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   OLG Karlsruhe, 27.02.1985 - 6 U 242/83   

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https://dejure.org/1985,3067
OLG Karlsruhe, 27.02.1985 - 6 U 242/83 (https://dejure.org/1985,3067)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.02.1985 - 6 U 242/83 (https://dejure.org/1985,3067)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 6 U 242/83 (https://dejure.org/1985,3067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Wirkungen der widerrechtlichen Nutzung von Bauplänen; Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz von Bauwerken und ihren Bauplänen; Voraussetzung des Gebrauchmachens von Bauplänen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Architektenplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1985, 534
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 32/78

    Architektenentwürfe als persönliche geistige Schöpfung im Sinne des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.1985 - 6 U 242/83
    Vielmehr müssen besondere gestalterische Elemente hinzutreten, die dem Bauwerk sein eigenschöpferisches Gepräge geben, etwa die sich vom üblichen abhebende Außenflächen- und Fassadengestaltung (vgl. z.B. BGH GRUR 1973, 663, 664), die Art der Aufgliederung mehrerer Baukörper im Rahmen eines Gesamtbauwerkes (vgl. z.B. BGHZ 24, 55, 66) [BGH 29.03.1957 - I ZR 236/55] , die besondere Gliederung des Gebäudes in verschiedene Trakte mit hervorstechender und differenzierter Gestaltung des Daches (vgl. z.B. BGH, GRUR 1980, 853, 854) oder ähnliche Merkmale.

    Zu dieser Beurteilung sieht sich der Senat auf der Grundlage des Studiums der bei gezogenen Bauakten ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens in der Lage (vgl. dazu auch BGH GRUR 1980, 853, 854).

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71

    Wählamt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.1985 - 6 U 242/83
    Vielmehr müssen besondere gestalterische Elemente hinzutreten, die dem Bauwerk sein eigenschöpferisches Gepräge geben, etwa die sich vom üblichen abhebende Außenflächen- und Fassadengestaltung (vgl. z.B. BGH GRUR 1973, 663, 664), die Art der Aufgliederung mehrerer Baukörper im Rahmen eines Gesamtbauwerkes (vgl. z.B. BGHZ 24, 55, 66) [BGH 29.03.1957 - I ZR 236/55] , die besondere Gliederung des Gebäudes in verschiedene Trakte mit hervorstechender und differenzierter Gestaltung des Daches (vgl. z.B. BGH, GRUR 1980, 853, 854) oder ähnliche Merkmale.
  • OLG Hamm, 21.03.1983 - 6 U 221/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.1985 - 6 U 242/83
    Das das Versäumnisurteil aufrechterhaltende Urteil des Landgerichts Karlsruhe hat der erkennende Senat auf die Berufung des Klägers hin aufgehoben (AZ: 6 U 221/82) und den Rechtsstreit an das zuständige Landgericht Mannheim verwiesen.
  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.1985 - 6 U 242/83
    Vielmehr müssen besondere gestalterische Elemente hinzutreten, die dem Bauwerk sein eigenschöpferisches Gepräge geben, etwa die sich vom üblichen abhebende Außenflächen- und Fassadengestaltung (vgl. z.B. BGH GRUR 1973, 663, 664), die Art der Aufgliederung mehrerer Baukörper im Rahmen eines Gesamtbauwerkes (vgl. z.B. BGHZ 24, 55, 66) [BGH 29.03.1957 - I ZR 236/55] , die besondere Gliederung des Gebäudes in verschiedene Trakte mit hervorstechender und differenzierter Gestaltung des Daches (vgl. z.B. BGH, GRUR 1980, 853, 854) oder ähnliche Merkmale.
  • AG München, 19.08.2009 - 161 C 3130/09

    Unterlassungsanspruch: Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und dem

    Alltagsbauten, die lediglich das bekannte architektonische Formenrepertoire wiederholen und nicht aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen, sind nicht geschützt (OLG München GRUR 1987, 290 - Wohnanlage; OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - Architektenplan; LG München I GRUR-RR 2004, 1, 3; LG München I ZUM 2006, 490, 491).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2013 - 6 U 72/12

    Zwölffamilienhaus - Urheberrechtsschutz: Schutzfähige Gestaltung der Architektur

    Die Bejahung einer persönlichen geistigen Schöpfung und der dafür notwendigen Individualität setzt aber voraus, dass die Lösung über die Bewältigung einer fachgebundenen technischen Aufgabe durch Anwendung der einschlägigen technischen Lösungsmittel hinausgeht (OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - Architektenplanung).

    Übliche Wohnhäuser und vergleichbare Zweckbauten sind daher regelmäßig nicht schutzfähig (vergleiche OLG Oldenburg GRUR 1999, 6 - Blockhausbauweise; OLG München GRUR 1987, 290 - Wohnanlage; OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 -Architektenplan).

    Etwas anderes gilt nur, wenn besondere gestalterische Elemente vorliegen, die über das vom Technisch-Konstruktiven oder vom Gebrauchszweck her Vorgegebene oder Übliche hinausgehen und die Individualität zum Ausdruck bringen (OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - Architektenplan).

  • OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 14/07

    Keine Änderungsbefugnis des Copyright-Vermerks bei ausschließlicher Nutzungs- und

    Der Senat, ein mit Urheberrechtsfragen vertrautes und hierauf spezialisiertes Gericht, kann dies grundsätzlich (vgl. BGH GRUR 1980, 853; 1985, 534, 535) wie auch im Streitfall aus eigener Sachkunde beurteilen.
  • OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07

    Urheberrechtlicher Schutz von Plänen für ein Wohnhaus in Blockhausbauweise; Für

    Übliche Wohnhäuser und vergleichbare Zweckbauten sind daher meist nicht schutzfähig (vgl. OLG München GRUR 1987, 2 190 - "Wohnanlage". OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - "Architektenplan". Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 153).

    In der Rechtsprechung, insbesondere auch in der Rechtsprechung des BGH, werden dabei Mindestanforderungen an die Gestaltungshöhe gestellt, die dahingehend umschrieben worden sind, dass sich das Bauwerk bzw. die darauf bezogene Planung nicht nur als das Ergebnis rein handwerklichen oder routinemäßigen Schaffens darstellt, sondern dass es sich eindeutig aus der Masse alltäglichen Bauschaffens, dem Durchschnitt architektonischer Leistung abhebt (vgl. BGH GRUR 1982, 107, 109 - "KirchenInnenraumgestaltung". BGH GRUR 1988, 533, 535 - "Vorentwurf II". OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - "Architektenplan". LG Hamburg GRUR 2005, 672, 673 - "Astra-Hochhaus". Mestmäcker/Schulze/v.Gamm, § 2 UrhG Rn. 127. Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 152. vgl. auch Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 2 UrhG Rn. 183, nach denen das Maß des Abstandes zur Durchschnittsleistung von der Intensität vorhandener Vorgaben technischer, funktioneller, kostenmäßiger oder sonstiger Art abhängen soll).

  • LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11

    Urheberrechtsverletzung: Ermittlung des Schadenersatzanspruchs des Planers eines

    Übliche Wohnhäuser und vergleichbare Zweckbauten sind daher meist nicht schutzfähig (vgl. OLG München GRUR 1987, 2 190 - "Wohnanlage"; OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - "Architektenplan"; Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 153).
  • LG Braunschweig, 20.12.2006 - 9 O 2612/06

    Urheberrecht des Architekten

    Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz ist auch bei Bauwerken und den sie vorbereitenden Planungen eine eigenpersönliche schöpferische Leistung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG , die über die Lösung einer fachgebundenen technischen Aufgabe durch Anwendung der einschlägigen technischen Lösungsmittel hinausgeht ( BGH GRUR 1985, 534 (535) -Architektenplan).

    Wenn derartige Kennzeichen für eine eigenschöpferische, das Schematische überschreitende Leistung vorhanden sind, genießt das Bauwerk und seine Planung urheberrechtlichen Schutz (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1985, 534 (535) -Architektenplan; BGH GRUR 1988, 534 -Vorentwurf II).

  • OLG Celle, 16.03.2000 - 13 U 132/99

    Architektenhonorar; Akquisitionsversuch; Schadensersatz; Verschulden bei

    Das Werk muss mit Darlegungsmitteln der Kunst durch formgebende Tätigkeit hervorgebracht worden sein und deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreichen, dass nach den im Leben herrschenden Anschauungen noch von Kunst gesprochen werden kann, wobei nicht auf einen höheren oder geringeren Kunstwert abzustellen ist oder darauf, ob das Bauwerk neben dem ästhetischen Zweck noch einem praktischen Zweck dient (BGHZ 24, 55, 63; OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535).
  • OLG München, 15.11.2002 - 29 W 2639/02

    Urheberrechtsschutz einer Architektenplanung; Anspruch eines Architekten wenn das

    Von vornherein nur ein Anspruch wegen Bereicherung in sonstiger Weise in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - Architektenplan m. Anm. Gerstenberg in: Schulze, RzU OLGZ 285).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 17 U 143/99

    Planungsvertrag - Verwendung des Plan zur Realisierung mit Drittem -

    Auch auf den Hinweis des Senats vom 25.01.2000 hat die Klägerin davon abgesehen, zu der von den Beklagten substantiiert bestrittenen urheberrechtlichen Schutzfähigkeit ihrer Planentwürfe gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG (vgl. dazu OLG Karlsruhe in GRUR 1985, 534 f. und zuletzt OLG Saarbrücken in GRUR 1999, 420 f.) im einzelnen Stellung zu nehmen.
  • OLG Stuttgart, 29.05.1996 - 4 U 130/95

    Die Verletzung des Urheberrechts des Architekten

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