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OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
§ 14 Abs. 2 MarkenG
Schutzumfang einer Buchstabenmarke (Buchstabe "B”) - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 2 MarkenG
Schutzumfang einer Buchstabenmarke (Buchstabe "B")
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzumfang der markenmäßigen Benutzung eines Großbuchstabens
- kanzlei.biz
Markenmäßige Benutzung eines einzelnen Buchstabens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2
Schutzumfang der markenmäßigen Benutzung eines Großbuchstabens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 14 Abs. 2 MarkenG
Welchen Schutzumfang genießt die Buchstabenmarke "B”? - beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verletzung der Wort-/Bildmarke "B" durch Verwendung des Buchstabens "B" bei Warenidentität
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenschutz für einzelnen Großbuchstaben "B"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Großbuchstabe "B" kann markenrechtlichen Schutz genießen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Marke B
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.10.2009 - 8 O 123/09
- OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11
Bogner B/Barbie B
Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt, dass bei aus einem einzelnen Buchstaben bestehenden Zeichen im Hinblick auf seine Kürze bildliche Unterschiede ein wesentlich größeres Gewicht haben als bei normalen Wortzeichen (vgl. BGH, GRUR 2002, 1067, 1070 - DKV/OKV; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. März 2010 - 6 U 240/09, juris Rn. 10; vgl. auch OLG Hamburg, MarkenR 2008, 209, 212;… Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 14 MarkenG Rn. 327;… Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 Rn. 502;… Ingerl/Rohnke aaO § 14 Rn. 867;… Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 9 Rn. 178). - OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 6 U 91/11
Schutzumfang einer aus einem Großbuchstaben in bestimmter graphischer Gestaltung …
Nachdem der erkennende Senat in einer vorausgegangenen, einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Entscheidung (Urteil vom 30.10.2010 - 6 U 240/09) noch die Auffassung vertreten hatte, die Klagemarke genieße Schutz gegen Verwechslungsgefahr auch ohne Rücksicht auf eine gesteigerte Kennzeichnungskraft, beruhte es nicht auf einer Nachlässigkeit, wenn die Klägerin im ersten Rechtszug des vorliegenden Verfahrens noch nicht alle Tatsachen zu diesem Punkt vorgebracht hat.