bekanntheit im Verkehr verstärkt werden (vgl. BGH, a.a.O. "Handtuchklemmen" unter Hinweis auf BGH, GRUR 2001, 251, 253 = WRP 2001, 153 "Messerkennzeichnung").
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2005 - L 6 U 226/04   

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https://dejure.org/2005,98496
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2005 - L 6 U 226/04 (https://dejure.org/2005,98496)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.10.2005 - L 6 U 226/04 (https://dejure.org/2005,98496)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - L 6 U 226/04 (https://dejure.org/2005,98496)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2005 - L 6 U 226/04
    Dazu ist erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, d.h., es muss eine sachliche Verbindung mit der versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R).

    Denn zum einen gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach ein Außendienstmitarbeiter, der über seine Arbeitszeit frei entscheiden kann, stets zu geschäftlichen Zwecken unterwegs ist (vgl BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2005 - L 6 U 226/04
    Bewiesen ist eine Tatsache bei einem so hohen Wahrscheinlichkeitsgrad, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch mehr zweifelt (vgl BSGE 32, 203, 207; BGHZ 53, 245, 256).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2005 - L 6 U 226/04
    Bewiesen ist eine Tatsache bei einem so hohen Wahrscheinlichkeitsgrad, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch mehr zweifelt (vgl BSGE 32, 203, 207; BGHZ 53, 245, 256).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2005 - L 6 U 226/04
    Die versicherte Tätigkeit muss voll, dh mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen sein (BSGE 58, 80, 82 f.).
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