Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.09.2014 - I-6 U 23/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55266
OLG Köln, 05.09.2014 - I-6 U 23/14 (https://dejure.org/2014,55266)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2014 - I-6 U 23/14 (https://dejure.org/2014,55266)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2014 - I-6 U 23/14 (https://dejure.org/2014,55266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,55266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • reise-recht-wiki.de

    Wirksamkeit einer Vorleistungspflicht des Fluggastes

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht und einer Vorfälligkeitsentschädigung in den AGB einer deutschen Luftfahrtgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 6 U 23/14
    bb) Aber selbst dann, wenn hier die §§ 641, 646 BGB als maßgebliches Leitbild zugrunde gelegt würden, beruht das Abweichen von diesem Leitbild jedenfalls auf sachlichen Gründen, was eine Vorleistungspflicht beim Werkvertrag auch nach der Rechtsprechung des BGH rechtfertigen kann (s. BGH NJW 2010, 1449, juris-Tz. 24, 28 ff.).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 6 U 23/14
    Ausgangspunkt für die Interessenabwägung sind § 641 Abs. 1 BGB und § 320 BGB, denen jeweils eine Leitbildfunktion zukommt (s BGH NJW 2013, 1431, juris-Tz. 24, 25).
  • LG Köln, 08.01.2014 - 26 O 253/13

    Klausel über eine vollständige Vorleistungspflicht des Kunden bei Buchung von

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 6 U 23/14
    Die Berufung des Klägers gegen das am 08.01.2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 253/13 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 6 U 23/14
    aa) Ob der Fluggastbeförderungsvertrag ein Werkvertrag ist (so BGH WM 1974, 396, juris-Tz. 20, 21; ebenso Palandt-Sprau, BGB, 73. Aufl., vor § 631 Rn. 17a, 17d, 17e) oder ein Vertrag sui generis mit Elementen des Werkvertrags, kann dahinstehen, da in jedem Fall hier nicht auf §§ 641, 646 BGB als gesetzliches Leitbild abgestellt werden kann, weil die der Vorleistungspflicht im Werkvertragsrecht zugrunde liegenden Erwägungen bei der Fluggastbeförderung gerade nicht greifen.
  • OLG Celle, 18.12.2014 - 13 U 19/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Bezahlung des vollen Flugpreises bei Buchung des

    (2) Soweit der Luftbeförderungsvertrag als Werkvertrag Besonderheiten aufweist, weil dem Beförderungsunternehmen aus der Natur der Sache kein Unternehmerpfandrecht oder ein anderes Sicherungsmittel zur Verfügung steht, ändert dies an der Leitbildfunktion des § 641 Abs. 1 Satz 1 BGB nichts (a. A. OLG Köln, Urteil vom 5. September 2014 - 6 U 23/14, II. 2. a) aa); nicht eindeutig OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 40).

    Das Oberlandesgericht Frankfurt (a. a. O., juris Rdnr. 46) stellt hingegen allgemein auf die bloße Möglichkeit ab, eine Fluginsolvenzversicherung abzuschließen, und berücksichtigt dies zu Gunsten des Klauselverwenders bei der Interessenabwägung (so auch OLG Köln, Urteil vom 5. September 2014, a. a. O., II. 2. b) bb)).

    Dieser Nachteil wird allerdings durch den Umstand ausgeglichen, dass der Kunde, wenn er früh bucht, zum einem den Vorteil hat, sich aus den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten die ihm genehme Leistung zu sichern (OLG Köln, Urteil vom 5. September 2014, a. a. O., II. 2. a) bb)).

    (5) Der Einwand der Beklagten, wegen der erheblichen Vorlaufkosten für den Erwerb von Start- und Landerechten etc. bestünden nur minimale Gewinnmargen, so dass sie nicht mit einem untragbaren Inkassorisiko belastet werden dürfte (so auch OLG Köln, Urteil vom 5. September 2014, a. a. O., II. 2. a) aa)), greift nicht durch.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht