Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
§ 14 Abs. 2 MarkenG
Schutzumfang einer Buchstabenmarke (Buchstabe "B”) - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 2 MarkenG
Schutzumfang einer Buchstabenmarke (Buchstabe "B")
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzumfang der markenmäßigen Benutzung eines Großbuchstabens
- kanzlei.biz
Markenmäßige Benutzung eines einzelnen Buchstabens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2
Schutzumfang der markenmäßigen Benutzung eines Großbuchstabens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 14 Abs. 2 MarkenG
Welchen Schutzumfang genießt die Buchstabenmarke "B”? - beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verletzung der Wort-/Bildmarke "B" durch Verwendung des Buchstabens "B" bei Warenidentität
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenschutz für einzelnen Großbuchstaben "B"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Großbuchstabe "B" kann markenrechtlichen Schutz genießen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Marke B
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.10.2009 - 8 O 123/09
- OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 10.04.2008 - C-102/07
DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09
Abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. GRUR 2008, 503 - adidas/Marka Mode CV u.a.; vgl. auch BGH GRUR 2009, 672 - OSTSEE-Post, Tz. 26) derartige Erwägungen bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich keine Rolle spielen sollen, ist ein solches Freihaltebedürfnis hier nicht zu erkennen. - BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06
OSTSEE-POST
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09
Abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. GRUR 2008, 503 - adidas/Marka Mode CV u.a.; vgl. auch BGH GRUR 2009, 672 - OSTSEE-Post, Tz. 26) derartige Erwägungen bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich keine Rolle spielen sollen, ist ein solches Freihaltebedürfnis hier nicht zu erkennen. - OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
Buchstabe als Reißverschlussanhänger
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09
Die Kennzeichnungskraft der als Wort-/Bildmarke eingetragenen Verfügungsmarke hat das Landgericht mit Recht als - von Haus aus - jedenfalls durchschnittlich eingestuft (ebenso OLG Köln GRUR-RR 2006, 159, 161 - Buchstabe als Reißverschlussanhänger). - BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98
Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09
Eine generelle - d.h. nicht durch die Besonderheiten des Einzelfalls veranlasste - Beschränkung des Schutzumfangs einer Buchstabenmarke auf die konkrete bildliche Gestaltung würde im Übrigen dem auch im Verletzungsverfahren zu respektierenden Grundsatz widersprechen, dass in üblicher Schreibweise angemeldete Einzelbuchstaben nicht nur markenfähig (§ 3 I MarkenG) sondern auch eintragungsfähig sind, solange nicht konkrete Anhaltspunkte für eine fehlende Unterscheidungskraft oder ein bestehendes Freihaltebedürfnis bestehen (vgl. BGH GRUR 2001, 161 - Buchstabe "K";… EuG GRUR Int. 2008, 1035 - Paul Hartmann ./. HABM). - EuG, 09.07.2008 - T-302/06
Hartmann / HABM (E) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09
Eine generelle - d.h. nicht durch die Besonderheiten des Einzelfalls veranlasste - Beschränkung des Schutzumfangs einer Buchstabenmarke auf die konkrete bildliche Gestaltung würde im Übrigen dem auch im Verletzungsverfahren zu respektierenden Grundsatz widersprechen, dass in üblicher Schreibweise angemeldete Einzelbuchstaben nicht nur markenfähig (§ 3 I MarkenG) sondern auch eintragungsfähig sind, solange nicht konkrete Anhaltspunkte für eine fehlende Unterscheidungskraft oder ein bestehendes Freihaltebedürfnis bestehen (vgl. BGH GRUR 2001, 161 - Buchstabe "K"; EuG GRUR Int. 2008, 1035 - Paul Hartmann ./. HABM).
- BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11
Bogner B/Barbie B
Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt, dass bei aus einem einzelnen Buchstaben bestehenden Zeichen im Hinblick auf seine Kürze bildliche Unterschiede ein wesentlich größeres Gewicht haben als bei normalen Wortzeichen (vgl. BGH, GRUR 2002, 1067, 1070 - DKV/OKV; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. März 2010 - 6 U 240/09, juris Rn. 10; vgl. auch OLG Hamburg, MarkenR 2008, 209, 212;… Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 14 MarkenG Rn. 327;… Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 Rn. 502;… Ingerl/Rohnke aaO § 14 Rn. 867;… Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 9 Rn. 178). - OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 6 U 91/11
Schutzumfang einer aus einem Großbuchstaben in bestimmter graphischer Gestaltung …
Nachdem der erkennende Senat in einer vorausgegangenen, einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Entscheidung (Urteil vom 30.10.2010 - 6 U 240/09) noch die Auffassung vertreten hatte, die Klagemarke genieße Schutz gegen Verwechslungsgefahr auch ohne Rücksicht auf eine gesteigerte Kennzeichnungskraft, beruhte es nicht auf einer Nachlässigkeit, wenn die Klägerin im ersten Rechtszug des vorliegenden Verfahrens noch nicht alle Tatsachen zu diesem Punkt vorgebracht hat.