Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 6 U 228/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Irreführung durch Alleinstellungsbehauptung - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
"Schneller kann keiner" ist keine irreführende Werbeaussage eines Telefonanbieters
- kanzlei.biz
Werbeaussage "Schneller kann keiner" nicht irreführend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Zulässigkeit eines erneuten Eilantrags nach rechtskräftiger Zurückweisung eines bereits zuvor gestellten Antrags - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Schneller kann keiner"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lexea.de (Kurzinformation)
Werbung mit Aussage "Schneller kann keiner" ist zulässig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Slogan "Schneller kann keiner" durch Mobilfunkanbieter keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung sondern lediglich zulässige Spitzenstellungsbehauptung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Werbeaussage Schneller kann keiner
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Werbung mit Superlativen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines erneuten Eilantrags nach rechtskräftiger Zurückweisung eines bereits zuvor gestellten Antrags
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Schneller kann keiner" - Mobilfunkanbieter streiten um Reklame mit der Geschwindigkeit der Datenübertragung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeaussage "Schneller kann keiner" im Telekommunikationsbereich nicht irreführend
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Zulässige Werbung mit "Schneller kann keiner"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bewerbung eines Mobilfunkangebotes mit Aussage Schneller kann keiner ist nicht Alleinstellung
Besprechungen u.ä.
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
Marketing: Darf ein Mobilfunkanbieter mit "Schneller kann keiner" werben?
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.09.2013 - 10 O 104/13
- OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 6 U 228/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 159
- MMR 2014, 467
- K&R 2014, 279
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 07.05.2018 - W (Kart) 2/18 Daraus folgt, dass dann, wenn - wie vorliegend der Fall - Verfügungsanspruch und/oder Verfügungsgrund rechtskräftig mangels schlüssigen Sachvortrags hierzu abgelehnt sind, ein erneuter Eilantrag nicht auf dieselben Gesichtspunkte gestützt werden kann, die in der vorangegangenen Entscheidung zur Begründung des Verfügungsbegehrens nicht als ausreichend angesehen worden sind (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Januar 2014, 6 U 228/13 - Schneller kann keiner, Rn. 3 bei juris;… MüKoZPO/Drescher, vor § 916 Rn. 31;… § 922 Rn. 27;… Musielak/Voit, § 922 ZPO Rn. 11).
- OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20 Soweit Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich insoweit der beschränkten materiellen Rechtskraft fähig sind, als eine Antragswiederholung bei unveränderten Verhältnissen, d.h. bei unverändertem Sachvortrag und unveränderten Mitteln der Glaubhaftmachung, in der Regel unzulässig ist (vgl. BGH…, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04, Rn. 10 bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.2014, 6 U 228/13 - Schneller kann keiner , Rn. 3 bei juris;… Urteil vom 15.08.2013, 6 U 122/13 , Rn. 3 bei juris;… Urteil vom 14.07.2005, 16 U 23/05 , Rn. 38 bei juris;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 916 Rn. 13 m.w.N.), liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
- OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 U 97/21
Zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Geschäftsführer im Wege der actio …
Bei unveränderten Verhältnissen ist daher eine Antragswiederholung in der Regel unzulässig (OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.01.2014 - 6 U 228/13 - Rn. 3).