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   OLG München, 07.02.2019 - 6 U 2404/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10714
OLG München, 07.02.2019 - 6 U 2404/18 (https://dejure.org/2019,10714)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2019 - 6 U 2404/18 (https://dejure.org/2019,10714)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 6 U 2404/18 (https://dejure.org/2019,10714)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; RL 2002/58/EG Art. 13; EU-GrCH Art. 16; ZPO § 520 Abs. 2; GG Art. 12
    Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen Datenschutzrecht

  • webshoprecht.de

    Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen Datenschutzrecht

  • datenschutz.eu
  • Betriebs-Berater

    Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen Datenschutzrecht

  • rewis.io

    Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen Datenschutzrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telefonwerbung; Verbraucher; Unterlassungsanspruch; Belästigungsverbot; Datenschutz; opt in

  • rechtsportal.de

    DS- GVO Art. 13
    Wettbewerbswidrigkeit von Telefonanrufen zu Wettbewerbszwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    DSGVO: Keine Änderung zum Belästigungsverbot nach § 7 UWG

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    UWG ist neben der DSGVO anwendbar

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    UWG-Anspruch durch DSGVO nicht ausgeschlossen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    UWG-Anspruch wegen Cold Call nicht durch DSGVO und ePrivacy-VO ausgeschlossen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2019, 1108
  • K&R 2019, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 21.03.2019 - 6 U 3377/18

    Telefonanrufe zu Werbezwecken bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung

    Vor diesem Hintergrund kann in Ansehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Berufung kein Erfolg verbeschieden sein, soweit sie von der Annahme ausgeht, dass § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG mit Blick auf die höherrangige UGP-Richtlinie nicht unionskonform umgesetzt worden sei (vgl. auch bereits Senat, Urteil vom 07.02.2019, Az. 6 U 2404/18).

    bb) Die Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Frage der Durchsetzungsbefugnis der Klägerin als Mitbewerberin der Beklagten in rechtlicher Hinsicht infolge des Inkrafttretens der DS-GVO zum 25.05.2018 (Art. 99 Abs. 2 DS-GVO) anders zu beurteilen wäre (vgl. bereits Senat, Urt. vom 07.02.2019, Az. 6 U 2404/18).

    Der im Hinblick auf den Regelungsgehalt vorstehend festgestellten Unionskonformität des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, namentlich im Hinblick auf die Frage der Durchsetzungsbefugnis durch den Mitbewerber, kann daher die Geltung der DS-GVO nicht entgegengehalten werden (vgl. bereits Senat, Urt. vom 07.02.2019, Az. 6 U 2404/18).

  • VG Saarlouis, 29.10.2019 - 1 K 732/19

    Telefonwerbung unter Geltung der Datenschutzgrundverordnung

    zum vorgehenden Recht die unions- und verfassungsrechtliche Konformität bejahend: Ohly in Ohly/ Sosnitz , UWG, 7. Aufl. 2016, § 7 UWG Rz. 8; nun Eckhardt, Anm. zu OLG München, Urteil vom 07.02.2019 - 6 U 2404/18 -, ZD 2019, 408.
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