Rechtsprechung
OLG Köln, 20.04.2012 - 6 U 233/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslösung einer Irreführungsgefahr durch den Vergleich mit einem marktwidrigen Grundversorgungstarif bzgl. der Werbung gegenuüber Verbrauchern aus dem Grundversorgungsgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 23.11.2011 - 30 O 51/11
- OLG Köln, 20.04.2012 - 6 U 233/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bonn, 23.11.2011 - 30 O 51/11
Auslobung einer Preisgarantie hinsichtlich Wettbewerbswidrigkeit und Irreführung …
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 6 U 233/11
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 23.11.2011 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 30 O 51/11 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 01.03.2012 - 6 U 233/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 26.10.2011 - 18 O 197/11
- OLG Oldenburg, 01.03.2012 - 6 U 233/11
- BGH, 18.09.2013 - I ZR 65/12
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15
Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung
Eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten, wenn sie wie hier absehbar nicht zu einem entscheidungserheblichen Erkenntnisgewinn führen kann (OLG Oldenburg, Beschluss vom 1.3.2012 - 6 U 233/11 [BeckRS 2014, 06054]; OLG Celle, Beschluss vom 27.7.2012 - 11 U 40/12 [BeckRS 2013, 09741]; OLG Koblenz…, Beschluss vom 30.1.2013 - 5 U 324/12 [juris, dort Rz. 27]). - OLG Zweibrücken, 23.06.2015 - 8 U 63/13
Erwerb einer Eigentumswohnung aufgrund einer Falschberatung über die finanziellen …
Allein der Wunsch des Klägers, dass eine solche stattfinden möge, stellt insoweit kein maßgebliches Kriterium dar, und eine Konstellation, in der die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Wahrung des Gebotes prozessualer Fairness erforderlich wäre (vgl. in diesem Zusammenhang etwa OLG Oldenburg, Beschluss vom 01. März 2012, Az.: 6 U 233/11, OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. November 2013, Az.: 18 U 1/13, und OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Dezember 2014, Az.: 9 U 145/14; jeweils abrufbar über "juris") liegt nicht vor.