Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06   

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https://dejure.org/2006,4540
OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,4540)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,4540)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,4540)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 PAngV, § 1 Abs 4 PAngV, § 3 UWG, § 4 UWG
    Irreführende Werbung: Koppelung eines DSL-Phone-Angebots mit einer blickfangartig beworbenen Internet-Flatrate

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbung für ein "Sparpaket Surf+Phone" im Internet und in einem Werbeprospekt; Kombinationsangebot einer blickfangmäßig beworbenen Internet-Flatrate mit einem nicht am Blickfang teilnehmenden Angebot zum DSL-Telefonieren mit ...

  • Judicialis

    PAngV § 1 Abs. 1; ; PAngV § 1 Abs. 6; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 6; UWG § 3 § 4
    Irreführende Werbung bei Kombinationsangebot einer blickfangmäßig beworbenen Internet-Flatrate mit einem nicht am Blickfang teilnehmenden Angebot zum DSL-Telefonieren mit eigener Flatrate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Irreführung des Verbrauchers bei Werbung für eine Flatrate

  • beck.de (Leitsatz)

    Überraschende Koppelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 165
  • MMR 2007, 252
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Notwendig ist insoweit ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).

    Zu berücksichtigen ist, dass es um ein Kopplungsangebot geht, das hinsichtlich der Preisangaben einer besonderen Missbrauchskontrolle unterliegt (vgl. BGH, WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 20 - Aktivierungskosten II; Hefermehl/ Köhler/ Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG, Rdnr. 2.98).

    Zudem liegen hier die Kosten für die Internet-Flatrate und den Grundbetrag des Telefontarifs auf derselben Ebene; es würde wirtschaftlich keinen Unterschied machen, wenn der eine Betrag höher und der andere niedriger wäre (vgl. hierzu BGH, WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).

    Der Hinweis, nicht nur der Störer, müsste am Blickfang teilhaben (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 22 - Aktivierungskosten II).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Notwendig ist insoweit ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).

    In diesen Fällen der Handy-Werbung weiß der Verbraucher, dass er ein Handy nicht (fast) umsonst zur freien Verfügung erhält, sondern stets gekoppelt mit einem Netzkartenvertrag, über den das Handy letztlich bei wirtschaftlicher Betrachtung finanziert wird (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 92 - Handy für 0, 00 DM).

  • OLG Frankfurt, 19.10.2006 - 6 U 98/06

    Telefonwerbung: Wettbewerbswidrigkeit der Aussage "kostenlos telefonieren"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2002 - 6 U 31/01 - [OLGR 2002, 227 f.] und vom 19.10.2006 - 6 U 98/06 - sowie Beschluss des Senats vom 01.04.2004 - 6 W 53/04).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01

    Irreführende Werbung: Sternchenhinweis zur Berichtigung einer Werbeaussage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2002 - 6 U 31/01 - [OLGR 2002, 227 f.] und vom 19.10.2006 - 6 U 98/06 - sowie Beschluss des Senats vom 01.04.2004 - 6 W 53/04).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Zwar kann eine über einen Link erreichbare Information als Hinweis bzw. zur Vervollständigung der notwendigen Angaben genügen (vgl. BGH, WRP 2005, 886 - Internet-Versandhandel; WRP 2006, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Notwendig ist insoweit ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Zwar kann eine über einen Link erreichbare Information als Hinweis bzw. zur Vervollständigung der notwendigen Angaben genügen (vgl. BGH, WRP 2005, 886 - Internet-Versandhandel; WRP 2006, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Zwei Hörgeräte zum Preis von 1"

    Entscheidend ist, ob die Adressaten den aufklärenden Hinweis sofort zur Kenntnis nehmen können (vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2007, 165, 166 - Sparpaket Surf + Phone), was vorliegend aufgrund der räumlich abgesetzten Darstellung des Sternchenhinweises der Fall ist.

    Erhöhte Anforderungen an die Deutlichkeit des Sternchenhinweises ergeben sich vorliegend weder daraus, dass der Verbraucher die beanstandete Werbung nur flüchtig zur Kenntnis nehmen wird (dazu Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.98), noch daraus, dass der Hinweis einen Inhalt hat, der für den Adressaten überraschend kommt, noch daraus, dass es sich um ein Angebot handeln würde, das per se - wie etwa Kopplungsangebote - einer erhöhten Missbrauchskontrolle unterliegen würde (zu letzterem vgl. BGH, GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II; zur Berücksichtigung sämtlicher vorgenannter Faktoren vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2007, 165, 167 - Sparpaket Surf + Phone).

  • LG Ingolstadt, 03.06.2022 - 1 HKO 2646/21

    Irreführende Werbung trotz Sternchenhinweis

    Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. November 2006 - 6 U 24/06 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06

    Irreführende Werbung: Werbung mit einem Angebot für Telefonie ohne Grundgebühr

    In solchen Fällen muss ein besonders deutlicher Hinweis gegeben werden, der derart am Blickfang teilhaben muss, dass der Werbeadressat ihn sofort zur Kenntnis nimmt, ohne sich nach Erfassung der Blickfangaussage erst in einem eigenständigen Wahrnehmungsschritt der Aufklärungsfrage zuwenden zu müssen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. November 2006 - 6 U 24/06, bei Juris Rz. 19 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07

    Eine Gratisleistung mit sich automatisch anschließender kostenpflichtiger

    Gewinnt der Werbeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2007, 830 f. = GRUR-RR 2007, 165 f.; OLGR 2002, 227 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.10.2006 - 6 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19661
OLG Bamberg, 05.10.2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,19661)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.10.2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,19661)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,19661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ursächliche Maklerleistung trotz Vorkenntnis? (IMR 2007, 29)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - L 2 AL 88/13

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers -

    Zivilrechtlich ist bei einem Nachweismaklervertrag bei einer Vorkenntnis von dem vermittelten Objekt dessen Nachweis durch den Makler nicht ursächlich, es sei denn der Makler liefert zusätzliche für den Vertragsabschluss wesentliche, mitursächlich Informationen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 6 U 24/06 - ; Hanseatisches OLG, Urteil vom 10. Juni 1999 - 13 U 78/98 - jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.07.2006 - 6 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31966
OLG Bamberg, 19.07.2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,31966)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.07.2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,31966)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,31966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2006 - 6 U 24/06
    Ist diese Vorkenntnis erwiesen, obliegt es wiederum dem Makler, nachzuweisen, dass seine Tätigkeit gleichwohl mitursächlich war (BGH, NJW 1971, 1133).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 8 U 95/98

    Anspruch auf Maklervergütung; Inhaltliche Identität des nach dem Maklerauftrag

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2006 - 6 U 24/06
    Dabei trägt der Auftraggeber die Beweislast für seine Vorkenntnis (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1502).
  • OLG Karlsruhe, 19.11.1993 - 15 U 50/93
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2006 - 6 U 24/06
    Bei einer Vorkenntnis des Käufers vom vermittelten Objekt ist dessen Nachweis durch den Makler nicht ursächlich (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 509), es sei denn, der Makler liefert eine zusätzliche für den Vertragsabschluss wesentliche, d.h. mitursächliche Information (BGH, NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2006 - 6 U 24/06
    Bei einer Vorkenntnis des Käufers vom vermittelten Objekt ist dessen Nachweis durch den Makler nicht ursächlich (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 509), es sei denn, der Makler liefert eine zusätzliche für den Vertragsabschluss wesentliche, d.h. mitursächliche Information (BGH, NJW-RR 1996, 114).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2009 - L 6 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71401
LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2009 - L 6 U 24/06 (https://dejure.org/2009,71401)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.05.2009 - L 6 U 24/06 (https://dejure.org/2009,71401)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - L 6 U 24/06 (https://dejure.org/2009,71401)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2009 - L 6 U 24/06
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und dem Arbeitsunfall muss hinreichend wahrscheinlich sein (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R; BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R -, beide zitiert nach juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2009 - L 6 U 24/06
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und dem Arbeitsunfall muss hinreichend wahrscheinlich sein (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R; BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R -, beide zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.07.2006 - 6 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,56061
OLG Celle, 20.07.2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,56061)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.07.2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,56061)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,56061)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 24 U 33/01

    Kündigung eines Privatgleisanschlussvertrags bei Unzumutbarkeit des Festhaltens

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2006 - 6 U 24/06
    Anders als im Falle des § 33 Abs. 2 PAB, wonach auf Verlangen der Klägerin "der Anschließer ... die von ihm im Anschluß auf Bundesbahngelände geschaffenen Anlagen auf seine Kosten wegzuräumen und den früheren Zustand wieder herzustellen" hat, worauf die Verurteilung des Landgerichts zur Herausgabe der geräumten Geländefläche beruht, hat die Beklagte im Falle der Anschlussweiche 21, die, wie aus dem aktuellen Vertragsplan ersichtlich (Bl. 35d A), außerhalb des gemieteten Geländes liegt und der Klägerin gehört, von vornherein kein Recht, diese Anlage zu räumen, sondern lediglich unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 Satz 3 PAB i.V.m. § 7 Abs. 2a des Gleisanschlussvertrags (Bl. 11 d.A.) Anspruch auf Übereignung der Weiche nach deren Ausbau durch die Klägerin (vgl. im Übrigen zur entsprechenden Anwendung des § 669 BGB auf den Anspruch aus § 33 Abs. 1 Satz 2 PAB: OLG Düsseldorf, OLGR 2002, S. 265).
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