Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 31.08.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.05.2012 - I-6 U 239/11   

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https://dejure.org/2012,11096
OLG Köln, 16.05.2012 - I-6 U 239/11 (https://dejure.org/2012,11096)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.2012 - I-6 U 239/11 (https://dejure.org/2012,11096)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - I-6 U 239/11 (https://dejure.org/2012,11096)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Telemedicus

    Haftung für Internetanschluss

  • Telemedicus

    Haftung für Internetanschluss

  • webshoprecht.de

    Keine Störerhaftung des Anschlussinhabers des Ehegatten in Tauschbörsenfällen

  • JurPC

    Keine Prüf- und Überwachungspflichten der Anschlussinhaberin gegenüber ihrem Ehemann in sog. Filesharing-Fällen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung des Internetanschlussinhabers bei Rechtsverletzungen durch den Ehegatten abgelehnt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Begriffsbestimmung des Störers einer Urheberrechtsverletzung im Internet; Umfang der Informationspflicht eines Internet-Anschlussinhabers im Hinblick auf die Beweislast im Prozess

  • kanzlei.biz

    Ehefrau haftet nicht für Rechtsverletzungen des Ehemanns

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 19a, 97 UrhG

  • info-it-recht.de

    Keine Störerhaftung für den Ehegatten in Filesharingsachen (hier: Keine anlasslose zumutbare Prüf- und Kontrollpflicht des Internet-Anschlussinhabers)

  • kanzlei-rader.de

    Zur Haftung der Ehefrau für Urheberrechtsverletzung durch den Ehemann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1; UrhG § 97 Abs. 2
    Begriff des Störers einer Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (62)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Störerhaftung des Anschlussinhabers in der Familie

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen des Ehepartners

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Tauschbörsen: Ehegatten müssen sich nicht bespitzeln

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Überlassung des Internetanschlusses an Ehepartner löst nicht zwingend eine Haftung des Anschlussinhabers aus, wenn jener Ehepartner illegal Software aus P2P-Netzwerk herunterlädt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht generell für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner - Filesharing

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht des Internet-Anschlussinhabers gegenüber seinem Ehegatten

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen seines Ehegatten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Der Anschlussinhaber muss nicht für unrechtmäßige Nutzung des Ehegatten haften

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Verletzungen des Urheberrechts durch den Ehepartner

  • heise.de (Pressebericht, 22.05.2012)

    Internet-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Partner

  • heise.de (Pressebericht, 22.05.2012)

    Internet-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Partner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung des Internetanschlussinhabers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Urheberrechtsverletzungen - Internetanschlussinhaber haftet nicht generell für Ehepartner

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Internetanschlussinhaber haftet nicht zwingend für Urheberrechtsverletzungen des Ehepartners - Beweislast der konkreten Täterschaft trägt Kläger

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet und Urheberrecht: - Ehemann der Inhaberin eines Internetanschlusses bot Computerspiel zum Herunterladen an

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Ehepartners für P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen des Ehepartners

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing des Ehepartners?

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung für Internetanschluss

  • netzrecht.org (Kurzinformation)

    Haftung des Ehepartners für Urheberrechtsverletzungen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Inhaber eines Internetanschlusses haftet grds. nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Ehepartner

  • internetrecht-nuernberg.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Haften Ehefrauen für ihre Männer?

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Es besteht keine generelle Haftung des Ehepartners für eine begangene Urheberrechtsverletzung

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    (Vorläufig) keine Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen des Ehepartners

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Ehegatten haften nicht wechselseitig für Urheberechtsverletzungen im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Keine generelle Haftung des Ehepartners für Urheberrechtsverletzung

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Modern Family Abmahnung Waldorf Frommer

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine generelle Störerhaftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen des Ehegatten

  • anwalt-suchservice.de (Pressemitteilung)

    Filesharing Abmahnung: Keine generelle Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen des Partners

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Urheberrechtsverletzung durch Ehegatten

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Gemeinsamer Internetanschluss Gemeinsame Haftung? Beweislast bei Urheberrechtsverletzungen

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Urheberrechtsverletzungen im Internet: Ehepartner als Internetanschlussinhaber haftet nicht generell für Urheberrechtsverletzungen des Ehegatten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ehefrauen haften nicht (immer) für ihre Männer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Es besteht keine generelle Haftung des Ehepartners für eine begangene Urheberrechtsverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ehefrau haftet nicht für Filesharing Aktivitäten ihres Ehemannes

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Ehefrauen haften nicht (immer) für ihre Männer#

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Urheberrechtsverletzung durch Ehegatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehefrauen haften nicht (immer) für ihre Männer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftet der Inhaber eines Internetanschlusses bei Rechtsversößen durch Dritte?

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine automatische Haftung des Ehegatten bei Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen des Ehepartners

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing volljähriger Mitbewohner?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Haftung und Beweislast bei Ehepartnern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehepartner haftet nicht für Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Download des Ehegatten

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Ehegatten haften untereinander nicht zwangsläufig für illegale Downloads

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann Ehegatten nicht für Filesharing haften

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung von Eheleuten bei Urheberrechtsverletzungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen - Bloße Überlassung der Mitnutzungsmöglichkeit eines Internetanschlusses an den Ehegatten löst noch keine Haftung des Inhabers aus

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Der Ehepartner, unter dessen Namen der Internetanschluss gemeldet ist, muss seinen Partner nicht ohne Anlass bei dessen Nutzung beaufsichtigen.

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Störerhaftung: Keine Haftung als Störer für Urheberrechtsverletzung durch Ehegatten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen des Ehepartners

Besprechungen u.ä. (3)

  • dr-wachs.de (Entscheidungsbesprechung)

    Brot und Steine für Abgemahnte

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Computerspiel zum Downlod angeboten - Mann verletzt Urheberrecht - Ehefrau haftet nicht

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch Ehegatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1327
  • GRUR-RR 2012, 329
  • MMR 2012, 549
  • MIR 2012, Dok. 022
  • K&R 2012, 526
  • ZUM 2012, 579
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
    Zu seinen Gunsten gelten dabei gewisse Beweiserleichterungen: Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus öffentlich zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist; daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens; vgl. Senat, GRUR-RR 2010, 173 [174]; Urt. v. 23.03.2012 - 6 U 67/11).

    b) Eine Haftung der Beklagten als Teilnehmerin einer fremden Haupttat (vgl. §§ 26, 27 StGB, § 830 Abs. 2 BGB) würde neben einer Teilnahmehandlung wenigstens bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraussetzen, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ 158, 236 [250] = GRUR 2004, 860 = WRP 2004, 1287 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 16] - Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 [Rn. 30] - Kinderhochstühle im Internet).

    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens; GRUR 2011, 1038 = WRP 2011, 1609 [Rn. 20] - Stiftparfüm; vgl. BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 15]).

    Eine Prüfpflicht kann bereits mit Inbetriebnahme einer technischen Einrichtung entstehen, setzt dann aber eine schon dadurch eintretende Gefährdung absoluter Rechtsgüter Dritter voraus (vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 24] - Sommer unseres Lebens; BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 16]).

    Für die Überlassung eines Internetanschlusses gelten in Bezug auf die Störerhaftung für die Verletzung absoluter Rechte jedoch andere Maßstäbe (vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 15] - Sommer unseres Lebens).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
    Selbst wenn die Beklagte - wofür Anhaltspunkte fehlen - allgemein gewusst und gebilligt hätte, dass ihr Ehemann den Internetzugang zur Teilnahme an Peer-to-Peer-Netzwerken nutzte, ergab sich daraus noch nicht, dass sie von den konkret in Rede stehenden Rechtsverletzungen Kenntnis hatte (vgl. BGHZ 180, 134 = GRUR 2009, 597 = WRP 2009, 730 [Rn. 14] - Halzband, zur Nutzung eines eBay-Kontos durch die Ehefrau).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der "Halzband"-Entscheidung des BGH (BGHZ 180, 134 = GRUR 2009, 597 = WRP 2009, 730).

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10

    Preußische Schlösser und Gärten

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens; GRUR 2011, 1038 = WRP 2011, 1609 [Rn. 20] - Stiftparfüm; vgl. BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 15]).

    Eine Prüfpflicht kann bereits mit Inbetriebnahme einer technischen Einrichtung entstehen, setzt dann aber eine schon dadurch eintretende Gefährdung absoluter Rechtsgüter Dritter voraus (vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 24] - Sommer unseres Lebens; BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 16]).

  • OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11

    Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
    Dafür wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers - wie sein Ehegatte - selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können; mit dieser Begründung hat der Senat der Beklagten in erster Instanz bereits Prozesskostenhilfe für ihre Rechtsverteidigung bewilligt (Beschluss vom 24.03.2011 - 6 W 42/11 = MMR 2011, 396 m.w.N.).

    Wie der Senat bereits an anderer Stelle (Beschluss vom 24.03.2011 - 6 W 42/11 = MMR 2011, 396) näher ausgeführt hat, bestehen im Verhältnis einer Ehefrau als Internetanschlussinhaberin zu ihrem Ehemann als überwiegendem Nutzer eines solchen Anschlusses keine vergleichbaren Kontrollpflichten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren - insbesondere minderjährigen - Kindern oder anderen Hausgenossen.

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
    b) Eine Haftung der Beklagten als Teilnehmerin einer fremden Haupttat (vgl. §§ 26, 27 StGB, § 830 Abs. 2 BGB) würde neben einer Teilnahmehandlung wenigstens bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraussetzen, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ 158, 236 [250] = GRUR 2004, 860 = WRP 2004, 1287 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 16] - Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 [Rn. 30] - Kinderhochstühle im Internet).

    aa) Als Störer kann analog § 1004 BGB bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 [Rn. 45] - Kinderhochstühle im Internet).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
    cc) Aus den vorstehenden Erwägungen erhellt zugleich, dass die vom Anschlussinhaber dem Ehepartner eingeräumte Möglichkeit, Telefon oder Internet unbeaufsichtigt für eigene Zwecke - und damit unter Umständen auch für unerlaubte Handlungen - zu nutzen, kein relevantes gefahrerhöhendes Verhalten (Ingerenz) im Sinne einer Verletzung von Verkehrspflichten (vgl. BGHZ 173, 188 [Rn. 22, 36] = GRUR 2007, 890 = WRP 2007, 1173 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH, Urteil vom 09.11.2011 - I ZR 150/09 - Basler-Haar-Kosmetik [Rn. 60] m.w.N.) dastellt, die seine Mithaftung begründet.
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
    cc) Aus den vorstehenden Erwägungen erhellt zugleich, dass die vom Anschlussinhaber dem Ehepartner eingeräumte Möglichkeit, Telefon oder Internet unbeaufsichtigt für eigene Zwecke - und damit unter Umständen auch für unerlaubte Handlungen - zu nutzen, kein relevantes gefahrerhöhendes Verhalten (Ingerenz) im Sinne einer Verletzung von Verkehrspflichten (vgl. BGHZ 173, 188 [Rn. 22, 36] = GRUR 2007, 890 = WRP 2007, 1173 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH, Urteil vom 09.11.2011 - I ZR 150/09 - Basler-Haar-Kosmetik [Rn. 60] m.w.N.) dastellt, die seine Mithaftung begründet.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
    b) Eine Haftung der Beklagten als Teilnehmerin einer fremden Haupttat (vgl. §§ 26, 27 StGB, § 830 Abs. 2 BGB) würde neben einer Teilnahmehandlung wenigstens bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraussetzen, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ 158, 236 [250] = GRUR 2004, 860 = WRP 2004, 1287 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 16] - Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 [Rn. 30] - Kinderhochstühle im Internet).
  • LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10

    Privatperson darf urheberrechtlich geschützte Computerspielsoftware nicht im

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.11.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 482/10 - abgeändert:.
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
    Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus § 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH, NJW 2008, 982 [Rn. 16]; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 31.08.2010 - 11 U 7/10 [Rn. 31 bei juris]).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

  • OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10

    Urheberrechtsverletzung: Bestimmtheit einer Unterlassungserklärung; Höhe der

  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

  • OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 213/03

    Haftung der Ehefrau für Kosten von Telefongesprächen

  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm, MMR 2012, 40 f.; Beschluss vom 4. November 2013 - 22 W 60/13, juris Rn. 7; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 330; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 246; LG Köln, ZUM 2013, 67, 68; LG München I, MMR 2013, 396).

    In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (vgl. zur Recherchepflicht beim Verlust oder einer Beschädigung von Transportgut BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 61/12, TranspR 2013, 437 Rn. 31; insoweit aA OLG Hamm, MMR 2012, 40 f.; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 330; LG München I, MMR 2013, 396).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Überlassung des Internetanschlusses durch einen Ehepartner an den anderen Ehepartner (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73, 74; GRUR-RR 2013, 246; OLG Köln, WRP 2011, 781; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 331; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013 - 20 U 63/12, juris Rn. 29; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; Rathsack, jurisPR-ITR 25/2012 Anm. 4 unter D; ders., jurisPR-ITR 12/2013 Anm. 5 unter D; ders., jurisPR-ITR 19/2013 Anm. 2 unter C; Härting in Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 2255).

    Sie gelten vielmehr auch für die - hier in Rede stehende - Überlassung des Internetanschlusses durch Eltern oder Stiefeltern an ihre volljährigen Kinder oder Stiefkinder (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73, 74; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013 - 20 U 63/12, juris Rn. 29; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; LG Hamburg, Verfügung vom 21. Juni 2012 - 308 O 495/11, juris Rn. 4; Rathsack, jurisPR-ITR 19/2013 Anm. 2 unter C; Solmecke, MMR 2012, 617, 618; Härting in Internetrecht aaO Rn. 2256; aA OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 331; WRP 2012, 1148; MMR 2012, 184, 185; vgl. auch Rauer/Pfuhl, K&R 2012, 532, 533).

    Ob und inwieweit diese Grundsätze bei einer Überlassung des Internetanschlusses durch den Anschlussinhaber an andere ihm nahestehende volljährige Personen wie etwa Freunde oder Mitbewohner entsprechend gelten, kann hier offenbleiben (für eine entsprechende Anwendung OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73, 74; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013 - 20 U 63/12, juris Rn. 29; Härting in Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 2256; aA OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 331; LG Düsseldorf, ZUM-RD 2010, 396, 398).

  • LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12

    Illegale Downloads in WG

    Zu den Grundlagen der Störerhaftung, die im vorliegenden Fall anzuwenden sind, kann auf die Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Mai 2012 - 6 U 239/11 - wie folgt Bezug genommen werden:.

    In der Rechtsprechung insbesondere auch des Oberlandesgerichts Köln (vergleiche etwa Urteil vom 16. Mai 2012 - 6 U 239/11) ist anerkannt, dass keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht des Anschlussinhabers gegenüber seinem Ehegatten, der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt, besteht.

  • LG München I, 01.07.2015 - 37 O 5394/14

    Darlegungslast in Filesharing-Fällen

    Die tatsächliche Vermutung der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers beruht dabei - wie der Beweis des ersten Anscheins - auf der Annahme eines der Lebenserfahrung entsprechenden Geschehensablaufs, wonach in erster Linie der Anschlussinhaber seinen Internetzugang nutzt, jedenfalls über die Art und Weise der Nutzung bestimmt und diese mit Tatherrschaft bewusst kontrolliert (OLG Köln. GRUR-RR 2014, 281 - Walk this way; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329 RA Christian Weber. Anmerkung zu BGH. Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 - BearShare).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.08.2012 - 6 U 239/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31249
OLG Oldenburg, 31.08.2012 - 6 U 239/11 (https://dejure.org/2012,31249)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.08.2012 - 6 U 239/11 (https://dejure.org/2012,31249)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. August 2012 - 6 U 239/11 (https://dejure.org/2012,31249)
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Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abhängiges Unternehmen, AGB, Aktienrecht, Ausgleich, Einlagenrückgewähr, faktischer Konzern, Gewinnausschüttung, herrschendes Unternehmen, Kapitalerhaltung, Konzernrecht, Nachteilsausgleich, Nichtigkeitsgründe, Veranlassung, Weisung, Zahlungsverbot

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 04.02.2004 - 23 U 66/03

    Anlegerschutz im kreditfinanzierten Immobilienfonds - Klauselkontrolle einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.08.2012 - 6 U 239/11
    Bei einem Kauf- und Übertragungsvertrag von Aktien greift - wenn es sich bei dem Erwerber nicht um einen Verbraucher handelt, die Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 BGB ein, da es sich um einen Vertrag auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts handelt (so bei Anteilserwerb durch Verbraucher, vgl. KG, WM 1999, 731; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 991); es kann sich dann nicht um allgemeine Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB handeln.
  • KG, 17.09.1997 - KART U 1885/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.08.2012 - 6 U 239/11
    Bei einem Kauf- und Übertragungsvertrag von Aktien greift - wenn es sich bei dem Erwerber nicht um einen Verbraucher handelt, die Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 BGB ein, da es sich um einen Vertrag auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts handelt (so bei Anteilserwerb durch Verbraucher, vgl. KG, WM 1999, 731; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 991); es kann sich dann nicht um allgemeine Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB handeln.
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