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   OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16   

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https://dejure.org/2018,35872
OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16 (https://dejure.org/2018,35872)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2018 - 6 U 243/16 (https://dejure.org/2018,35872)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 6 U 243/16 (https://dejure.org/2018,35872)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 425 HGB, § 439 Abs 1 S 1 HGB, § 439 Abs 2 HGB, § 439 Abs 3 S 1 HGB, Art 32 Abs 2 S 1 CMR
    Haftung eines Frachtführers bei Abhandenkommen des Transportguts während Zwischenhalt auf Rastplatz

  • IWW

    § 425 Abs. 1 HGB; § 439 Abs. 1 S. 1 HGB; § 195 BGB
    Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen des Transportversicherers wegen des Verlustes von Transportgut

  • rabüro.de

    Zur Frachtführerhaftung für entwendetes Frachtgut nach weisungswidriger Unterbrechung des Transportes

  • rewis.io
  • ra.de
  • RA Kotz

    Frachtführerhaftung: Abhandenkommen Transportgut auf Rastplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verjährung von Ansprüchen des Transportversicherers wegen des Verlustes von Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Regress durch Assekuradeur in gewillkürter Prozessstandschaft für die vertretenen Versicherer

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Prozessführungsbefugnis des Assekuradeurs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1005
  • NZV 2019, 426
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
    Die abweichende Meinung in der Literatur bezieht sich zu Unrecht auf BGH NJW 1999, 2110.

    Dieses Urteil bezieht sich aber nur auf die stille Sicherungszession, für die die für die gewillkürte Prozessstandschaft entwickelten Grundsätze gerade nicht gelten (vgl. BGH NJW 1999, 2110, Rn. 11; BGH BauR 2010, 1792, Rn. 9 f.).

    Die Prozessführungsermächtigung muss in den Tatsacheninstanzen offengelegt werden, weil im Prozess klar sein muss, wessen Recht verfolgt wird (BGH NJW 1999, 2110 Rn. 11, juris).

  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 208/89

    Verjährung von Ersatzansprüchen aus CMR-Beförderung durch Reklamation des

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
    Der BGH hat zu der entsprechenden Regelung in der CMR entschieden, dass die Wirkung der Verjährungshemmung nach Art. 32 Abs. 2 Satz 1 CMR nur durch die Reklamation eines Berechtigten herbeigeführt werden kann (BGHZ 116, 15, 20 = NJW 1992, 1766, 1767; BGH TranspR 2004, 357, 359 = NJW-RR 2004, 1480).

    Dabei erfordere die wirksame Ermächtigung eines Dritten zur Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen regelmäßig eine nach außen erkennbar gewordene Zustimmung des wahren Rechtsinhabers zur fremden Rechtswahrnehmung (BGHZ 116, 15, 20 f = NJW 1992, 1766, 1767 f ; BGH TranspR 2004, 357, 359 = NJW-RR 2004, 1480, 1481).

  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 272/01

    Anforderungen an die Ermächtigung eines Dritten zur Geltendmachung eines fremden

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
    Der BGH hat zu der entsprechenden Regelung in der CMR entschieden, dass die Wirkung der Verjährungshemmung nach Art. 32 Abs. 2 Satz 1 CMR nur durch die Reklamation eines Berechtigten herbeigeführt werden kann (BGHZ 116, 15, 20 = NJW 1992, 1766, 1767; BGH TranspR 2004, 357, 359 = NJW-RR 2004, 1480).

    Dabei erfordere die wirksame Ermächtigung eines Dritten zur Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen regelmäßig eine nach außen erkennbar gewordene Zustimmung des wahren Rechtsinhabers zur fremden Rechtswahrnehmung (BGHZ 116, 15, 20 f = NJW 1992, 1766, 1767 f ; BGH TranspR 2004, 357, 359 = NJW-RR 2004, 1480, 1481).

  • OLG Hamburg, 13.02.2020 - 6 U 182/17

    Abgrenzung zwischen Duldung und Gestattung der Nutzung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
    Auch in den beim Senat anhängigen Berufungsverfahren zu den Az. 6 U 182/17 und 6 U 46/18 findet sich keine Unterstützung für die Auffassung der Klägerin.

    In der Sache 6 U 182/17 hat die klagende Assekuradeurin bereits in der Klagschrift die Versicherer benannt.

  • OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
    Auch in den beim Senat anhängigen Berufungsverfahren zu den Az. 6 U 182/17 und 6 U 46/18 findet sich keine Unterstützung für die Auffassung der Klägerin.

    In der Sache 6 U 46/18 hat das Landgericht auf S. 19 des Urteils eine Hemmung der Verjährung durch die Klage ebenfalls mit dem Argument verneint, dass die dortige Klägerin die Versicherer erst in einem späteren, nach Ablauf der Verjährungsfrist eingegangenen Schriftsatz namhaft gemacht habe.

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
    Die Prozessführungsermächtigung muss in den Tatsacheninstanzen offengelegt werden, wenn nicht für alle Beteiligten außer Zweifel steht, dass der Rechtsstreit im Wege gewillkürter Prozessstandschaft geführt wird (BGH, ZIP 2008, 2094 Rn. 14, juris; Zöller/Althammer, a.a.O., vor § 50 Rn. 43).

    Die Offenlegung schützt den Prozessgegner auch, soweit es um die Frage der Rechtskrafterstreckung geht; das auf die Klage des Ermächtigten ergehende Urteil bewirkt Rechtskraft auch für und gegen den Ermächtigenden (BGH ZIP 2008, 2094 Rn. 14, juris).

  • LG Hamburg, 17.11.2016 - 409 HKO 40/14

    Transportrecht: Schadensersatz wegen Transportschadens; Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17.11.2016, Az. 409 HKO 40/14, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg (409 HKO 40/14) abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin EUR 10.787,77 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 08.03.2014 sowie nebenfordernd EUR 958, 19 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.04.2014 zu zahlen.

  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10

    Frachtführerhaftung: Beginn des Haftungszeitraums bei Vorlagerung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
    Das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ist eine sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängende Erkenntnis, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 27).
  • BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr bei Sendungsverlust:

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
    Welche Sicherheitsvorkehrungen der Frachtführer ergreifen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, TranspR 2015, 33 Rn. 35).
  • BGH, 03.03.1993 - IV ZR 267/91

    Wahrung der Ausschlußfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls und

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
    Entgegen der Ansicht der Klägerin bestätigen die Urteile des BGH vom 03.03.1993, Az. IV ZR 267/91, und vom 06.06.2011, Az. V ZR 320/02, ihren Standpunkt nicht.
  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 320/02

    Geltendmachung von Grundbuchberichtigungsansprüchen in Prozeßstandschaft einer

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

  • OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11

    Haftung des Frachtführers für den Verlust eines mit Solarmodulen beladenen

  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der

  • BGH, 25.07.2012 - XII ZR 22/11

    Gewerberaummiete: Eintritt des Grundstückserwerbers in den Anspruch auf

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2001 - 18 U 263/00

    Prozessführungsbefugnis eines Assekuradeurs - Agent eines Transportversicherers -

  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 195/08

    Revisionszulassung im Werklohnprozess: Gehörsverstoß bei fehlender Sinnerfassung

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1996 - 18 U 74/95

    Berechtigung des Versicherers zur Geltendmachung übergegangener Ansprüche

  • OLG Hamburg, 04.02.1982 - 6 U 188/80

    Schadensersatz wegen Transports von Haselnüssen in einem mit Chemikalien

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07

    Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen

  • BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 385/98

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahme eines Prozeßstandschafters

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

  • OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05

    Transportrecht - Prozessführungsbefugnis Hamburger Assekuradeure;

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 102/12

    Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer

  • BGH, 02.11.2022 - IV ZR 257/21

    Private Unfallversicherung: Rückforderung der Invaliditätsleistung nach

    Aufl. Ziff. 9 Rn. 113; ders., VersR 2010, 39, 40 f.; VersR 2005, 1341, 1343; Bruck/Möller/Leverenz, VVG 9. Aufl. § 188 Rn. 34; Lücke, VK 2009, 77; Beckmann/Matusche-Beckmann/Mangen, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 47 Rn. 227; Marlow/Anschlag in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 4. Aufl. § 12 Rn. 309; Marlow/Tschersich, r+s 2011, 453, 459; HK-VVG/Rüffer, 4. Aufl. AUB 2014 Ziff. 9 Rn. 19; Rüffer/Reitter, NJW 2019, 1005; Schubach/Jannsen/Schubach, Private Unfallversicherung Ziff. 9 AUB 2008 Rn. 15).

    Der Versicherungsnehmer kennt seinen Gesundheitszustand und kann deshalb die Risiken, die mit einem Neubemessungsverlangen einhergehen, in der Regel einschätzen, bevor er sich dazu entscheidet (vgl. Rüffer/Reitter, NJW 2019, 1005).

  • LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17

    Schadenersatzbegehren wegen kartellbedingt überhöhter Zuckerpreise; Feststellung

    Dann könnte aber auch die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB erst ab dieser Offenlegung eingreifen, d.h. würde nicht zurückwirken (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 102/12 -, Rn. 36, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 6 U 243/16 -, Rn. 31, juris; a.A. Zöller/Althammer, a.a.O. Rn. 52).
  • OLG Hamburg, 13.02.2020 - 6 U 182/17

    Frachtvertragsrecht: Verlust des Frachtgutes als Schadensfall; Anforderungen an

    Dies entspricht auch der Auffassung des Senats in älteren Entscheidungen (vgl. Urteil vom 5.6.2015, 6 U 33/11, zitiert nach juris, Tz. 61 f.; Urteil vom 25.10.2018, 6 U 243/16, zitiert nach juris, Tz. 28).

    In einem solchen Fall reicht eine durch den führenden Versicherer ausgestellte Assekuradeurvollmacht aus (vgl. OLG Köln TranspR 2006, 401, zitiert nach juris, Tz. 15; vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25.10.2018, 6 U 243/16, zitiert nach juris, Tz. 28).

  • OLG Braunschweig, 20.02.2020 - 3 W 22/19

    Teil-Aussetzung von Verfahren nach § 8 KapMuG im Hinblick auf Feststellungsziele

    Die Prozessstandschaft muss vor Ablauf der Verjährungsfrist offengelegt werden; die Offenlegung wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Klagerhebung zurück (OLG Hamburg, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 6 U 243/16 -, NJW 2019, S. 1005 [1006 Rn. 27] m.w.N. zum Meinungsstand).
  • OLG Hamburg, 16.02.2023 - 6 U 55/22

    Transportschadensersatz für den Verlust einer Ladung Pinienkerne infolge des

    b) Dass die Unterlagen intern an die Assekuradeurin weitergereicht wurden, ändert nichts daran, dass aus Sicht eines objektiven Empfängers die Versicherungsnehmerin ein Angebot an die Versicherer gerichtet hat und nicht an die Assekuradeurin (vgl. bereits HansOLG Hamburg, RdTW 2019, 33).

    In der erwähnten Entscheidung RdTW 2019, 33 hat der Senat im Gegenteil gerade unter II. 2. d) ausgeführt, dass ein etwaiges stillschweigendes Angebot der Versicherungsnehmerin auf Abschluss einer Abtretungsvereinbarung durch Übersendung der Schadensunterlagen sich nicht an die klagende Assekuradeurin, sondern allenfalls an die Transportversicherer gerichtet hätte (RdTW 2019, 33, 36, bei juris, Tz. 49).

  • OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 150/19

    Teilweise Rückforderung der geleisteten Entschädigung aus einer privaten

    Nach anderer Ansicht (so OLG Brandenburg, Urteil vom 01.02.2017, Az. 11 U 95/12 - zitiert nach juris; Kloth , Private Unfallversicherung, 2. Auflage 2014, Kap. G Rn. 236 ; Leverenz in: Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage 2010, § 188 Rn. 34 m.w.N. Rüffer/Reitter , NJW 2019, 1005) soll der fehlende Vorbehalt nur dazu führen, dass der Versicherer selbst keine Neubemessung fordern könne.
  • LG München I, 12.10.2020 - 10 HKO 357/18

    Frist zur Vorlage eines Schiedsgutachtens im Zivilprozess

    Denn jedenfalls wirkt die spätere Offenlegung einer bei Klageerhebung bereits erteilten Ermächtigung nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück (vgl. OLG Hamburg, NJW 2019, 1005).
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