Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.06.2014

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19009
OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13 (https://dejure.org/2014,19009)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.07.2014 - 6 U 236/13 (https://dejure.org/2014,19009)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - 6 U 236/13 (https://dejure.org/2014,19009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,19009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einer Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ohne Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung muss mögliche Sondertilgungen berücksichtigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Darlehensverträgen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klausel zur Vorfälligkeitsentschädigung in Darlehensverträgen kann unzulässig sein!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber Verbrauchern können gegen das Bereicherungsverbot verstoßen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gericht untersagt Sparkasse die Verwendung einer Klausel in Darlehensverträgen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 305, 307 Abs. 1, 2 Nr. 1, §§ 488, 490 Abs. 2 Satz 3
    Unwirksamkeit einer Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ohne Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unwirksame Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Darlehensverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sondertilgungsrechte verringern die Vorfälligkeitsentschädigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sondertilgungsrechte mindern Vorfälligkeitsentschädigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sparkasse darf Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Darlehensverträgen nicht weiter verwenden - Klausel verstößt gegen schadensersatzrechtlich anerkanntes Bereicherungsverbot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2383
  • BB 2014, 1921
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12

    Unzulässige Banken-AGB bzgl. Gebühr für Nachfrage (Nachforschung), Reklamation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13
    34 Die streitgegenständliche Klausel betrifft diese bei vorzeitiger Kündigung entstehende Vorfälligkeitsentschädigung und bezieht sich nicht auf Fälle einvernehmlicher Vertragsaufhebung, in denen ein vereinbartes Entgelt in gewisser Höhe gewissermaßen als "Preis" der Bank für den Abschluss des Aufhebungsvertrages anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt WM 2013, 1351).

    Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dient der Bezifferung der dem Kreditinstitut im Falle der vorzeitigen Beendigung eines Darlehensvertrages zustehenden Entschädigung (vgl. OLG Frankfurt WM 2013, 1351).

    35 Unabhängig davon, wie der Anspruch des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer nach § 490 Abs. 2 S. 3 BGB dogmatisch einzuordnen ist, sei es als ein darlehensvertraglicher modifizierter Vertragserfüllungsanspruch (so BGHZ 136, 161; Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 83 ff und das Landgericht in dem angefochtenen Urteil), also modifizierter Zinsanspruch (Jauernig-Berger, BGB,15. Aufl. 2014, § 490 Rz. 11), Aufopferungsentschädigung (MünchKomm-Berger, BGB, 6. Aufl. 2012, 3 490 Rz. 34) oder als ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch (so ausdrücklich OLG Frankfurt WM 2013, 1351; so wohl auch Palandt-Weidenkaff, BGB, 73. Aufl. 2014, § 490 Rz. 8), handelt es sich jedenfalls nicht um eine unmittelbar den Gegenstand des Darlehensvertrags betreffende Haupt- bzw. Gegenleistung oder betreffendes Entgelt (vgl. BGH NJW 1997, 2878; Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 86 f).

    36 Eine klauselhafte Regelung der Vorfälligkeitsentschädigung ist demzufolge gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB kontrollfähig und unterliegt gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB einer Inhaltskontrolle (vgl. Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 107; OLG Frankfurt WM 2013, 1351; BGH NJW-RR 1999, 842, in welcher Regelungen in AGB über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensbeendigung einer Prüfung nach dem AGBG unterzogen wurden).

  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13
    Die Verwendung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung begründet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BGH NJW-RR 2001, 485 m.w.N.).

    Ein Wegfall der Wiederholungsgefahr ist nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, deretwegen nach allgemeiner Erfahrung mit einer Wiederverwendung nicht gerechnet werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2001, 485 m.w.N.).

    Demgegenüber spricht es für das Fortbestehen der Wiederholungsgefahr, wenn der Verwender - wie im vorliegenden Fall - noch im Rechtsstreit die Zulässigkeit der von ihm benutzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verteidigt und nicht bereit ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (vgl. BGH NJW-RR 2001, 485 m.w.N.).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13
    35 Unabhängig davon, wie der Anspruch des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer nach § 490 Abs. 2 S. 3 BGB dogmatisch einzuordnen ist, sei es als ein darlehensvertraglicher modifizierter Vertragserfüllungsanspruch (so BGHZ 136, 161; Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 83 ff und das Landgericht in dem angefochtenen Urteil), also modifizierter Zinsanspruch (Jauernig-Berger, BGB,15. Aufl. 2014, § 490 Rz. 11), Aufopferungsentschädigung (MünchKomm-Berger, BGB, 6. Aufl. 2012, 3 490 Rz. 34) oder als ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch (so ausdrücklich OLG Frankfurt WM 2013, 1351; so wohl auch Palandt-Weidenkaff, BGB, 73. Aufl. 2014, § 490 Rz. 8), handelt es sich jedenfalls nicht um eine unmittelbar den Gegenstand des Darlehensvertrags betreffende Haupt- bzw. Gegenleistung oder betreffendes Entgelt (vgl. BGH NJW 1997, 2878; Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 86 f).

    Für die Berechnung dieses finanziellen Nachteils, der dem Darlehensgeber durch die spätere vorzeitige Ablösung eines Darlehens entsteht, gilt dabei nach ganz herrschender Meinung in der Rechtsprechung und im Schrifttum im Grundsatz dasselbe wie für die Berechnung des Nichterfüllungsschadens in Fällen eines anfänglichen Scheiterns des Darlehensvertrags durch Nichtabnahme des Kredits, also die Berechnung nach Schadensersatzgrundsätzen (vgl. BGHZ 136, 161; BGHZ 146, 5; MünchKomm-Berger, 6. Aufl., 2012, § 490 Rz. 34; Palandt-Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., 2014, § 490 Rz. 8; Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 90; Jauernig-Berger, BGB,15. Aufl. 2014, § 490 Rz. 11).

    Die Klausel verstößt mithin gegen das schadensersatzrechtlich anerkannte sog. Bereicherungsverbot, wonach der Anspruchsberechtigte keinen (finanziellen) Vorteil ziehen darf, d.h. er nicht mehr erlangen darf, als er bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung bekommen hätte; er darf nicht mehr als den Betrag verlangen, der seinem Interesse an der weiteren Durchführung des Darlehensvertrags entsprach (vgl. BGHZ 136, 161; BGH NJW 1997, 2878).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13
    35 Unabhängig davon, wie der Anspruch des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer nach § 490 Abs. 2 S. 3 BGB dogmatisch einzuordnen ist, sei es als ein darlehensvertraglicher modifizierter Vertragserfüllungsanspruch (so BGHZ 136, 161; Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 83 ff und das Landgericht in dem angefochtenen Urteil), also modifizierter Zinsanspruch (Jauernig-Berger, BGB,15. Aufl. 2014, § 490 Rz. 11), Aufopferungsentschädigung (MünchKomm-Berger, BGB, 6. Aufl. 2012, 3 490 Rz. 34) oder als ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch (so ausdrücklich OLG Frankfurt WM 2013, 1351; so wohl auch Palandt-Weidenkaff, BGB, 73. Aufl. 2014, § 490 Rz. 8), handelt es sich jedenfalls nicht um eine unmittelbar den Gegenstand des Darlehensvertrags betreffende Haupt- bzw. Gegenleistung oder betreffendes Entgelt (vgl. BGH NJW 1997, 2878; Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 86 f).

    Die Klausel verstößt mithin gegen das schadensersatzrechtlich anerkannte sog. Bereicherungsverbot, wonach der Anspruchsberechtigte keinen (finanziellen) Vorteil ziehen darf, d.h. er nicht mehr erlangen darf, als er bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung bekommen hätte; er darf nicht mehr als den Betrag verlangen, der seinem Interesse an der weiteren Durchführung des Darlehensvertrags entsprach (vgl. BGHZ 136, 161; BGH NJW 1997, 2878).

  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13
    Für die Berechnung dieses finanziellen Nachteils, der dem Darlehensgeber durch die spätere vorzeitige Ablösung eines Darlehens entsteht, gilt dabei nach ganz herrschender Meinung in der Rechtsprechung und im Schrifttum im Grundsatz dasselbe wie für die Berechnung des Nichterfüllungsschadens in Fällen eines anfänglichen Scheiterns des Darlehensvertrags durch Nichtabnahme des Kredits, also die Berechnung nach Schadensersatzgrundsätzen (vgl. BGHZ 136, 161; BGHZ 146, 5; MünchKomm-Berger, 6. Aufl., 2012, § 490 Rz. 34; Palandt-Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., 2014, § 490 Rz. 8; Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 90; Jauernig-Berger, BGB,15. Aufl. 2014, § 490 Rz. 11).
  • BGH, 02.03.1999 - XI ZR 81/98

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Höhe der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13
    36 Eine klauselhafte Regelung der Vorfälligkeitsentschädigung ist demzufolge gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB kontrollfähig und unterliegt gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB einer Inhaltskontrolle (vgl. Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 107; OLG Frankfurt WM 2013, 1351; BGH NJW-RR 1999, 842, in welcher Regelungen in AGB über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensbeendigung einer Prüfung nach dem AGBG unterzogen wurden).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 182/99

    Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Bestehen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13
    Zugunsten des Darlehensnehmers ist hierbei nach ganz überwiegender Auffassung zu unterstellen, dass der Darlehensnehmer sämtliche ihm eingeräumten Sondertilgungsrechte frühestmöglich, d.h. rechtzeitig im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, ausgeübt hätte (vgl. Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 92; MünchKomm-Berger, BGB, 6. Aufl., 2012, § 490 Rz. 35, § 488 Rz. 70; Wimmer, BKR 2002, 479; LG Darmstadt, Urteil vom 23.08.2006, Az. 26 S 43/06, BeckRS 2014, 00471; a.A.: OLG Frankfurt, WM 2001, 565, das auf die konkrete finanzielle Situation des Darlehensnehmers abstellt).
  • LG Darmstadt, 23.08.2006 - 25 S 43/06

    Vorfälligkeitsentschädigung: Sondertilgungsrecht muss zugunsten des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13
    Zugunsten des Darlehensnehmers ist hierbei nach ganz überwiegender Auffassung zu unterstellen, dass der Darlehensnehmer sämtliche ihm eingeräumten Sondertilgungsrechte frühestmöglich, d.h. rechtzeitig im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, ausgeübt hätte (vgl. Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 92; MünchKomm-Berger, BGB, 6. Aufl., 2012, § 490 Rz. 35, § 488 Rz. 70; Wimmer, BKR 2002, 479; LG Darmstadt, Urteil vom 23.08.2006, Az. 26 S 43/06, BeckRS 2014, 00471; a.A.: OLG Frankfurt, WM 2001, 565, das auf die konkrete finanzielle Situation des Darlehensnehmers abstellt).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 267/90

    Übergang eines schuldrechtlichen Erbbauzinsanspruchs bei Veräußerung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13
    Zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen nach einer außerordentlichen Kündigung gemäß § 490 Abs. 2 BGB vorzeitig zurück, so entfällt für die Zukunft seine Pflicht zur Zahlung dieses vereinbarten und geschuldeten Zinses, der - wie die Berufung zu Recht ausführt - die Vergütung für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals darstellt (vgl. BGH NJW 1979, 540; BGH NJW-RR 1992, 591).
  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13
    Originäre Hauptleistungspflichten des Darlehensnehmers sind gemäß § 488 Abs. 1 S. 2 BGB die Abnahme der Darlehensvaluta, die Rückführung des fälligen Darlehens sowie die Zahlung des geschuldeten Zinses (vgl. BGH NJW 2011, 2640 mw.N.; Palandt-Weidenkaff, BGB, 73. Aufl. 2014, § 488 Rz. 14).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 47/77

    Höhe einer Rückvergütung von Zinsen nach vorzeitiger Ablösung eines Darlehens -

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14

    Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2014, 2383 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.

    Mit der Einräumung solcher insbesondere hinsichtlich der Höhe der eingeräumten Teilleistungen und des Leistungszeitpunkts an bestimmte Voraussetzungen geknüpften Sondertilgungsrechte gibt der Darlehensgeber von vornherein seine rechtlich geschützte Zinserwartung im jeweiligen Umfang dieser Rechte auf (Senatsurteil vom 8. November 2011 - XI ZR 341/10, WM 2012, 28 Rn. 13; Staudinger/Mülbert, BGB, Neubearb. 2015, § 490 Rn. 92a; MünchKommBGB/Berger, 7. Auflage, § 488 Rn. 70; Rohe in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Stand: 01.11.2015, § 490 Rn. 32; Krepold in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Auflage, § 79 Rn. 75; Rösler/Wimmer, WM 2000, 164, 167; von Heymann/Rösler, ZIP 2001, 441, 448; Fraune, EWiR 2001, 657; Wehrt, WM 2004, 401, 405; Schelske, EWiR 2015, 35, 36), da er auch im Falle ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung nicht auf der Zahlung der gesamten auf diese Beträge entfallenden Zinsen bestehen kann, wenn der Darlehensnehmer von seinen Sondertilgungsrechten Gebrauch macht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 6 U 236/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18103
OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 6 U 236/13 (https://dejure.org/2014,18103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.2014 - 6 U 236/13 (https://dejure.org/2014,18103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 6 U 236/13 (https://dejure.org/2014,18103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kein Schadenersatz bei Euthanasie eines Pferdes nach Verweigerung der Operationserlaubnis durch Kläger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Tierarztes wegen Euthanasierung eines Reitpferdes

  • RA Kotz

    Einschläferung eines Pferdes aufgrund einer Kolik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung eines Tierarztes wegen Euthanasierung eines Reitpferdes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz bei Euthanasie eines Pferdes nach Verweigerung der Operationserlaubnis

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 15.07.2011 - 1 U 5092/10

    Arzthaftung: Sepsis nach Entfernen einer Venenkanüle; Glaubhaftigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 6 U 236/13
    Grundsätzlich kann das Gericht einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation, die - wie vorliegend - keinerlei Anhalt für Veränderungen/Verfälschung oder Widersprüchlichkeiten bietet, Glauben schenken (vgl. OLG München vom 15.7.2011 - Az. 1 U 5092/10, Tz. 27 bei juris m. w. N.; Martis/Winkhart, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., Rn D 202 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht