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   OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04   

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https://dejure.org/2005,10835
OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04 (https://dejure.org/2005,10835)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2005 - 6 U 243/04 (https://dejure.org/2005,10835)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 6 U 243/04 (https://dejure.org/2005,10835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 3 UWG; § 5 UWG; § 6 UWG
    "Die ZEIT ist als Nr. 1 der deutschen Qualitätszeitungen automatisch das Pflichtblatt der Elite.”

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 5 UWG, § 6 UWG
    Wettbewerbswidrige Werbung: Anzeigenkunden und Werbefachleute ansprechende Bewerbung der Wochenzeitung die ZEIT; vergleichende Werbung; irreführende Alleinstellungswerbung

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 5 § 6
    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Die ZEIT ist als Nr. 1 der deutschen Qualitätszeitungen automatisch das Pflichtblatt der Elite."

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Spitzenstellungsbehauptung in einer Werbeanzeige einer Fachzeitschrift für Werbefachleute; Auslegung des Anwendungsbereichs der vergleichenden Werbung; Auswirkungen der Auswahl einer willkürlichen Vergleichsgruppe auf die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2006, 166
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 14/02

    "Stresstest"; Zulässigkeit vergleichender Werbung von Erzeugnissen unter extremen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04
    Es genügt, wenn aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise bei verständiger Würdigung die verglichenen Waren oder Dienstleistungen funktionsidentisch und somit austauschbar (substituierbar) sind (vgl. BGHZ 139, 378, 383 - Vergleichen Sie; BGH, WRP 2005, 207, 210 - Streßtest; Baumbach/ Hefermehl - Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 6 UWG, Rdn. 48, jeweils m.w.N.).

    Hierfür reicht es aus, dass die bestimmte Eigenschaften vergleichende Werbeaussage zumindest einen Tatsachenkern aufweist, dessen Richtigkeit jedenfalls durch einen Sachverständigen überprüft werden kann (vgl. BGH, WRP 2004, 739, 744 f. - Genealogie der Düfte; WRP 2005, 207, 210 - Streßtest).

  • OLG Hamburg, 23.07.1998 - 3 U 180/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04
    Eine solche Substituierbarkeit ist hinsichtlich der ZEIT als Wochenzeitung und der in der Werbeanzeige angesprochenen Tageszeitungen aus der Sicht eines Anzeigenkunden zu bejahen (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1999, 429, 433; Baumbach/ Hefermehl - Köhler, a.a.O.).
  • OLG München, 22.08.2002 - 29 U 3339/02

    Zur humorvoll persiflierenden Bilddarstellung deren Größenverhältnisse nicht den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04
    Diese Verkehrskreise werden die Werbebotschaft der Beklagten den mitgeteilten Zahlen entnehmen und aus einer begleitenden Spitzenstellungsbehauptung keine anderweitigen Schlüsse ziehen (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 33, 35 - Verkaufszahlen; OLG München, GRUR-RR 2003, 189, 190 - Dogge).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04
    Es genügt, wenn aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise bei verständiger Würdigung die verglichenen Waren oder Dienstleistungen funktionsidentisch und somit austauschbar (substituierbar) sind (vgl. BGHZ 139, 378, 383 - Vergleichen Sie; BGH, WRP 2005, 207, 210 - Streßtest; Baumbach/ Hefermehl - Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 6 UWG, Rdn. 48, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04
    Hierfür reicht es aus, dass die bestimmte Eigenschaften vergleichende Werbeaussage zumindest einen Tatsachenkern aufweist, dessen Richtigkeit jedenfalls durch einen Sachverständigen überprüft werden kann (vgl. BGH, WRP 2004, 739, 744 f. - Genealogie der Düfte; WRP 2005, 207, 210 - Streßtest).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 110/96

    Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04
    Nach gefestigter Rechtsprechung setzt die Zulässigkeit einer Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, dass die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, WRP 1998, 861, 862 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; Baumbach/ Hefermehl - Bornkamm, § 5 Rn 2.148 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04
    Diese Verkehrskreise werden die Werbebotschaft der Beklagten den mitgeteilten Zahlen entnehmen und aus einer begleitenden Spitzenstellungsbehauptung keine anderweitigen Schlüsse ziehen (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 33, 35 - Verkaufszahlen; OLG München, GRUR-RR 2003, 189, 190 - Dogge).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2005 - L 6 U 104/05
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04
    Die in einem zwischen den Parteien parallel geführten Eilverfahren (OLG Frankfurt - 6 U 104/05) angegriffene Werbung bezog sich auf die MA 2005 I mit einem Vorsprung von 80.000 Lesern bzw. ca. 7 %, wobei der Vorsprung geringer ist, wenn bei der Süddeutschen Zeitung die Samstags-Ausgabe einbezogen wird.
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