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   OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00   

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https://dejure.org/2001,7758
OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00 (https://dejure.org/2001,7758)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.09.2001 - 6 U 229/00 (https://dejure.org/2001,7758)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. September 2001 - 6 U 229/00 (https://dejure.org/2001,7758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung; Erledigung der Hauptsache; Weiter Erledigungsbegriff; Materiell-rechtliche Erledigung; Erledigungszeitpunkt

  • Judicialis

    ZPO § 711; ; ZPO § ... 713; ; ZPO § 269; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 261 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; GesO § 10 Abs. 2; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ab welchem Zeitpunkt die prozessuale Erledigung der Hauptsache (frühestens) eintreten kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1042
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00
    Die Zustellung ist deshalb - bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Anfechtungsfrist (20. November 1999) noch "demnächst" im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO erfolgt, was gemäß dieser Vorschrift die Wahrung der Anfechtungsfrist bewirkte (vgl. BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 2, Fristwahrung 1).

    Eine solche inkongruente Deckung, die die Gemeinschuldnerin dem Beklagten gewährte, ist Indiz für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Gemeinschuldnerin gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO (st. Rspr.: BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1, Benachteiligungsabsicht 3, 4 und 5, 7 und 8; BGH, ZIP 1997, 513).

  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97

    Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00
    Eine solche inkongruente Deckung, die die Gemeinschuldnerin dem Beklagten gewährte, ist Indiz für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Gemeinschuldnerin gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO (st. Rspr.: BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1, Benachteiligungsabsicht 3, 4 und 5, 7 und 8; BGH, ZIP 1997, 513).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95

    Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00
    Eine solche inkongruente Deckung, die die Gemeinschuldnerin dem Beklagten gewährte, ist Indiz für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Gemeinschuldnerin gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO (st. Rspr.: BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1, Benachteiligungsabsicht 3, 4 und 5, 7 und 8; BGH, ZIP 1997, 513).
  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung

    In der Gesetzesbegründung wird hierauf zwar ausdrücklich abgestellt (BT-Drucks. 14/4722, S. 81), weil nach Auffassung des Bundesgerichtshofs die Änderung der Klage auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung nur dann begründet ist, wenn das erledigende Ereignis nach Rechtshängigkeit eingetreten ist (BGH, Urt. v. 15.01.1982 - V ZR 50/81, BGHZ 83, 12 = NJW 1982, 1598 f.; a.A. OLG Naumburg, Urt. v. 12.09.2001 - 6 U 229/00, FamRZ 2002, 1042 f.).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22

    Vergabeverfahren abgeschlossen: Kein Vergaberechtsschutz mehr!

    Während der Bundesgerichtshof seit der vorzitierten Entscheidung für eine einseitige Erledigungserklärung erst nach Rechtshängigkeit Raum sieht, wird in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur ein sogenannter weiter Erledigungsbegriff vertreten, der Anhängigkeit genügen lässt (so die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung OLG Naumburg, Urteil vom 12. September 2001, 6 U 299/00, BeckRS 2001, 30204469, Schulze in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, ZPO § 91a Rn. 93).
  • OLG Naumburg, 26.10.2021 - 4 W 16/21
    Eine prozessuale Erledigung kann auch schon dann eintreten, wenn das den Klageanspruch materiell-rechtlich erledigende Ereignis zwischen Anhängigkeit der Klage und Rechtshängigkeit der Streitsache eintritt (vgl. nur OLG Naumburg Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Naumburg Urteil vom 12. September 2001 -6 U 229/00- zitiert nach Juris).
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