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   OLG Koblenz, 15.06.2016 - 6 U 237/16   

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OLG Koblenz, 15.06.2016 - 6 U 237/16 (https://dejure.org/2016,14851)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.06.2016 - 6 U 237/16 (https://dejure.org/2016,14851)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 6 U 237/16 (https://dejure.org/2016,14851)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 522 Abs 2 ZPO, § 522 Abs 3 ZPO
    Prozesskostenhilfe: Bewilligung für das Berufungsverfahren bei Ankündigung der Zurückweisung der Berufung im Beschlussverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren bei Ankündigung der Zurückweisung der Berufung im Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren bei Ankündigung der Zurückweisung der Berufung im Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 S. 2; ZPO § 522 Abs. 2
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren bei Ankündigung der Zurückweisung der Berufung im Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2016 - 6 U 237/16
    Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren kann dem Berufungsbeklagten im Regelfall nicht bewilligt werden, wenn das Berufungsgericht den Parteien mitteilt, dass es beabsichtigt, die Berufung im Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und es deshalb der Einreichung einer Berufungserwiderung derzeit nicht bedarf; unter diesen Voraussetzungen ist - nach der Änderung des § 522 Abs. 3 ZPO - eine Rechtsverteidigung erkennbar noch nicht notwendig (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06).

    Einer Partei, die auf Kosten der Allgemeinheit prozessiert, muss zugemutet werden, zulässige Maßnahmen erst dann vorzunehmen, wenn diese im Einzelfall wirklich notwendig werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06, FamRZ 2010, 1147 Rdnr. 8; diese und die folgenden Entscheidungen jeweils zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 119 Rdnr. 55; BeckOK ZPO/Reichling, ZPO § 119 Rdnr. 31, 31.1).

    noch aus (BGH, Beschluss vom 28. April 2010, aaO).

    e) Das insoweit lediglich verbleibende Interesse des Berufungsbeklagten an einer beschleunigten Entscheidung durch das Berufungsgericht, die regelmäßig mit der Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO gegenüber der Durchführung einer Berufungsverhandlung verbunden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. April 2010, aaO, Rdnr. 19, 21), rechtfertigt für sich genommen im Regelfall nicht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

  • OLG München, 06.08.2014 - 7 U 1278/14
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2016 - 6 U 237/16
    c) Dieser Erwägung ist durch die Neufassung des § 522 Abs. 3 ZPO ihre Grundlage entzogen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 6. August 2014 - 7 U 1278/14, MDR 2014, 1288; LG München II, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 2 S 402/12, NJW-RR 2012, 1344).
  • LG München II, 06.07.2012 - 2 S 402/12

    Prozesskostenhilfe: Fehlende Erfolgsaussicht der Verteidigung gegen eine Berufung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2016 - 6 U 237/16
    c) Dieser Erwägung ist durch die Neufassung des § 522 Abs. 3 ZPO ihre Grundlage entzogen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 6. August 2014 - 7 U 1278/14, MDR 2014, 1288; LG München II, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 2 S 402/12, NJW-RR 2012, 1344).
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   OLG Koblenz, 18.05.2016 - 6 U 237/16   

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OLG Koblenz, 18.05.2016 - 6 U 237/16 (https://dejure.org/2016,72809)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.05.2016 - 6 U 237/16 (https://dejure.org/2016,72809)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 6 U 237/16 (https://dejure.org/2016,72809)
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