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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05   

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https://dejure.org/2006,4538
OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05 (https://dejure.org/2006,4538)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.07.2006 - 6 U 227/05 (https://dejure.org/2006,4538)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 6 U 227/05 (https://dejure.org/2006,4538)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 28, 30 EG-Vertrag

  • Judicialis

    UrhG § 17; ; UrhG § 97; ; EGV Art. 28

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 28; UrhG § 17 § 97
    "Nachbildungen von Le-Corbusier- Möbeln"; Präsentation von in Italien legal hergestellten Nachbildungen in der Lounge einer Kunsthalle in Deutschland, wo die Originale urheberrechtlich geschützt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 1
  • ZUM 2006, 933
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 30.04.1993 - 5 U 2548/91

    Verletzung des Urheberrechts an Le Corbusier-Möbeln

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05
    Dass diese Möbelmodelle wegen ihrer Gestaltungshöhe Urheberrechtsschutz genießen, ist bereits wiederholt entschieden worden (OLG Frankfurt am Main, GRUR 1998, 302, 303; OLG Frankfurt am Main GRUR 1993, 116, KG GRUR 1996, 968, 969).

    Inverkehrbringen ist jede Handlung, durch die das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes aus der internen Betriebssphäre der allgemeinen Öffentlichkeit zugeführt werden (BGH GRUR 1991, 316, 317 - Einzelangebot; KG GRUR 1996, 968, 969; Dreyer/Schulze, Urheberrechtsgesetz 2. Aufl. § 17 Rdn. 15; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht 2. Aufl. § 17 Rdn. 12).

    Das Kammergericht hat, wie die Klägerin zu Recht geltend macht, in Anwendung dieser Grundsätze in der Aufstellung von Nachbildungen der LC-Möbel in Wohnräumen für Hotelgäste eine Verletzung des Rechts zur Verbreitung der betreffenden Möbelkunstwerke gesehen (KG GRUR 1996, 968, 970).

  • OLG Frankfurt, 19.06.1992 - 6 U 219/60

    Le Corbusier-Möbel / Le Corbusier Möbel

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05
    Dass diese Möbelmodelle wegen ihrer Gestaltungshöhe Urheberrechtsschutz genießen, ist bereits wiederholt entschieden worden (OLG Frankfurt am Main, GRUR 1998, 302, 303; OLG Frankfurt am Main GRUR 1993, 116, KG GRUR 1996, 968, 969).

    Die Klägerin kann sich gemäß Art. 3 und 5 RBÜ auf die deutschen Rechtsvorschriften berufen, auch wenn sie die Möbel in Italien produziert (dazu OLG Frankfurt, GRUR 1993, 116 ff.).

  • OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03

    Bauhaus aus Italien

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05
    Im Hinblick darauf hat das Landgericht auch zu Recht hier einen Sachverhalt gesehen, der dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 7. Juli 2004 (GRUR-RR 2005, 41 ff.) zugrunde liegenden Fall nicht vergleichbar ist und von der vom Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Rechtsfrage, ob das Verbot einer Werbung in Deutschland für einen im Ausland abzuwickelnden Verkauf von dort rechtskonformen, in Deutschland rechtsverletzenden Waren mit Art. 28, 30 EG-Vertrag vereinbar ist, nicht betroffen wird.
  • OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02

    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05
    Dass die Klägerin das alleinige Recht zur Verbreitung dieser Möbelmodelle hat, ergibt sich aus einer entsprechenden Auslegung der Regelung in Artikel 1 des als Anlage K1 vorgelegten, von ihr unter Anderem mit der G. M. D. geschlossenen Vertrages vom 20. November 2002, in der ihr das "droit exclusif de fabriquer, de vendre, dans le monde entier" unter Anderem für die Möbelmodelle M. X eingeräumt worden ist (vgl. dazu die Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. November 2003 - 11 U 55/02, Umdruck S. 5 ff., Bl. 80 ff. d.A., zur Auslegung einer entsprechenden Klausel).
  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 21/89

    "Einzelangebot"; Begriff des "der Öffentlichkeit anbieten"

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05
    Inverkehrbringen ist jede Handlung, durch die das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes aus der internen Betriebssphäre der allgemeinen Öffentlichkeit zugeführt werden (BGH GRUR 1991, 316, 317 - Einzelangebot; KG GRUR 1996, 968, 969; Dreyer/Schulze, Urheberrechtsgesetz 2. Aufl. § 17 Rdn. 15; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht 2. Aufl. § 17 Rdn. 12).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05

    Einordnung von Möbeln als Werke der angewandten Kunst ; Nachbildung von

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05
    Die Berufungen der Beklagten und ihrer Streithelferin gegen das am 23. November 2005 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 268/05 - werden zurückgewiesen.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 148/06

    Urheberrechtlich relevante Verbreitung durch Aufstellen von Nachbildungen von

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten und ihrer Streithelferin hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Köln GRUR-RR 2007, 1).
  • LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 582/07

    Fotos als Wanddekoration in einer Gaststätte

    Nach bisheriger gesicherter Rechtsprechung erforderte ein Inverkehrbringen, dass das Original oder Vervielfältigungsstücke aus der internen Betriebssphäre durch Überlassung des Eigentums oder des Besitzes der Öffentlichkeit zugeführt wurden (Dreier/ Schulze , a.a.O., § 17 Rn. 15; BGH GRUR 2007, 51 m.w.N. - Le Corbusier Möbel; OLG Köln GRUR-RR 2007, 1).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG Köln vom 07.07.2006 (GRUR-RR 2007, 1; vorgehend Kammer, 28 O 268/05).

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OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05 (https://dejure.org/2006,1390)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.11.2006 - 6 U 227/05 (https://dejure.org/2006,1390)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. November 2006 - 6 U 227/05 (https://dejure.org/2006,1390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • markenmagazin:recht

    Heute zahlt Deutschland keine MwSt. - Alle Produkte dadurch 16 % billiger!

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Darlegungslast für Normalpreis bei Werbung mit Preisnachlass; Umfang des Unterlassungsanspruchs bei Werbung mit Preisvorteil für "alle Produkte"; Konkretisierung des Verbotsausspruchs bei der Werbung mit herabgesetzten Preisen bezüglich der Frist einer ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer irreführenden Werbung mit einer Preisgegenüberstellung; Angabe eines überhöhten Preises zur Vortäuschung einer Preissenkung; Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung mit dem Slogan "Heute zahlt Deutschland keine MwSt - Alle Produkte dadurch 16 % billiger!"; ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 4; ; UWG § 5 Abs. 4 Satz 1; ; UWG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 5 Abs. 1 § 5 Abs. 4
    Irreführende Werbung mit herabgesetzten Preisen - vorherige Erhöhung der Ausgangspreise; Beweis- und Darlegungslast

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Heute zahlt Deutschland keine MwSt"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Media Markt Mannheim wegen irreführender Werbung verurteilt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Werbung mit prozentualem Abschlag von "Mondpreis" ist irreführende Werbung

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Erhöhung vor Rabatt ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Sie zahlen keine MWSt"-Werbung wettbewerbswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Media Markt Mannheim wegen irreführender Werbung verurteilt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94

    Setpreis - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05
    a) Bereits unter der Geltung des bis zum 07.07.2004 geltenden UWG entsprach es der Rechtsprechung des BGH, dass die Werbung mit einer Preisgegenüberstellung u.a. dann als irreführend anzusehen ist, wenn dem aktuell beworbenen Preis ein anderer gegenübergestellt wird, der nicht, nicht ernsthaft oder nicht längere Zeit oder nicht in letzter Zeit verlangt worden ist, oder wenn ein überhöhter Preis angesetzt ist, um eine Preissenkung vortäuschen zu können (BGH GRUR 1996, 796, 798 - Setpreis).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05
    Bislang war das vielfach mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil die Geltendmachung des Anspruchs genaue Informationen über den dem jetzt beworbenen Preis gegenübergestellten Preis voraussetzte, die nicht oder nur mit großem Aufwand zu erlangen waren, und die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Gläubiger lag (vgl. BGH GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise?).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05
    Dagegen kann die Klägerin keine Feststellung der Schadensersatzverpflichtung in der von ihr beantragten umfassenden Form verlangen (vgl. BGH GRUR 2003, 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 U 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Kein Bestreiten mit Nichtwissen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05
    Der Senat hat in seinem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Beschluss (6 U 228/05) die Auffassung vertreten, ein Verbot komme nur bezüglich der Warenart oder Warenarten in Betracht, für die der Nachweis erbracht sei, dass der Ausgangspreis kurz zuvor erhöht worden war.
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05
    Schon in der Vergangenheit wurde hiervon jedoch eine Ausnahme für den Fall gemacht, dass es um einen eigenen Preis des Unternehmens ging (vgl. BGH GRUR 1975, 78, 79 - Preisgegenüberstellung).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07

    Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen

    Die Verbraucher hätten allen Grund, den Angaben der Beklagten zu misstrauen, nachdem in einem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe (WRP 2007, 819 - K 10) nachgewiesen worden sei, dass die dortige Beklagte ihren angeblichen Rabatt im Zuge der gleich gelagerten Vorjahresaktion mit falschem Ausgangspreis hinterlegt gehabt habe.
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