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   OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08   

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https://dejure.org/2009,2856
OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08 (https://dejure.org/2009,2856)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.03.2009 - 6 U 242/08 (https://dejure.org/2009,2856)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. März 2009 - 6 U 242/08 (https://dejure.org/2009,2856)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 5, 1 UWG

  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Irreführende Werbung: Irreführungsgefahr bei Täuschung eines nur geringen Teils des angesprochenen Verkehrs

  • Judicialis

    UWG § 1

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3 Abs. 1, 5, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
    Unterlassungsantrag kann hilfsweise auf mehrere Wettbewerbsverstöße gestützt werden

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abofalle - Preisangaben - Wettbewerbsverstöße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit der Aussendung von Werbung für ein Online-Branchenverzeichnis

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung bei Werbung für kostenpflichtiges Web-Branchenverzeichnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reklame für kostenpflichtiges Internet-Branchenbuch rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 553
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08
    Wird das mit dem Unterlassungsantrag begehrte Verbot der konkreten Verletzungshandlung auf mehrere darin verwirklichte Wettbewerbsverstöße gestützt, haben die Klage oder der Eilantrag schon dann in vollem Umfang Erfolg, wenn die Verletzungshandlung nur einen der gerügten Wettbewerbsverstöße enthält (ständige Senatsrechtsprechung im Anschluss an BGH GRUR 01, 453 - TCM-Zentrum).

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist ein solcher Unterlassungsantrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 01, 453 - TCM-Zentrum, Rdz. 30) schon dann in vollem Umfang begründet, wenn die Verletzungshandlung nur einen der gerügten Wettbewerbsverstöße enthält; auf die Frage, ob die beanstandete Verletzungshandlung auch im Übrigen wettbewerbswidrig ist, kommt es dann nicht mehr an.

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08
    Auch dies kann bei der Beurteilung der situationsadäquaten Aufmerksamkeit, auf die es im Rahmen der Prüfung des § 5 UWG entscheidend ankommt (vgl. BGH GRUR 2004, 162, 163 - Mindestverzinsung - m.w.N.), nicht unberücksichtigt bleiben.
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08
    So ist bei der Verwendung einer objektiv falschen Tatsachenbehauptung ohne vernünftigen Grund ("dreiste Lüge") regelmäßig selbst dann von der Irreführung eines ausreichenden Teils des Verkehrs auszugehen, wenn der größte Teil der Werbeadressaten die Unrichtigkeit dieser Behauptung erkennt (vgl. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10

    Irreführungsquote bei auf Täuschung angelegter Werbung; "TCM-Antrag"

    (Hauptsacheverfahren zu 6 U 242/08).

    Zur Auswechslung des Streitgegenstands bei einem "TCM-Antrag" im Berufungsverfahren (Hauptsacheverfahren zu 6 U 242/08).

    Die zulässige Berufung hat (wie bereits im vorausgegangenen Eilverfahren, vgl. Senatsurteil vom 26.3.2009 - 6 U 242/08) in der Sache keinen Erfolg.

    Das Fehlen einer solchen Anpreisung, die bei einem werblichen Erstkontakt zu erwarten wäre, ist umso bemerkenswerter, als - wie die Beklagten im vorausgegangenen Eilverfahren selbst vorgetragen haben (vgl. Senatsurteil vom 26.3.2009 - 6 U 242/08, S. 8) - im Internet unzählige Branchenverzeichnisse existieren und dies den angesprochenen Verkehrskreisen auch bekannt ist.

  • OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11

    Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines

    Denn das OLG Frankfurt a. Main hat durch Urteil vom 29. Juli 2010 - wie entsprechend schon im vorangegangenen Verfügungsverfahren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26. März 2009, MMR 2009, 553 = Anlage AG 8) - in Bezug auf das geschäftliche Verhalten der Antragstellerin (im dortigen Verfahren: "Beklagte zu 1") Folgendes ausgeführt (zitiert nach GRUR-RR 2011, 145 f. = Anlage EVK 49):.

    Das Fehlen einer solchen Anpreisung, die bei einem werblichen Erstkontakt zu erwarten wäre, ist umso bemerkenswerter, als - wie die Bekl. im vorausgegangenen Eilverfahren selbst vorgetragen haben (vgl. Senat, NJOZ 2009, 2170 = MMR 2009, 553) - im Internet unzählige Branchenverzeichnisse existieren und dies den angesprochenen Verkehrskreisen auch bekannt ist.

  • OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 166/10

    Irreführung durch ein Erinnerungsschreiben eines Rechtsanwalts betreffend die

    Ist eine Werbung auf die Täuschung solcher gewerblicher Adressaten angelegt, die ihr nicht mit der an sich gebotenen Aufmerksamkeit begegnen, kann eine relevante Irreführung daher auch vorliegen, wenn nur ein eher geringer Teil der Angesprochenen den wahren Inhalt des Angebots verkennt (OLG Frankfurt, MMR 2009, 553 [555] - Branchenverzeichnis).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08

    Irreführung durch Begriff "Branchenbuch" sowie durch Gestaltung einer

    Zu berücksichtigen ist schließlich auch, dass für eine Irreführung ( § 5 UWG) ausnahmsweise auch die Täuschung eines eher geringen Teils des angesprochenen Verkehrs ausreichen kann, wenn nach den Gesamtumständen die Werbung gezielt auf eine solche Täuschung angelegt ist (vgl. Urteil des Senats v. 26.03.2009 - 6 U 242/08 = MMR 2009, 553).
  • LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 2a O 69/11

    Zulässigkeit der Nennung eines Firmennamens in einem Internetforum

    Dortige Klägerin war die ... als Herausgeberin des Branchentelefonbuchs "..." (Urteil vom 6.3.2009, 6 U 242/08).
  • LG Wiesbaden, 02.07.2020 - 13 O 19/19

    Wettbewerbswidriges Verhalten durch Versendung eines Angebots zur

    Auch wenn sich das Schreiben zur Daten-Registrierung an Gewerbetreibende richtet und insoweit von einer durchschnittliche intellektuelle Erkenntnisfähigkeit ausgegangen werden kann, ist bei der Beurteilung des Irreführungsrisikos zu berücksichtigen, dass Gewerbetreibende regelmäßig unter Zeitdruck stehen und Schreiben der in Rede stehenden Art selbst dann oft nicht mit der an sich gebotenen Aufmerksamkeit lesen, wenn ihnen eine Einverständniserklärung in Form einer Unterschrift abverlangt werden ( OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.3.2009 - 6 U 242/08 , juris, Rn. 11 ).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 172/09

    Unlautere Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach irreführender

    Insoweit kann auf die Gründe des Urteils des erkennenden Senats vom 26.03.2009 in der Sache 6 U 242/08 verwiesen werden, denen eine im Wesentlichen gleichartige Aussendung zugrunde lag.
  • LG Frankfurt/Main, 10.06.2009 - 8 O 22/09

    Unzulässigkeit einer wie eine Rechnung aufgemachte Verzeichniswerbung

    Der Kläger verweist insoweit auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26.3.2009 (6 U 242/08).
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