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   OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12   

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OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12 (https://dejure.org/2013,23075)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2013 - 6 U 227/12 (https://dejure.org/2013,23075)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2013 - 6 U 227/12 (https://dejure.org/2013,23075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 2 UWG
    Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung; Dringlichkeit für weiteren Eilantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung; Dringlichkeit für weiteren Eilantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Rechtsschutzbedürfnis für einen Unterlassungstitel bei kerngleicher Zuwiderhandlung; Dringlichkeit für eine erneute Unterlassungsverfügung wegen eines neuen Verhaltens des Unterlassungsschuldners

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeit für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 277
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 25.10.2013 - 6 U 226/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Waren in Zeitungsanzeigen ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Dem Begehren der Antragstellerin steht nicht der Einwand doppelter Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) entgegen, weil sie bereits in einem anderen Eilverfahren vor der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (3/8 O 94/12 = Senat 6 U 226/12) gegen Zeitungs- und Internetanzeigen aus der damaligen Werbekampagne der Antragsgegnerin vorgegangen ist.

    Bei der mit dem Eilantrag zu 2.) angegriffenen I-Phone App der "..." (Anlage K 2) ist im Vergleich zu der im Parallelverfahren angegriffenen Zeitungsanzeige lediglich die sog. "Subline" geringfügig umformuliert worden ( "Sparen Sie bis zu 120 EUR jährlich bei Z" (Anlage K 1 - 6 U 226/12) - "Bei Z bis zu 120 EUR/Jahr sparen" (Anlage K 2 - 6 U 227/12).

    Zum einen hat die Antragsgegnerin nicht glaubhaft gemacht, dass die Antragstellerin schon bei Einleitung des ersten Eilverfahrens (6 U 226/12) Kenntnis auch von den hier angegriffenen Verletzungshandlungen hatte.

    Allein der Umstand, dass die hier und in dem Eilverfahren 6 U 226/12 angegriffenen Verletzungshandlungen Teil ein und derselben Werbekampagne gewesen sind, legt eine Kenntnis oder eine grob fahrlässige Unkenntnis der Antragstellerin nicht in einem Maße nahe, dass eine weitere Glaubhaftmachung durch die Antragsgegnerin entbehrlich wäre.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Gründe der Senatsurteile vom 6. Dezember 2012 (6 U 144/12) und vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren (6 U 226/12) verwiesen.

    Wie der Senat in der Entscheidung im Parallelverfahren 6 U 226/12 ausführlich begründet hat, erwartet der angesprochene Verkehr bei einer solchen Werbeaussage, dass er im Fall eines Tarifwechsels zur Antragsgegnerin regelmäßig die oben genannten jährlichen Beträge einsparen kann.

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Die Antragstellerin hat ihre Unterlassungsanträge in beiden Eilverfahren jeweils auf die Werbeanzeigen bezogen und somit jeweils die konkrete Verletzungsform zum Streitgegenstand gemacht, so dass dem hiesigen Eilverfahren andere Streitgegenstände zugrunde liegen (BGH GRUR 2011, 742 Tz. 17 - Leistungspakete im Preisvergleich; BGH v. 13.09.2012 Az: I ZR 230/11, Tz. 24 - Biomineralwasser).

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Unterlassungstitel fehlt, wenn ein Gläubiger sein Begehren auch mit Hilfe des in einem vorausgegangenen Verfahren erstrittenen Titels hätte erreichen können, es sei denn, dass im Hinblick auf die Unterschiede der jeweils beanstandeten Werbeanzeigen der Ausgang eines Zwangsvollstreckungsverfahrens ungewiss ist bzw. dass eine Verjährung der wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegen den neuerlichen Verstoß droht (BGH GRUR 2011, 742 Tz. 20 - Leistungspakete im Preisvergleich).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Auf die Ausführungen des BGH in der Entscheidung vom 22.4.2009 (GRUR 2009 1180 - 0, 00 Grundgebühr) kann sich die Antragstellerin ebenfalls nicht berufen, denn der BGH hat sich dort mit der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses bei einem Wechsel des Werbemediums nicht beschäftigt.
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Die Antragstellerin hat ihre Unterlassungsanträge in beiden Eilverfahren jeweils auf die Werbeanzeigen bezogen und somit jeweils die konkrete Verletzungsform zum Streitgegenstand gemacht, so dass dem hiesigen Eilverfahren andere Streitgegenstände zugrunde liegen (BGH GRUR 2011, 742 Tz. 17 - Leistungspakete im Preisvergleich; BGH v. 13.09.2012 Az: I ZR 230/11, Tz. 24 - Biomineralwasser).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Das schutzwürdige Interesse des Verletzten an einer erneuten gerichtlichen Inanspruchnahme wird schon dann bejaht, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verletzer in Verkennung des tatsächlichen Verbotsumfangs eine kerngleiche Zuwiderhandlung in Abrede stellt oder wenn der Antragsteller dies zumindest ernsthaft befürchten muss (Senat vom 12.11.1996 - 6 W 145/06 = WRP 1997, 51).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11

    Rechtsschutzbedürfnis für weiteren Unterlassungstitel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Die Antragstellerin war durch den bereits erwirkten Titel hinreichend geschützt und musste das Gericht nicht nochmals "unnütz" in Anspruch nehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2012, 404).
  • KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21

    Copyright-Inkasso - Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeitsvermutung für den

    Die Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 1 UWG ist daher nicht schon widerlegt, wenn der Antragsteller ein bereits in der Vergangenheit gegen den Antragsgegner eingeleitetes Eilverfahren nicht dazu genutzt hat, sein Unterlassungsbegehren in zulässig-abstrahierender Weise auch auf solche Verletzungshandlungen zu erstrecken, die er später zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens macht (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12).(Rn.39).

    Im Eilverfahren ist insoweit kein allzu strenger Maßstab anzulegen (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12, Rn. 6, juris).

    Fehlt dem Antragsteller - wie hier - nicht schon das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchsetzung eines weiteren Unterlassungsanspruchs, ist er auch nicht gehindert, in verschiedenen Eilverfahren jeweils verschiedene konkrete Verletzungsformen zu beanstanden (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12, Rn. 17, juris).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 65/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Kontaktaufnahme eines Kundenbetreuers eines

    Zwar ist von dem Grundsatz auszugehen, dass einer Klage wegen einer Verletzungsform, die mit einer bereits verbotenen Verletzungsform kerngleich ist, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12 Rn. 2.23g; BGH, GRUR 2011, 742 - Leistungspakete im Preisvergleich; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 09966).

    So ist etwa die Einleitung eines weiteren Erkenntnisverfahrens unzulässig, wenn ein Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO möglich wäre (OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 09966).

    Damit hätte sie der Verfügungsklägerin den Weg zu einem prozessual gleich sicheren Weg der Anspruchsdurchsetzung gewiesen, der der Verfügungsklägerin bei entsprechend verbindlicher Zusage auch zumutbar gewesen wäre (vgl. zur Berücksichtigung derartigen vorgerichtlichen Verhaltens OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 09966).

  • OLG Köln, 14.01.2021 - 15 U 60/20

    Parallelentscheidung zu OLG Köln 15 U 61/20 v. 14.01.2021

    Zwar fehlt in der Tat im Grundsatz das Rechtschutzbedürfnis für ein weiteres Unterlassungsbegehren und einen -titel, wenn über die Rechtsfigur der sog. Kerngleichheit auch der weitere Verstoß problemlos über den bereits vorhandenen Titel geahndet werden kann (OLG Dresden v. 01.06.2018 - 4 U 217/18, NJW-RR 2018, 1196 Rn. 8 f.; OLG Frankfurt a.M. v. 26.04.2012 - 6 U 2/11, GRUR-RR 2012, 404; v. 14.03.2013 - 6 U 227/12, BeckRS 2013, 9906; für Lösung über eingeschränkte Rechtskraft des Erstverfahrens Feddersen , in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap 57 Rn. 16 b/c m.w.N.; weiter nur bei unklarem Titel OLG Köln v. 24.08.2012 - 6 U 72/12, BeckRS 2012, 19761).

    Zudem wird man aber jedenfalls in Eilverfahren ohnehin großzügigere Maßstäbe anlegen müssen, wenn nur die ernsthafte Befürchtung besteht, dass sich der Schuldner auf eine fehlende Kerngleichheit berufen könnte (OLG Frankfurt a.M. v. 12.11.1996 - 6 W 145/96, NJWE-WettbR 1997, 59, v. 14.03.2013 - 6 U 227/12, BeckRS 2013, 9906).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 6 U 38/20

    Zur Auslegung von Art. 2 Abs. 2 lit. g) VO (EU) 609/2013 (Definition:

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann dem Antragsteller in einem solchen Fall das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung eines weiteren Eilverfahrens nicht abgesprochen werden ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.11.2017 - 6 U 121/17 - Rn 2 , juris m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.3.2013 - 6 U 227/12 , Rn 6 , juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 - Rn 3, juris).
  • LG Bonn, 30.09.2016 - 1 O 155/16

    Wiederholte einstweilige Verfügung, Rechtschutzbedürfnis

    Zwar fehlt einem Verfügungsklägers grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte einstweilige Verfügung, wenn er bereits über einen Vollstreckungstitel, sei es in Form einer einstweiligen Verfügung oder in Form eines Hauptsachetitels, verfügt (vgl. - für Unterlassungstitel - OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2013 - 6 U 227/12 = GRUR-RR 2014, 277f. (Ls.) ; OLG Köln, Urteil vom 24.08.2012 - 6 U 72/12 = GRUR-RR 2013, 148 (Ls.); OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.1009 - 6 W 145/96 = NJWE-WettbR 1997, 59; Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 12 UWG Rd.2.16).

    Diese Erwägungen gelten erst Recht in Anbetracht des Umstandes, dass die zu wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstiteln formulierte Theorie, dass eine Zwangsvollstreckung hieraus nicht nur bei einem Verstoß gegen die titulierte Unterlassungsverpflichtung, sondern zusätzlich auch bei kerngleichen Verstößen zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2013, aaO. (Ls. 2.); Köhler/Bornkamm, aaO., § 12 UWG Rd.6.4), im vorliegenden Fall keine Anwendung findet.

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2015 - 2 U 4/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Zurückweisung der Kündigung eines Telefonanschlusses

    Zwar trifft es im rechtlichen Ausgangspunkt zu, dass der Klage wegen einer Verletzungsform, die mit einer bereits verbotenen Verletzungsform kerngleich ist, das Rechtsschutzbedürfnis abzusprechen ist (Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 2.23g; BGH, GRUR 2011, 742 - Leistungspakete im Preisvergleich; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 09966).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2015 - 15 U 15/15

    Umfang der Rechtskraft eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels

    Aus einem Unterlassungsurteil können, wie bereits ausgeführt wurde, auch solche Verstöße gegen das verhängte Verbot vollstreckt werden, die den Kern der Verbotsform unberührt lassen, weshalb einer Klage wegen einer Verletzungsform, die mit der bereits verbotenen Handlung kerngleich ist, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BGH GRUR 2011, 742, 744 Tz. 20 - Leistungspakete im Preisvergleich; OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2013, 09966; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rdnr. 2.23 g).
  • OLG Köln, 05.04.2018 - 6 W 32/18

    Zweite einstweilige Verfügung statthaft bei Zweifeln zum Kernbereich der ersten

    (vgl. BGH Urt. v. 7.4.2011 - I ZR 34/09 - Leistungspakete im Preisvergleich, juris, Rn. 20; für die Zulässigkeit der parallelen Geltendmachung von Ordnungsmittelverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren: OLG Frankfurt aM, WRP 2018, 361; OLG Frankfurt aM, Urt. v. 14.3.2013 - 6 U 227/12 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.1992 - 2 U 149/92 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 11/22

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung

    Ist trotz eines bestehenden Unterlassungstitels wegen einer ähnlichen Verletzungshandlung unklar, ob diese vom Titel erfasst wird, besteht, wenn ein erfolgreiches Vorgehen gegen die nunmehr beanstandete Verletzungshandlung im Vollstreckungsverfahren ungewiss ist und eine Anspruchsverjährung droht, ein Rechtsschutzbedürfnis (BGH WRP 2011, 873 Rn 20 - Leistungspakete im Preisvergleich; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2020, 167 Rn 15) ferner dann, wenn der Schuldner in Verkennung des Verbotsumfangs eine Zuwiderhandlung abstreitet oder der Gläubiger dies zumindest befürchten muss ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.3.2013 - 6 U 227/12 = BeckRS 2013, 9966).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 6 U 121/17

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; Kostenentscheidung bei

    Das Landgericht hat auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (vgl. WRP 2014, 101 [OLG Hamburg 23.10.2013 - 4 W 100/13] m.w.N.) mit zutreffender Begründung angenommen, dass zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis gegeben war, obwohl der angegriffene Werbespot in den Kernbereich einer bereits bestehenden Verbotsverfügung (Tenor zu 2. der Beschlussverfügung vom 5.10.2016 - 3/6 O 75/16, LG Frankfurt a. M.) fiel.
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