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   OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11   

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https://dejure.org/2012,995
OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11 (https://dejure.org/2012,995)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2012 - 6 U 2488/11 (https://dejure.org/2012,995)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 6 U 2488/11 (https://dejure.org/2012,995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Namensschutz im Internet: Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag in den Quellcode einer Website als Namensgebrauch; Meinungsfreiheit bei Äußerungen über ein Unternehmen mit kritisierendem und nachteiligem Inhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Verwendung der Bezeichnung "European Buisnessguide GmbH" und "Oliver xxx" als Metatag i.R.e. Internetauftritts unter der Adresse "www.ergo-film.de"

  • afs-rechtsanwaelte.de

    Meinungsfreiheit und Meta-Tags

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unternehmenskritik in Metatags (”Betrug”, "Schwindel”) zulässig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kritische Online-Berichterstattung und Meta-Tags

  • internet-law.de (Leitsatz und Kurzinformation)

    Kritische Berichterstattung, Meinungsfreiheit und Meta-Tags

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verwendung einer Firmenbezeichnung als Meta-Tag kann Teil der Meinungsfreiheit sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung eines Firmennamens im Meta-Tag zwecks Äußerung von Kritik zulässig - Anspruch auf Unterlassung besteht daher nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verwendung eines fremden Namens oder einer Marke in Title- oder Meta-Tag

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Gedanken sind frei - auch bei Unternehmenskritik durch Metatags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 947
  • GRUR-RR 2012, 346
  • MMR 2012, 463
  • K&R 2012, 356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
    Bei Äußerungen, die als Meinungsäußerung oder Werturteil zu qualifizieren sind, sind grundsätzlich die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG NJW 2008, 358 (359); BGH NJW 2009, 1872, Tz. 17 m. w. N.).

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. z. B. BGH NJW 2009, 1872, Tz. 11 m. w. N.).

    Dies gilt auch hinsichtlich des Vorwurfs des "Betrugs" und der "arglistigen Täuschung" , weil die Einstufung eines Vorgangs als straf- oder zivilrechtlich relevanter Tatbestand in der Regel nicht anders als Rechtsmeinungen im außerstraf- oder -zivilrechtlichen Bereich zunächst nur die ganz überwiegend auf Wertung beruhende subjektive Beurteilung des Äußernden zum Ausdruck bringt (vgl. BGH NJW 2009, 1872, Tz. 15 m. w. N.; OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2011, Az. 3 U 67/11, juris, Tz. 131).

    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (vgl. z. B. BGH NJW 2009, 1872, Tz. 18 m. w. N.).

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
    Bei Äußerungen, die als Meinungsäußerung oder Werturteil zu qualifizieren sind, sind grundsätzlich die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG NJW 2008, 358 (359); BGH NJW 2009, 1872, Tz. 17 m. w. N.).

    Dabei fällt bei Äußerungen, in denen tatsächliche und wertende Elemente einander durchdringen, die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2008, 358 (359) m. w. N.).

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
    Dazu gehören auch Meinungsäußerungen in einem kommerziellen Kontext, wenn sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt haben (vgl. BVerfG GRUR 2008, 81 m. w. N. - Pharmakartell ).

    Ebenso ist zu berücksichtigen, ob vom Grundrecht der Meinungsfreiheit im Rahmen einer privaten Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen oder im Zusammenhang mit einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage Gebrauch gemacht wird; auch an wirtschaftlichen Fragen kann ein Informationsinteresse der Allgemeinheit, insbesondere der vom Verhalten eines kritisierten Unternehmens betroffenen Kreise, bestehen (vgl. BVerfG GRUR 2008, 81 (83) m. w. N. - Pharmakartell ).

  • LG München I, 19.05.2011 - 4 HKO 14051/10

    Kritische Online-Berichterstattung und Meta-Tags

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 19.05.2011, Az.: 4 HK O 14051/10, abgeändert.

    unter Abänderung des angegriffenen Urteils des Landgerichts München I vom 19.05.2011, Az.: 4 HK O 14051/10, die Klage abzuweisen.

  • OLG Celle, 20.07.2006 - 13 U 65/06

    Namensgebrauch durch Meta-Tags

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
    Der Senat schließt sich insoweit den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Celle in seinem Urteil vom 20.07.2006 - 13 U 65/06, das sich auf die Verwendung einer web-Adresse der dortigen Klägerin durch die Beklagte dieses Verfahrens als Metatag bezog, an.

    In diesem lautet es auszugsweise wie folgt (NJW-RR 2006, 1699): "Entgegen dem Verständnis der Beklagten hat die Beklagte durch die Einfügung der Information "H...de" in den Quelltext ihrer web-site hinter dem tag (META) den Namen der Klägerin nicht nur genannt, vielmehr hat die Beklagte den Namen der Klägerin unbefugt gebraucht.

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
    Die Verwechslungsgefahr nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 MarkenG setzt aber neben der Zeichenidentität bzw. -nähe voraus, dass zwischen dem Unternehmen, welches das geschützte Unternehmen bezeichnet, und dem Unternehmen bzw. den Produkten, für welche das Zeichen des Dritten verwendet wird, ausreichende sachliche Berührungspunkte bestehen, so dass der Verkehr mindestens zur Annahme geschäftlicher Zusammenhänge (Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne) kommen kann (vgl. BGH GRUR 2002, 59, 64 - ISCO ; GRUR 1990, 1042 1044 - Datacolor; Ingerl/Rohnke a. a. O., § 15 Rn. 88).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 187/98

    ISCO; Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Marke vor Abschluß des

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
    Die Verwechslungsgefahr nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 MarkenG setzt aber neben der Zeichenidentität bzw. -nähe voraus, dass zwischen dem Unternehmen, welches das geschützte Unternehmen bezeichnet, und dem Unternehmen bzw. den Produkten, für welche das Zeichen des Dritten verwendet wird, ausreichende sachliche Berührungspunkte bestehen, so dass der Verkehr mindestens zur Annahme geschäftlicher Zusammenhänge (Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne) kommen kann (vgl. BGH GRUR 2002, 59, 64 - ISCO ; GRUR 1990, 1042 1044 - Datacolor; Ingerl/Rohnke a. a. O., § 15 Rn. 88).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
    Allerdings liegt bereits dann eine Zuordnungsverwirrung vor, wenn aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs der unrichtige Eindruck hervorgerufen wird, der Namensträger habe dem Gebrauch seines Namens durch den Nutzer (hier den Inhaber der Domain www.e...film.de) zugestimmt (vgl. BGH GRUR 2002, 622, 624 - shell.de ; GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen ).
  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 235/99

    "Düsseldorfer Stadtwappen"; Verletzung des Namensrechts einer Großstadt durch

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
    Allerdings liegt bereits dann eine Zuordnungsverwirrung vor, wenn aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs der unrichtige Eindruck hervorgerufen wird, der Namensträger habe dem Gebrauch seines Namens durch den Nutzer (hier den Inhaber der Domain www.e...film.de) zugestimmt (vgl. BGH GRUR 2002, 622, 624 - shell.de ; GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen ).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02

    Pro Fide Catholica

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
    Hierfür genügt es auch, dass im Verkehr der falsche Eindruck entsteht, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zu einer solchen Verwendung des Namens erteilt (vgl. z. B. BGH GRUR 2005, 357, 358 - Pro Fide Catholica ).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09

    Abwertende Äußerung eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 6 U 177/07

    Markenverletzung im Internet: Verwendung einer fremden Marke als Metatag in einer

  • OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11

    Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines

  • OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11

    Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95

    "Dr. St. ... Nachf."; Fortführung einer sog. Doktorfirma durch einen nicht

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

  • LG München I, 18.08.2009 - 4 HKO 15584/09
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